Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5596
VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03 (https://dejure.org/2004,5596)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.02.2004 - 5 S 387/03 (https://dejure.org/2004,5596)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 5 S 387/03 (https://dejure.org/2004,5596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    VwVfG § 75 Abs. 1; ; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2; ; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 3; ; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planung - Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel, Katzenberg-Tunnel, Planfeststellungsbeschluss, fachliche Untersuchung, Erschütterungen, sekundärer Luftschall, Schutzmaßnahme, Masse-Feder-System, Simulationsmessungen, Entschädigung, Beweissicherung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen - Efringen-Kirchen - Eimeldingen zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Drohen von Immissionen durch Erschütterungen und sekundären Luftschall während der Bauzeit und als Folge des Betriebs der Neubaustrecke im Katzenberg-Tunnel; Ausschluss von Einwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss von mit einer Grunddienstbarkeit als ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03
    Da die Zuordnung eines Sachverhalts zu einem der drei genannten (Prognose-)Bereiche nicht dem planerischen Ermessen unterliegt und zudem ein entsprechender Vorbehalt nach § 74 Abs. 3 VwVfG die nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG aktuell zu treffende (Schutzauflagen-)Entscheidung nicht tangiert bzw. nicht tangieren kann, ist er insoweit auch nicht nach den sonst für einen Entscheidungsvorbehalt nach § 74 Abs. 3 VwVfG geltenden Abwägungsmaßstäben, insbesondere mit Blick auf das Gewicht des vorbehaltenen Belangs für eine "Rückwirkung" auf die Planungsentscheidung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 03.05.1997 - 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 = NVwZ 1998, 513), zu beurteilen.

    Sollte sich die Beigeladene bei den Tunnelbauarbeiten tatsächlich nicht an die behördlichen Vorgaben halten, wären diese Arbeiten nicht vom Planfeststellungsbeschluss gedeckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1997 - 11 A 25.95 - NVwZ 1998, 513 = DVBl. 1997, 831).

    Da § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG den Betroffenen keinen Anspruch auf bestimmte Schutzmaßnahmen gewährt, sondern der Behörde bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen ein Auswahlermessen einräumt, ist es zwar grundsätzlich sachgerecht, ein Begehren auf weitergehende aktive Schutzmaßnahmen - nur - im Wege einer Neubescheidungsklage zu verfolgen (so für den Bereich des Lärmschutzes BVerwG, Urt. v. 05.03.1997 - 11 A 25.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03
    Hierdurch entstehen den Betroffenen insofern keine Nachteile, als sich gegebenenfalls der nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG erforderliche Nachweis, dass sich die Annahmen der Planungsbehörde nicht bestätigt haben, desto früher führen lässt, je kürzer der Prognosezeitraum bemessen ist (vgl. zu alldem BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 A 10.95 - NVwZ 1996, 1006 = UPR 1996, 346).

    Vor diesem Hintergrund ist es naheliegend, wenn nicht gar geboten, bei einem Vorhaben, das wie die Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe - Basel einschließlich des umstrittenen Planungsabschnitts im vordringlichen Bedarfsplan enthalten ist, auch für die Frage des zu gewährenden Schutzes vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall auf denselben Zeitpunkt abzustellen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 A 10.95 - a.a.O., Urt. v. 01.10.1997 - 11 A 10.06 - DVBl. 1998, 330 …und Urt. v. 03.03.1999 - 11 A 9.07 - NVwZ-RR 1999, 729 = UPR 1999, 388).

  • BVerwG, 03.07.1996 - 11 A 64.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Auslegung von Plänen im Planfeststellungsverfahren; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03
    Der Senat verkennt nicht die damit gegebene "Ungleichbehandlung" der vom planfestgestellten Abschnitt 9.1 Immissionsbetroffenen - wie der Kläger - gegenüber den von der laufenden Planung für den Folgeabschnitt 9.2 Betroffenen hinsichtlich des für die Emissionsermittlung bedeutsamen Parameters "Zugaufkommen", zumal im Eisenbahnrecht - im Gegensatz zum Straßenrecht - für die einzelnen Planungsabschnitte eine jeweils selbständige Verkehrsfunktion nicht Voraussetzung ist und naturgemäß auch gar nicht verlangt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 03.07.1996 - 11 A 64.95 - NVwZ 1997, 391 = UPR 1997, 31).

    Wie die isolierte Betrachtung der einzelnen Planungsabschnitte es ausschließt, dass Einwendungen, die in einem Planfeststellungsverfahren erhoben worden sind, damit zugleich als in allen oder einzelnen folgenden Abschnitten erhoben anzusehen wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.1996 - 11 A 64.95 - a.a.O.), so kann eine Unzulänglichkeit der einem planfestgestellten Abschnitt zugrunde liegenden Verkehrsprognose nicht allein mit der höheren Verkehrsbelastung begründet werden, die in einem anschließenden, noch in der Planung befindlichen Abschnitt des Gesamtvorhaben Grundlage für die Immissionsprognose ist.

  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03
    Die Vorschrift normiert eine materielle Verwirkungspräklusion, die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung auch auf ein nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Verfahren erstreckt, in dem sie als zwingendes Recht von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 171 = DÖV 1996, 608 sowie std.

    Zu der dem Betroffenen mit dem Einwendungsausschluss auferlegten Mitwirkungslast gehört es, dass seine Einwendungen zumindest erkennen lassen, welche seiner Rechtsgüter er als gefährdet ansieht; er muss diese Rechtsgüter bezeichnen und die Beeinträchtigungen darlegen; die Einwendungen müssen erkennen lassen, in welcher Hinsicht Bedenken gegen die Planung - aus der Sicht des Einwenders - bestehen könnten; das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.2001 - 9 B 57.01

    Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03
    Materieller Prüfungsmaßstab für die Frage, ob der Planfeststellungsbeschluss den Klägern hinreichenden Schutz vor vorhabenbedingten Immissionen durch Erschütterungen und sekundären Luftschall gewährt, ist - mangels anderweitiger (spezialgesetzlicher) Regelung - allein die Vorschrift des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.11.2001 - 9 B 57.01 - NVwZ-RR 2002, 178 = DVBl. 2002, 276).

    Die 16. BImSchV und das in Anlage 2 zu § 3 festgelegte Verfahren zur Berechnung der Beurteilungspegel bei Schienenwegen stellen allein auf den primären Luftschall ab und können daher für den sekundären Luftschall nicht zur Anwendung kommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.11.2001 - 9 B 57.01 - NVwZ-RR 2002, 178 = DVBl. 2002, 276 = UPR 2002, 75).

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03
    Dabei unterliegt die Zuordnung eines Sachverhalts zu einem der genannten drei Bereiche nicht dem behördlichen Ermessen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 = NVwZ 2001, 429).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03
    Er führt daher nicht - entsprechend dem Hauptantrag - zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und auch nicht gemäß § 20 Abs. 7 Satz 2 AEG zur Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und dessen Nichtvollziehbarkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 - NVwZ 1996, 1016 = DVBl. 1996, 907), da er durch "schlichte" Planergänzung behoben werden kann.
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Regelung zur Verhängung einer Fahrtenbuch-Auflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03
    Die Wertminderung eines Grundstücks (als solche) ist kein eigenständiger Abwägungsposten, da der den Verkehrswert bestimmende Grundstücksmarkt auch solche Umstände berücksichtigt, die von der Behörde nicht im Rahmen der fachplanerischen Abwägung berücksichtigt werden können und müssen (vgl. für den Bereich der Bauleitplanung BVerwG, Beschl. v. 09.02.1995 - 4 NV 17.094 - NVwZ 1995, 895).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03
    Insoweit ist festzuhalten, dass es keinen Anspruch auf erschütterungsfreies Wohnen oder eine sonstige erschütterungsfreie Nutzung eines Grundstücks gibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2000 - 11 A 46.97 - NVwZ 2001, 81 = UPR 200, 355).
  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03
    Vor diesem Hintergrund ist es naheliegend, wenn nicht gar geboten, bei einem Vorhaben, das wie die Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe - Basel einschließlich des umstrittenen Planungsabschnitts im vordringlichen Bedarfsplan enthalten ist, auch für die Frage des zu gewährenden Schutzes vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall auf denselben Zeitpunkt abzustellen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 A 10.95 - a.a.O., Urt. v. 01.10.1997 - 11 A 10.06 - DVBl. 1998, 330 …und Urt. v. 03.03.1999 - 11 A 9.07 - NVwZ-RR 1999, 729 = UPR 1999, 388).
  • VGH Bayern, 10.08.1999 - 22 A 96.40055
  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99

    Planfeststellungsverfahren: Präklusion von Einwendungen

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung; …

    Garburg, Ermittlung des sekundären Luftschalls aus dem Schienenverkehr, Zeitschrift für Lärmbekämpfung 53 12; VGH Mannheim, Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 387/03 - juris Rn. 97).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a …

    Der Verzicht der Planfeststellungsbehörde auf weitere Ausführungen zu etwaigen Wertverlusten (vgl. zur Berücksichtigung von planbedingten Wertverlusten als Abwägungsbelang BVerwG…, Beschluss vom 14.12.2021 - 4 B 10.21 - juris Rn. 18; BVerwG…, Urteil vom 19.12.2017 - 7 A 10.17 u.a. - UPR 2018, 302, juris Rn. 47; s auch BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 4 A 1.16 - NVwZ 2018, 336; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.02.2004 - 5 S 387/03 - juris Rn. 145; jeweils m. w. N.) begründet jedenfalls deshalb keinen erheblichen Abwägungsfehler, weil die Klägerin für abwägungserhebliche Verkehrswertminderungen nichts Konkretes - erst recht nichts auf massive Wertverluste Hindeutendes - vorgetragen hat, was Gegenstand einer weiteren Abwägung hätte sein können (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 23.09.2022 - 21 D 12/19.AK - juris Rn. 103;… s. zum Vortrag der Klägerin im Planfeststellungsverfahren insbesondere die Stellungnahmen vom 03.03. und 15.05.2020, Verwaltungsakte, Teil "MZ Erörterungstermin", Bd. 2, S. 593 ff., 863 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Außerdem hat die Klägerin zu 7 diese Eigentumsbetroffenheit vor Ablauf der Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren nicht ausdrücklich und konkret geltend gemacht (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 1 AEG; vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.2003 - 9 A 69.02 NVwZ 2004, 340; Senatsurt. v. 11.02.2004 - 5 S 387/03 - UA.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21

    Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

    Der Verzicht der Planfeststellungsbehörde auf weitere Ausführungen zu etwaigen Wertverlusten (vgl. zur Berücksichtigung von planbedingten Wertverlusten als Abwägungsbelang BVerwG…, Beschluss vom 14.12.2021 - 4 B 10.21 - juris Rn. 18; BVerwG…, Urteil vom 19.12.2017 - 7 A 10.17 u.a. - UPR 2018, 302, juris Rn. 47; s auch BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 4 A 1.16 - NVwZ 2018, 336; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.02.2004 - 5 S 387/03 - juris Rn. 145; jeweils m. w. N.) begründet jedenfalls deshalb keinen erheblichen Abwägungsfehler, weil die Klägerin zu 1. für abwägungserhebliche Verkehrswertminderungen nichts Konkretes - erst recht nichts auf massive Wertverluste Hindeutendes - vorgetragen hat, was Gegenstand einer weiteren Abwägung hätte sein können (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 23.09.2022 - 21 D 12/19.AK - juris Rn. 103).
  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von …

    Betroffene haben aber umgekehrt weder einen Anspruch auf unbegrenzte Redezeit (…BVerwG, B.v. 9.6.2010 - 9 A 20.08 - DVBl 2011, 36 = juris Rn. 33;… Lieber in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, § 73 Rn. 306) noch auf einen ständigen "Dialog" mit Anhörungsbehörde oder Vorhabenträger über den Erörterungstermin hinaus (…vgl. BVerwG, U.v. 8.7.1998 - 11 A 30.97 - NVwZ 1999, 70 = juris Rn. 18;… B.v. 9.7.2003 - 9 VR 1.03 - juris Rn. 5; VGH BW, U.v. 11.2.2004 - 5 S 387/03 - juris Rn. 90).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 11 A 1648/06

    Heranziehung der Grundsätze der DIN 4150 Teil 2 zur Beurteilung von …

    Rn. 34 - 5 S 387/03 -, juris, Rn. 94 ff.; Bay. VGH,.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 847/05

    Erfolglose Klage eines eigentums- und immissionsbetroffenen Miteigentümers eines …

    Zweifelhaft ist dies, weil der Kläger eine entsprechende Eigentumsbetroffenheit vor Ablauf der Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren nicht ausdrücklich geltend gemacht hat und deshalb mit entsprechenden Einwendungen ausgeschlossen sein könnte (§ 20 Abs. 2 Satz 1 AEG; vgl. Senatsurt. v. 11.02.2004 - 5 S 387/03 - UA. S. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2013 - 7 A 1896/12

    Geltungsdauer einer Baugenehmigung zur Aufstockung eines Hochhauses um drei …

    Rn. 80 Vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 12. März 2009 - 20 D 60/07.AK - Bay. VGH, Urteil vom 8. Januar 2009 - 8 A 06.40027 -, juris und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 387/03 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05

    Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine …

    Insoweit stellt der Senat zurück, dass der Kläger diese Eigentumsbetroffenheit vor Ablauf der Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren nicht ausdrücklich und konkret geltend gemacht hat und deshalb mit entsprechenden Einwendungen ausgeschlossen sein könnte (§ 20 Abs. 2 Satz 1 AEG; vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.2003 - 9 A 69.02 NVwZ 2004, 340; Senatsurt. v. 11.02.2004 - 5 S 387/03 - UA.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 397/03

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen - …

    Die Revision an das Bundesverwaltungsgericht ist vom Senat in keinem der Verfahren zugelassen worden; hiergegen können die Beteiligten innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des schriftlichen Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen (Az.: 5 S 384/03, 5 S 385/03, 5 S 386/03, 5 S 387/03, 5 S 397/03, 5 S 402/03, 5 S 408/03).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 388/02

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen - …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 409/02

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen - …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 398/02

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen - …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 421/02

    Vierspuriger Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel im Abschnitt Schliengen - …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht