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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11778
LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20 (https://dejure.org/2021,11778)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 16.02.2021 - 5 S 29/20 (https://dejure.org/2021,11778)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 5 S 29/20 (https://dejure.org/2021,11778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Anfahrender verletzt Sorgfaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20
    Diese geschah zum einen unter Auslassung der gebotenen informatorischen Anhörung des Beklagten zu 1), diese war nachzuholen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZR 48/17, Rn. 12 f., juris.de, m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20
    Die Kammer hat bei der gebotenen Abwägung nur sämtliche festgestellten, das heißt unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände berücksichtigt, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben (BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 133/11, Rn. 5, juris.de).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20
    Die diesem Unfallgeschehen innewohnende Typizität des Hergangs ist durch den Kläger nicht durch Nachweis eines atypischen Verlaufs, der die Verschuldensfrage in einem anderen Lichte erscheinen ließe, widerlegt worden (BGH, Urteil vom 16.01.2007 - VI ZR 248/05, Rn. 5, juris.de).
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 116/12

    Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang: Sturz eines …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20
    Hierbei ist anhand einer wertenden Betrachtung festzustellen, ob der geltend gemachte Schaden in einem inneren Zusammenhang mit der durch den Schädiger geschaffenen Gefahrenlage steht; ein "äußerlicher", gleichsam "zufälliger" Zusammenhang genügt nicht (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - VI ZR 116/12, Rn. 12, juris.de).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20
    Es ist zwar anerkannt, dass ein adäquater Zusammenhang dann fehlen kann, wenn der Geschädigte oder ein sonstiger Dritter dem Geschehen eine Wendung gibt, die die Wertung erlaubt, dass das zunächst gesetzte Risiko für das Unfallgeschehen von völlig untergeordneter Bedeutung wird, seine Haftung daher gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2004 - VI ZR 218/03, Rn. 13 ff., juris.de, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2017 - 1 U 133/16

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einer Einbahnstraße

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20
    Jeder Halter hatte hierbei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er die nach der Abwägung für sich günstigen Rechtsfolgen herleiten will (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2017 - I-1 U 133/16, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).
  • KG, 27.12.2006 - 12 U 94/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Einordnung eines ausparkenden Fahrzeugs in den …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20
    Die höchste Sorgfaltspflicht des § 10 Abs. 1 S. 1 StVO entfällt regelmäßig erst dann, wenn sich der Anfahrende endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist (KG Berlin, Beschluss vom 27.12.2006 - 12 U 94/06, Rn. 21, juris.de).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 17/11

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem verunfallten …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20
    Sofern nicht ausnahmsweise Umstände dargelegt und bewiesen werden, ausweislich derer der Geschädigte ausreichend Zeit dazu hatte, besonnen und ruhig das Richtige und Sachgerechte zur Verhütung des Unfalls zu unternehmen, ist von der vom Kläger geltend gemachten Zäsur nicht auszugehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2011 - I-1 U 17/11, Rn. 31, juris.de, m.w.N.).
  • KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07

    Kfz-Unfall: Beweis des ersten Anscheins beim Auffahren auf ein vom Fahrbahnrand …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20
    Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahrenden zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht aufgrund der Typizität eines solchen Unfallgeschehens, der Beweis des ersten Anscheins für einen Sorgfaltspflichtverstoß des Anfahrenden (KG Berlin, Beschluss vom 10.12.2007 - 12 U 33/07, Rn. 5, juris.de).
  • LG Hamburg, 27.09.2022 - 302 O 245/19

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines berührungslosen …

    Der Fahrer hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, die grundsätzlich auf die Einhaltung ihrer Bevorrechtigung vertrauen dürfen, ausgeschlossen ist (LG Mönchengladbach, Urteil vom 16. Februar 2021 - 5 S 29/20 -, Rn. 25, juris).

    Die höchste Sorgfaltspflicht des § 10 Abs. 1 S. 1 StVO entfällt regelmäßig erst dann, wenn sich der Anfahrende endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist (KG Berlin…, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 12 U 94/06 -, Rn. 21, juris; LG Mönchengladbach, Urteil vom 16. Februar 2021 - 5 S 29/20 -, Rn. 25, juris).

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