Rechtsprechung
| LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Wohnraummiete: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Nebenkostenzahlungen als wiederkehrende Leistungen
- ra.de
- mietrechtsiegen.de
Fristlose Mietvertragskündigung - Nebenkosten als wiederkehrende Leistungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebskostennachzahlungen sind keine Miete!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Nebenkostenzahlungen als wiederkehrende Leistungen?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Berechnung Mietrückstand: Sind Betriebskostennachzahlungen zu berücksichtigen? (IMR 2017, 132)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 261/15
Wohnraummiete: Ausschluss der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Tilgung …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16
Rn. 20 Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher offen gelassen (vgl. bislang BGH, Urteil vom 23.09.1987 - VIII ZR 265/86 -, NJW-RR 88, 77 und BGH, Urteil vom 24.08.2016 - VIII ZR 261/15 - zitiert nach juris).Insoweit ist aber unerheblich, dass der Beklagte nicht auch die Betriebskostennachzahlungen nach Abrechnung vollständig beglichen hat; Nachzahlungsansprüche aus Nebenkostenabrechnungen, Verzugszinsen, Schadensersatzansprüche, Kostenerstattungsansprüche und andere nicht periodische Zahlungen bleiben hier außer Betracht, und zwar auch dann, wenn der Vermieter auch wegen dieser Beträge gekündigt hat, denn § 569 spricht ausdrücklich von der "fälligen Miete" und der "fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB" (…vgl. zum Ganzen: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Auflage 2015, § 569 Rn. 40-42; BGH, Urteil vom 24.08.2016 - VIII ZR 261/15 -, Rn. 23 - zitiert nach juris -).
- LG Berlin, 20.02.2015 - 63 S 202/14
Wohnraummiete: Fristlose Kündigung wegen Verzugs mit einer …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16
Er beruft sich insoweit auf die Entscheidungen des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Urteil vom 20.02.2015 - 63 S 202/14 -) und des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (wohl Urteil vom 27.11.1987 - 17 U 143/86 -).Rn. 21 Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung (Urteil vom 20.02.2015 - 63 S 202/14 -, zitiert nach juris) zwar in Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen keine laufenden Zahlungen im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gesehen, jedoch - ohne weitere Begründung - angenommen, dass es sich dennoch um Mietzahlungen und damit um eine Hauptleistungspflicht des Mieters handele, deren Nichtzahlung eine Verletzung der dem Mieter obliegenden Vertragspflichten darstelle.
- BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12
Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16
Der BGH schließt sich der letztgenannten Ansicht an (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12 -, BGHZ 195, 64-73).
- BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14
Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16
So hat jedermann ohne Rücksicht auf ein Verschulden für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 04.02.2015 - VIII ZR 175/14 -, zitiert nach juris). - BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04
Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16
Rn. 38 Nach der Rechtsprechung des BGH kann außerdem die nachträgliche Zahlung der Rückstände zu Gunsten des Mieters berücksichtigt werden, weil sie "ein etwaiges Fehlverhalten in einem milderen Licht erscheinen lässt" (BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04 -, zitiert nach juris). - BGH, 15.06.2005 - XII ZR 291/01
Wirksamkeit einer fristlos4en Kündigung des Mietverhältnisses bei auflaufenden …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16
Oder der Vermieter könnte allein aufgrund einer Betriebskostenabrechnung fristlos kündigen, wenn er es im Laufe des Abrechnungsjahres verabsäumt hat, innerhalb angemessener Frist (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2005 - XII ZR 291/01-, NJW 05, 2775) aufgrund einzelner ausstehender Nebenkostenvorauszahlungen zu kündigen, und so das Erfordernis der "Angemessenheit" der Frist umgehen. - OLG München, 28.02.2001 - 3 U 5169/00
Pachtvertrag - formularmäßige Rechtswahrung - Zeitpunkt der außerordentlichen …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16
Rn. 33 Auf die bereits titulierten abgerechneten Betriebskosten aus vorherigen Zeiträumen (vgl. Vollstreckungsbescheid vom 03.12.2014) kann die fristlose Kündigung ebenfalls nicht gestützt werden, da eine außerordentliche Kündigung nicht auf Vorfälle gestützt werden kann, die zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung mehr als ein halbes Jahr zurückliegen (OLG München, Urteil vom 28.02.2001 - 3 U 5169/00 -, zitiert nach juris). - LG Bonn, 06.11.2014 - 6 S 154/14
Einmal gekündigt, einmal nachgezahlt: Kündigung unwirksam!
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16
Soweit Sozialleistungen (wie hier) bezogen werden, wird teilweise die Auffassung vertreten, der Mieter genüge seiner Pflicht zur Beschaffung der zur Entrichtung der Miete benötigten Geldmittel bereits dann, wenn er alles ihm Obliegende und Zumutbare getan hat, um die öffentliche Stelle zur pünktlichen Zahlung der für seine Unterkunft geschuldeten Miete zu veranlassen (LG Bonn, Beschluss vom 10.11.2011- 6 T 198/11- zitiert nach juris; Urteil vom 06.11.2014 - 6 S 154/14 - zitiert nach juris; LG Wiesbaden, Urteil vom 22.06.2012 - 3 S 114/11 -, WuM 2012, 623). - KG, 24.07.2008 - 8 U 26/08
Voraussetzungen für die Annahme unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit im Rahmen des …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16
Nach der Meinung des KG (KG, Urteil vom 24.07.2008 - 8 U 26/08 -) soll dies nur dann gelten, wenn der Rückstand "binnen kurzer Zeit" ausgeglichen wird. - BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 76/67
Kündigung eines Mietvertrags - Räumung und Herausgabe eines genutzten Grundstücks …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16
Die Vorschrift greift als Auffangbestimmung namentlich auch dann ein, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien durch mangelhafte Zahlungsmoral des Mieters zerstört ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.1969, - VIII ZR 76/67 -, MDR 1969, 657). - LG Wiesbaden, 22.06.2012 - 3 S 114/11
Das Sozialamt handelt bei Überweisung der Miete nicht als Erfüllungsgehilfe des …
- LG Bonn, 10.11.2011 - 6 T 198/11
Vertretenmüssen einer Wohnraumkündigung durch den im Leistungsbezug der ARGE …
- LG Düsseldorf, 13.10.1989 - 21 S 176/89
- BGH, 23.09.1987 - VIII ZR 265/86
Nachträgliche Beseitigung von Kündigungsgründen durch Ausgleich von …
- OLG Frankfurt, 25.11.1987 - 17 U 143/86
- BGH, 13.11.1956 - VIII ZR 3/56
Verkehrssicherungspflicht für Fahrstühle in Bezug auf fehlende Bodenbündigkeit - …
- AG Brandenburg, 20.12.2024 - 33 C 33/24
Fristlose Kündigung wegen Verzugs mit Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnung?
Rn. 52 Nachzahlungsforderungen aus Betriebskostenabrechnungen gehören zwar nicht ohne weiteres zur (laufend zu zahlenden) Miete, so dass ein Verzug aus einer Nebenkostenabrechnung eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB wohl grundsätzlich noch nicht rechtfertigen kann (OLG Rostock, Urteil vom 09.02.2023, Az.: 3 U 22/21; OLG Koblenz, Rechtsentscheid vom 26.07.1984, Az.: 4 W-RE-386/84; LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 29.12.2016, Az.: 5 S 141/16; LG Berlin, Urteil vom 15.03.2023, Az.: 64 S 180/21; LG Köln, Urteil vom 11.02.1994, Az.: 6 S 211/93; LG Freiburg, Beschluss vom 08.08.1981, Az.: 9 T 97/81; LG Hagen/Westfalen, Urteil vom 28.07.1980, Az.: 13 S 18/80; LG Berlin, Urteil vom 21.01.1980, Az.: 61 S 243/79; AG Köpenick, Urteil vom 15.08.2013, Az.: 13 C 66/13; AG Tiergarten, Urteil vom 04.06.1992, Az.: 3 C 150/92; AG Köln, Urteil vom 05.07.1977, Az.: 155 C 5068/77). - OLG Rostock, 09.02.2023 - 3 U 22/21
Kündigung eines Gewerbe-Pachtvertrags wegen Zahlungsverzugs
§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB erfasst Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen (…LG Köln, Urt. v. 11.02.1994, 6 S 211/93, WuM 1994, 207; OLG Koblenz, RE v. 26.07.1984, 4 W-RE 386/84, NJW 1984, 2369; LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 29.12.2016, 5 S 141/16, BeckRS 2016, 113811 = ZMR 2017, 481;… Schmidt-Futterer/Streyl, a.a.o., § 543 Rn. 165;… Alberts in Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 2. Aufl., § 543 Rn. 44) sowie die Kaution (…MünchKomm-BGB/Bieber, 8. Aufl., § 543, Rn. 46;… Oprée in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 4. Aufl., Kap. 15 Rn. 220) nicht. - LG Düsseldorf, 06.09.2023 - 23 S 46/22 Rn. 17 Die hiergegen seitens der Berufungsklägerin angeführte Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau (Urt. v. 29.12.2016 - 5 S 141/16) rechtfertigt keine andere Sichtweise.
Dies auch nicht im Hinblick auf die dargestellte Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau (Urt. v. 29.12.2016 - 5 S 141/16), denn tatsächlich ist die hier fragliche Einordung von Betriebskosten als wiederkehrende Leistungen bereits höchstrichterlich entschieden durch BGH, Urt. v. 20.07.2016 - VIII ZR 263/14.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".