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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.04.1984 - 5 S 2079/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1142
VGH Baden-Württemberg, 30.04.1984 - 5 S 2079/83 (https://dejure.org/1984,1142)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.1984 - 5 S 2079/83 (https://dejure.org/1984,1142)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 1984 - 5 S 2079/83 (https://dejure.org/1984,1142)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 14 Abs. 1; VwGO § 68; VwGO § 75
    Fortführung einer Untätigkeits- als Verpflichtungsklage; Regelungsgehalt einer Veränderungssperre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 149
  • NVwZ 1986, 140 (Ls.)
  • VBlBW 1985, 140
  • ZfBR 1984, 303
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 24.10.2024 - III ZR 48/23

    Angemessene Bearbeitungszeit eines Bauantrags, Kollegialgerichtsrichtlinie, …

    Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eine Veränderungssperre, die lediglich einen Planaufstellungsbeschluss voraussetzt, im Interesse der Sicherung der kommunalen Planungshoheit inhaltlich die Durchführung von Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB schlechthin und nicht nur dann verbieten kann, soweit sie den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans voraussichtlich widersprechen (vgl. VGH Baden-Württemberg, NJW 1986, 149).
  • VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15

    Erstmalige Ermessensausübung seitens der Widerspruchsbehörde bei …

    Lehnt die Behörde nach Erhebung der Untätigkeitsklage den Erlass des vom Kläger beantragten Verwaltungsakts ab, so kann die Klage unter Einbeziehung des Ablehnungsbescheids als Verpflichtungsklage fortgeführt werden, ohne dass es der Durchführung eines Vorverfahrens bedarf (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.04.1984 - 5 S 2079/83 - NJW 1986, 149).

    Auch in dieser Konstellation ist der später ergangene Widerspruchsbescheid noch beachtlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.04.1984 - 5 S 2079/83 - a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 20.06.2022 - 14 K 480/21

    Entschädigung für einen pandemiebedingten Verdienstausfall; überholende …

    Bezüglich des Klageantrags zu 3) wiederum lief keine Klagefrist zur Einbeziehung der Änderungsbescheide vom 18.05.2022, da die Sperrfrist abgelaufen war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.1984 - 5 S 2079/83 -, juris Ls. 1; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 04.08.2010 - 2 A 796/09 -, juris Rn. 22 f. m.w.N.;… Eyermann/Rennert, 15. Auflage 2019, VwGO § 75 Rn. 18).
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