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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16334
VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18 (https://dejure.org/2020,16334)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.2020 - 5 S 437/18 (https://dejure.org/2020,16334)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 5 S 437/18 (https://dejure.org/2020,16334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beeinträchtigung nachbarlicher Belange durch Neuerrichtung eines Vorhabens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsflächenwidriger Ersatzbau beeinträchtigt nachbarliche Belange! (IBR 2020, 483)

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    K. gegen Stadt Bad Wildbad wegen versagter Baugenehmigung und Baueinstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 70, 219
  • NVwZ-RR 2020, 868 (Ls.)
  • VBlBW 2020, 516
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Eine rechtliche Besonderheit kann zum anderen auch darin bestehen, dass ein Nachbar das Vorhaben in seiner grenznahen Lage schon seit Jahren in einer für den Bauherrn Vertrauen begründenden Weise hingenommen und sein materielles Abwehrrecht verwirkt hat (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - juris Rn. 18; Beschluss vom 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 42 ).

    Bei der baulichen Änderung eines bestehenden grenznahen Gebäudes kann es dabei aber auf einen konkreten Vergleich zwischen vorhandenen und künftigen Beeinträchtigungen ankommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 42 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Gegenstand der baurechtlichen Überprüfung ist dabei das Gesamtvorhaben seiner geänderten Form (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 17.91 - juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 12 , jeweils m. w. N.).

    Rn. 51 Nachbarliche Belange sind allerdings in einem solchen Fall zum einen dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2013 - 8 S 1813/13 -juris Rn. 16 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2015 - 8 S 2470/14

    Unbeabsichtigte Härte bei Einschränkungen der baulichen Nutzung durch …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.2015 - 8 S 2470/14 - juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf Urteil vom 14.1.2010 - 8 S 1977/09 - juris Rn. 9;… Senatsbeschluss vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).

    Kann ein Grundstück bei Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften zwar sinnvoll bebaut, wegen seines Zuschnitts oder wegen seiner geringen Größe aber nicht vergleichbar intensiv wie andere Grundstücke in der Umgebung baulich genutzt werden, liegt darin eine vom Gesetzgeber in Kauf genommene Härte (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.3.2015 - 8 S 2470/14 - juris Rn. 9 ).

  • VGH Baden-Württemberg - 5 S 438/18 (anhängig)

    K. gegen Stadt Bad Wildbad wegen Abbruchanordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Dieser Bescheid war Gegenstand des vor dem erkennenden Senat ebenfalls anhängigen Verfahrens mit dem Aktenzeichen 5 S 438/18.

    Nr. ... wahrt (vgl. Bl. 79 der Gerichtsakte im Verfahren 5 S 438/18).

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Einen aktiven Bestandsschutz dergestalt, dass wegen des Schutzes, den eine vorhandene bauliche Anlage genießt, auch die Möglichkeit von Modernisierungen oder Erweiterungen - und damit gegebenenfalls auch Neuerrichtungen in geänderter Form - eingeräumt werden muss (sog. aktiver oder überwirkender Bestandsschutz), erkennen die Rechtsprechung (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 12.3.1998 - 4 C 10/97 - juris 25 ff. und die Rechtsprechungsübersicht bei Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand Dezember 2019, Art. 76 Rn. 126 ff.) und die herrschende Literatur (…vgl. Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Auflage 2019, § 35 Rn. 186 ff.) im Hinblick darauf, dass es außerhalb der einfachgesetzlichen Regelungen (vgl. insbesondere § 35 Abs. 4 BauGB) keinen aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG folgenden eigentumsrechtlichen Bestandsschutz gibt, nicht mehr an.
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Anspruch auf Erhalt eines Bauvorbescheids für einen Verbrauchermarkt - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Gegenstand der baurechtlichen Überprüfung ist dabei das Gesamtvorhaben seiner geänderten Form (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 17.91 - juris Rn. 16;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 12 , jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 3 S 1371/10

    Öffentlich-rechtliche Sicherung der Grundstückszufahrt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Offenbar nicht beabsichtigt ist eine solche Härte, wenn das Grundstück bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschrift nicht oder nur schwer bebaut werden kann und diese Beschränkung nicht durch die Zielsetzungen oder die Schutzzwecke der Vorschrift gefordert wird, wenn also ihre schematische Anwendung zu Ungerechtigkeiten führte, namentlich ein ganz unbilliges Ergebnis zur Folge hätte (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.2013 - 8 S 304/13 - juris Rn. 3 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.8.2011 - 3 S 1371/10 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05

    Begriff der Änderung i.S. von § 29 BauGB; Für längere Zeit durch den Eigentümer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Ein Identitätsverlust durch einen Eingriff in die vorhandene Bausubstanz tritt nicht nur dann ein, wenn der Eingriff so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Neuberechnung erforderlich macht, sondern erst recht, wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (…vgl. Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7- Auflage 2016, § 2 Rn. 134; zu § 29 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 10.10.2005 - 4 B 60/05 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09

    Keine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange bei Unterschreitung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.2015 - 8 S 2470/14 - juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf Urteil vom 14.1.2010 - 8 S 1977/09 - juris Rn. 9;… Senatsbeschluss vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07

    Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Eine rechtliche Besonderheit kann zum anderen auch darin bestehen, dass ein Nachbar das Vorhaben in seiner grenznahen Lage schon seit Jahren in einer für den Bauherrn Vertrauen begründenden Weise hingenommen und sein materielles Abwehrrecht verwirkt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - juris Rn. 18;… Beschluss vom 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 42 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2013 - 8 S 304/13

    Keine Härte in der erschwerten Bebaubarkeit eines Baugrundstücks durch Baulast

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2003 - 3 S 938/03

    Grenznahe Bebauung - Aussenbereichsgrenze

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99

    Abstandsflächen - Grenzgarage

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00

    Isolierte Genehmigung der Errichtung eines Bauwerks

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1998 - 8 S 1678/98

    Erlöschen des Bestandsschutzes für eine Einfriedigung bei weitgehender Ersetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11

    Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1987 - 8 S 3427/86

    Teilweiser Wiederaufbau eines beschädigten Gebäudes mit nachfolgender …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung wiederholt entschieden, dass sich unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG keine Anspruchspositionen ableiten lassen, dass es mithin einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht gibt (…vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 12.3.1998 - 4 C 10/97 -, BVerwGE 106, 228 m.w.N.; dazu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 15.05.2018 - 3 A 395/15 - juris;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.12.2016 - 5 CS 6.1774 -, juris Rn. 51 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2025 - 3 S 1958/23

    Anfechtung der Rücknahme einer Baugenehmigung für die Schaffung von Wohnraum …

    Es kann daher keine Rede davon sein, dass die auf dem Grundstück vorliegenden besonderen örtlicher Verhältnisse auch die Zulassung geringerer Abstandsflächentiefen erfordern (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, juris Rn. 55 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2015 - 8 S 2470/14 -, juris Rn. 9 jeweils zu § 56 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 LBO ).

    Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (…vgl. Senatsbeschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, juris Rn. 11 ;… Senatsbeschl. v. 03.11.2014 - 3 S 1368/14 -, juris Rn. 30 ;… Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 46 ; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 50 f.;… Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 -, juris Rn. 16 ).

    Besondere Umstände in diesem Sinn sind damit anzunehmen, wenn das Grundstück nach seinem Zuschnitt schlechthin weder bebaut noch sonst gärtnerisch oder zu Freizeitzwecken sinnvoll genutzt werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, juris Rn. 51 ;… Senatsbeschl. v. 13.06.2002 - 3 S 938/03 -, juris Rn. 5).

    Rn. 81 Eine rechtliche Besonderheit kann allerdings auch darin bestehen, dass ein Nachbar das Vorhaben in seiner grenznahen Lage schon seit Jahren in einer für den Bauherrn Vertrauen begründenden Weise hingenommen und sein materielles Abwehrrecht verwirkt hat (…vgl. Senatsbeschl. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, juris Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, juris Rn. 51 ;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.03.2014 - 8 S 1938/12 -, juris Rn. 42 ).

    Bei der baulichen Änderung eines bestehenden grenznahen Gebäudes kann es dabei aber auf einen konkreten Vergleich zwischen vorhandenen und künftigen Beeinträchtigungen ankommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, juris Rn. 51 ;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.03.2014 - 8 S 1938/12 -, juris Rn. 42 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange schon dann vorliegt, wenn ein abstandsflächenwidriges Vorhaben an gleicher Stelle zumindest teilweise neu errichtet wird, weil sich ein in abstandsflächenrechtlicher Sicht nachbarrechtswidriger Zustand so dauerhaft perpetuiert und weder Art. 14 Abs. 1 GG noch § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO einen Anspruch auf übergreifenden Bestandsschutz gewähren (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, juris Rn. 52 ;… anders möglicherweise VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.02.1998 - 5 S 3202/96 -, juris Rn. 26 f. unter dem Gesichtspunkt der bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahme).

    Denn jedenfalls bietet die Vorbelastung des Nachbargrundstücks mit einem (ursprünglich) privilegierten Grenzbau aus sich heraus keine Grundlage dafür, die bestehende Vorbelastung weiter zu vertiefen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, juris Rn. 52 ;… Senatsbeschl. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2024 - 3 S 555/22

    Aufhebung einer bauordnungsrechtlichen Anordnung über den Rückbau bzw. den …

    Kommen die Baumaßnahmen einer Neuerrichtung gleich, so kann sich der Bauherr nicht auf Bestandsschutz berufen, da der Bestandsschutz voraussetzt, dass die bauliche Anlage in ihrer wesentlichen Substanz erhalten bleibt und lediglich einzelne, baufällig gewordene Teile erneuert werden (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 19.5.2020 - 5 S 437/18 -, juris Rn. 44 ;… Beschl. v. 1.7.1989 - 8 S 1678/98 -, juris Rn. 2).

    Einen aktiven Bestandsschutz dergestalt, dass wegen des Schutzes, den eine vorhandene bauliche Anlage genießt, auch die Möglichkeit von Modernisierungen oder Erweiterungen - und damit gegebenenfalls auch Neuerrichtungen in geänderter Form - eingeräumt werden muss (sog. aktiver oder überwirkender Bestandsschutz), erkennen Rechtsprechung und die herrschende Literatur nicht bzw. nicht mehr an (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 -, juris 25 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.5.2020 - 5 S 437/18 -, juris Rn. 44 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2023 - 8 S 3878/21

    Nachbarrechtsschutz; bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine gewerbliche Halle; …

    Hierzu zählen vor allem An- und Umbauten sowie Änderungen im äußeren Erscheinungsbild (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, VBlBW 2020, 516 , juris Rn. 33 m.w.N.).

    Ein Identitätsverlust durch einen Eingriff in die vorhandene Bausubstanz tritt nicht nur dann ein, wenn der Eingriff so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Neuberechnung erforderlich macht, sondern erst recht, wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2020, a.a.O., juris Rn. 36 m.w.N.).

    Eine Änderung ist in diesem Sinne unwesentlich, wenn sie nicht die Genehmigungsfrage neu aufwirft, mithin keine baurechtlich bedeutsamen öffentlichen Belange tangiert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2020, a.a.O., juris Rn. 38 m.w.N.).

    Rn. 48 Eine Anwendung von Nr. 2 Buchst. a und Buchst. b des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO käme hier nicht in Betracht, weil nicht lediglich Bauteile innerhalb der Gebäude, mithin Innenausbaumaßnahmen, vorgenommen wurden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2020, a.a.O., juris Rn. 39 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2026 - 5 S 1790/25

    Nachbarschutz im Abstandsflächenrecht und im Rahmen des bauplanungsrechtlichen …

    Eine hiervon abweichende Beurteilung ist nur gerechtfertigt, wenn die vorhandene Situation auf dem Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante, tatsächliche oder rechtliche Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteil vom 19.5.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 50 f.;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.5.2023 - 3 S 266/23 - juris Rn. 11 ; …und Urteil vom 2.6.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 58 ).

    Besondere Umstände in diesem Sinn sind damit vor allem anzunehmen, wenn das Grundstück nach seinem Zuschnitt schlechthin weder bebaut noch sonst gärtnerisch oder zu Freizeitzwecken sinnvoll genutzt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 19.5.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 51 ;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.6.2025 - 3 S 1958/23 - juris Rn. 79 ; …und Beschlüsse vom 26.5.2015 - 3 S 733/15 - juris Rn. 20 ; …und vom 13.6.2002 - 3 S 938/03 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).

    Daneben können auch rechtliche Besonderheiten, die beim Nachbargrundstück im Verhältnis zum Bauvorhaben vorliegen und dessen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit abstandsflächenrechtlich deutlich mindern, eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ausschließen, etwa bei einer rechtlichen Vorbelastung des Nachbargrundstücks, wenn das Abwehrrecht des Nachbarn in Bezug auf Auswirkungen einer für den Wiederaufbau eines Gebäudes verwendeten, auf dem Baugrundstück bereits existierenden Außenmauer ausgeschlossen oder in Bezug auf ein nachträglich genehmigtes Vorhaben verwirkt ist, oder bei einer Bebauung von Baugrundstück und Nachbargrundstück mit einem Doppelhaus oder wenn sich dem Regelungsregime der Abstandsflächenvorschriften eindeutig entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die konkrete Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks für zumutbar hält (vgl. Senatsurteil vom 19.5.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 51 ;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 16 , jeweils m. w. N.).

    Mit der Wiedererrichtung stellt sich auch die Genehmigungsfrage neu (vgl. Senatsurteil vom 19.5.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 52 ).

  • VG Karlsruhe, 18.10.2023 - 4 K 1112/23

    Wahrung der Abstandsfläche bei Eigentümeridentität; Einfügen eines Bauwerks; …

    Hieran fehlt es dann, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.03.2001 - 4 B 18.01 - juris Rn. 11 m.w.N.;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 36 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23

    Zur rechtlichen Sondersituation einer Doppelhausbebauung; Errichtung einer …

    Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (…vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 16 ; Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 50 ;… Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 46 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 192/22

    Abstandsfläche; Ausnahme; Grenzbau; Doppelhaus; Balkonanlage; Gebot der …

    Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (…vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 16; Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 50;… Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 46).
  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2358/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Die gesamte Tiefgaragenzufahrt liegt, ausweislich der Vorhabenpläne aus den Bauvorlagen unterhalb der natürlichen Geländeoberfläche, sodass es sich hierbei schon überhaupt nicht um oberirdische bauliche Anlagen (vgl. zu dieser Anforderung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, VBlBW 2020, 516 ) handelt.
  • VG Karlsruhe, 06.05.2024 - 2 K 4206/23

    Bestimmung der tatsächlichen Geländeoberfläche nach Ausführung des Bauvorhabens; …

    Eine Baurechtsvorschrift wirkt sich als Härte nur dann aus, wenn sie aufgrund atypischer Umstände nachhaltig in die Rechte des Betroffenen eingreift und ihm dadurch ein erhebliches, über die jedermann treffenden allgemeinen Auswirkungen hinausgehendes Opfer auferlegt wird (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.08.2011 - 3 S 1371/10 -, BRS 78 Nr. 141 (2011) - juris Rn. 28; Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, VBlBW 2020, 516 - juris Rn. 55 ;… Beschl. v. 17.03.2015 - 8 S 2470/14 -, VBlBW 2015, 464 - juris Rn. 9 ;… Schlotterbeck, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, § 56 Rn. 67;… Sauter, LBO, Stand Juli 2023, § 56 Rn. 53).
  • VG Karlsruhe, 17.12.2025 - 2 K 7393/25

    Vorverfahren in Angelegenheiten nach der BauO BW 2010; Zulässigkeit der …

  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2359/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • VG Karlsruhe, 15.08.2025 - 2 K 6252/24

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Ferienwohnung; Illegalität; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 2 M 89/22

    Zwangsgeld wegen Verstoß gegen eine Baueinstellungsverfügung; Dachabdichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2022 - 2 A 515/21

    Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung bei vorliegender formeller Illegalität; …

  • VGH Bayern, 28.03.2025 - 1 ZB 24.313

    Erlöschen des Bestandsschutzes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2023 - 2 L 99/22

    Bestandschutz aufgrund einer wasserrechtlichen Zustimmung nach DDR-Recht für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2022 - 2 A 1760/21

    Berufen eines Gewerbetreibenden auf einen genehmigungsunabhängigen Bestandsschutz …

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