Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 16.12.1982 - 5 S 280/82 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 1982 - 5 S 280/82 (https://dejure.org/1982,3319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,3319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.1982 - 5 S 280/82
- VGH Baden-Württemberg, 08.12.1982 - 5 S 280/82
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1982 - 5 S 280/82
Papierfundstellen
- ESVGH 33, 160
dejure.org
Übersicht VGH Baden-Württemberg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.
Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 06.12.1982 - 5 S 280/82 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Dezember 1982 - 5 S 280/82 (https://dejure.org/1982,29936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,29936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 9 Abs. 1 BBauG; § 5 BauNVO.
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.1982 - 5 S 280/82
- VGH Baden-Württemberg, 08.12.1982 - 5 S 280/82
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1982 - 5 S 280/82
dejure.org
Übersicht VGH Baden-Württemberg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.
Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 08.12.1982 - 5 S 280/82 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Dezember 1982 - 5 S 280/82 (https://dejure.org/1982,2831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 8
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.1982 - 5 S 280/82
- VGH Baden-Württemberg, 08.12.1982 - 5 S 280/82
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1982 - 5 S 280/82
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.2008 - 3 S 2602/06
Planerische Bearbeitung eines Konflikts zwischen Wohnnutzung und Tierhaltung
In der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ist geklärt, dass sich der völlige Ausschluss der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit § 1 Abs. 5 BauNVO nicht vereinbaren lässt, denn auf diese Weise entstünde ein neuer, in der BauNVO nicht vorgesehener Gebietstyp (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.12.1982 - 5 S 280/82 -, UPR 1983, 383; Beschluss vom 19.12.1991 - 8 S 649/91 -, VBlBW 1992, 303; differenzierend bei einer Gliederung des Gebiets: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.09.2002 - 7a D 4/01.NE -, BauR 2003, 346; OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.09.1999 - 1 K 5147/97 -, NuR 2000, 706). - VGH Baden-Württemberg, 19.12.1991 - 8 S 649/91
Zur Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen generellen Ausschlusses von …
Auf diese Weise entstünde vielmehr ein neuer in der BauNVO nicht vorgesehener Gebietstyp (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.12.1982 - 5 S 280/82 - UPR 1983, 383).
dejure.org
Übersicht VGH Baden-Württemberg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.