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| VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 1373/89 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 1989 - 5 S 1373/89 (https://dejure.org/1989,2690)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 35 Abs. 1 und 3 BauGB.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 21.03.1989 - 6 K 194/86
- VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 1373/89
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 233
Wird zitiert von ... (7)
- VG München, 19.03.2025 - M 1 SN 25.993
Einstweiliger Rechtsschutz, Nachbar, Schweinemastbetrieb, Unbestimmtheit der …
Die bereits erteilte Baugenehmigung bzw. die Überplanung des Grundstücks der Antragstellerin mit der damit einhergehenden Möglichkeit, im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens (Art. 58 BayBO i.V.m. § 30 BauGB) jederzeit ein den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechendes Gebäude errichten zu können - im Rahmen der hier nur möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung ist von der Gültigkeit des Bebauungsplans auszugehen - sind schutzwürdige Positionen im Sinne des Rücksichtnahmegebots (vgl. etwa VGH BW, U.v. 22.9.1989 - 5 S 1373/89 - NVwZ-RR 1990, 233 zur Unzulässigkeit eines Viehstalls, da dessen Emissionen ein durch Bebauungsplan festgesetztes, aber noch nicht vorhandenes Wohngebiet belasten würden). - VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535 Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umsoweniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG vom 25.2.1977, DVBl 1977, 722/725; VGH Bad-Württ. vom 22.9.1989, NVwZ-RR 1990, 233).
- OVG Brandenburg, 23.05.1995 - 3 D 16/93
Satzung über einen Vorhaben-und Erschließungsplan; Verletzung des …
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- OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 L 95/92 Der Senat hat überlegt, ob die VDI-Richtlinie 3471 auf die Rinderhaltung entsprechend angewendet werden kann (so VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.09.1989 - 5 S 1373/89 -, RdL 1990, 8, aber ohne nähere Begründung; anders OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.03.1993 - 6 M 531/93 -, BauR 1993, 444).
- VG Frankfurt/Oder, 31.08.2021 - 7 K 981/15
Drittanfechtung einer bauaufsichtlichen Zustimmung zum Neubau einer …
Die Kammer sieht auch keine Konstellation, die mit der Situation vergleichbar wäre, die der von der Klägerin zitierten Entscheidung des VGH Mannheim (VGH BW, Urteil vom 22. September 1989 - 5 S 1373/89 -, NVwZ-RR 1990, 233) zugrunde lag, in der ein privilegiertes Vorhaben wegen der Rücksichtnahme auf noch nicht verwirklichte Festsetzungen eines Bebauungsplans für unzulässig erklärt wurde. - VG Frankfurt/Oder, 09.10.2009 - 7 L 261/09
Einstweiliger Rechtsschutz - Drittanfechtung Genehmigung eines Rinderstalls in …
Dabei ist davon auszugehen, dass im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes wirksame Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 "XXX", insbesondere solche über die zulässige Art der baulichen Nutzung, unabhängig davon zu berücksichtigen sind, dass eine Bebauung des beplanten Grundstücks des Antragstellers bislang nicht erfolgt ist, weil anderenfalls solche Festsetzungen unterlaufen werden könnten und die Verwirklichung des Bebauungsplanes erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht werden könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 1989 - 5 S 1373/89 -, BRS 49 Nr. 102). - VG Stuttgart, 06.07.2006 - 6 K 2033/06
Anwendbarkeit des Entwurfs der VDI-Richtlinie 3474; Anwendbarkeit der …
Rn. 8 Auch die von einigen Gerichten bei der Haltung von Rindern im Sinne einer Orientierungshilfe herangezogene VDI - Richtlinie 3471 (Emissionsminderung Tierhaltung Schweine - so Bay VGH, Urt. v. 31.10.1989, NVwZ-RR 1990, 529, VGH Bad.-Württ., NVwZ-RR 1990, 233 und OVG Frankfurt (Oder), Urt. v. 23.05.1995, NVwZ-RR 1996, 3 - allerdings mit einem Umrechnungsfaktor zwischen 1:3 und 1:6) ist hier nicht anwendbar.
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