Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antragsbefugnis der Anwohner für ein Normenkontrollverfahren: Zufahrtsstraße zu einem geplanten Einkaufszentrum mit Tiefgarage in der Innenstadt; zur Planrechtfertigung und Abwägungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90
Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95
Ein solcher Mangel ist nicht schon dann offensichtlich, wenn er sich aus den Aufstellungsvorgängen ergibt (vgl BVerwG, Beschl v 20.01.1992 - 4 B 71.90 -, NVwZ 1992, 663).Hat sich der Planungsträger von einem unzutreffend angenommenen Belang leiten lassen und sind andere Belange, die das Abwägungsergebnis rechtfertigen könnten, weder im Bauleitplanverfahren angesprochen noch sonst ersichtlich, so ist die unzutreffende Erwägung auf das Abwägungsergebnis von Einfluß gewesen (vgl BVerwG, Beschl v 20.01.1992, aaO).
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95
Die danach erforderliche Planrechtfertigung ist nur dann zu verneinen, wenn der in Rede stehende Bebauungsplan in keinerlei Beziehung zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht (vgl BVerwGE 45, 309).Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsverbot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheidet (vgl BVerwGE 45, 309).
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95
Dieses ist (nur dann) nicht gegeben, wenn sich eine Inanspruchnahme des Gerichts als für die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zur Zeit nutzlos erweist; wann dies anzunehmen ist, richtet sich im wesentlichen nach den Umständen des Einzelfalls (vgl BVerwG, Beschl v 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, DVBl 1987, 1276).Von einer vollständigen Verwirklichung der bekämpften Festsetzungen des Bebauungsplans - nur eine solche ließe in der Regel das Rechtsschutzinteresse entfallen (vgl BVerwG, Beschl v 28.08.1987 - 4 N 3.86 - a.a.O.) - kann danach keine Rede sein.
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95
Ihre Antragsbefugnis beurteilt sich vielmehr nach den Grundsätzen, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 - (BVerwGE 59, 87) dargestellt hat. - BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95
Zwar wird das Interesse, von zusätzlichen planbedingten Verkehrsimmissionen, insbesondere durch Lärm, verschont zu bleiben, von der Rechtsordnung ausdrücklich als schutzwürdig bewertet (vgl BVerwG, Beschl v 18.02.1994 - 4 NB 24.93 -, NVwZ 1994, 683 = DVBl 1994, 701). - BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95
Als Eigentümer bzw Mieter (Antragsteller zu 5) von Wohngrundstücken bzw Wohnungen außerhalb des Plangebiets können sie Ihre Antragsbefugnis nicht bereits aus einer Inhalts- und Schrankenbestimmung ihres Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S 2 GG durch den Bebauungsplan herleiten (vgl hierzu BVerwG, Beschl v 17.12.1992 - 4 N 2.91 -, NVwZ 1993, 562 und Beschl v 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -, NVwZ 1993, 561). - BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95
Vielmehr kann das Interesse von Anwohnern an der Vermeidung einer Verkehrszunahme selbst dann zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören, wenn die damit verbundene Lärmzunahme - bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel - für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (vgl BVerwG, Beschl v 19.02.1992 - 4 NB 11.92 -, DVBl 1992, 1099); dies wurde für den Fall anerkannt, daß durch ein überregionales Freizeitzentrum von hoher Attraktivität allgemein in ein nur von verhältnismäßig wenigen Menschen besiedeltes ländliches Gebiet Unruhe hineingetragen wird. - BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92
Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95
Als Eigentümer bzw Mieter (Antragsteller zu 5) von Wohngrundstücken bzw Wohnungen außerhalb des Plangebiets können sie Ihre Antragsbefugnis nicht bereits aus einer Inhalts- und Schrankenbestimmung ihres Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S 2 GG durch den Bebauungsplan herleiten (vgl hierzu BVerwG, Beschl v 17.12.1992 - 4 N 2.91 -, NVwZ 1993, 562 und Beschl v 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -, NVwZ 1993, 561). - BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95
Normenkontrollklage - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Rechtsschutzbedürfnis - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95
Im Unterschied zu dem von der Antragsgegnerin ins Feld geführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.09.1995 - NB 18.95 (DVBl 1996, 107) - ist vorliegend der angegriffene Bebauungsplan nicht aufgehoben und durch einen anderen ersetzt worden, weshalb er auch noch für die Zukunft Wirkungen zeitigt und eventuellen weiteren Vorhaben im Plangebiet (bauliche oder Nutzungsänderungen in bezug auf das mit Bescheid vom 27.06.1996 genehmigte Projekt) bei der Beurteilung ihrer planungsrechtlichen Zulässigkeit zugrunde zu legen ist. - BVerwG, 27.04.1992 - 4 NB 11.92
Verwaltungsprozeßrecht: Veränderungssperre als Streitgegenstand eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95
Vielmehr kann das Interesse von Anwohnern an der Vermeidung einer Verkehrszunahme selbst dann zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören, wenn die damit verbundene Lärmzunahme - bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel - für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (vgl BVerwG, Beschl v 19.02.1992 - 4 NB 11.92 -, DVBl 1992, 1099); dies wurde für den Fall anerkannt, daß durch ein überregionales Freizeitzentrum von hoher Attraktivität allgemein in ein nur von verhältnismäßig wenigen Menschen besiedeltes ländliches Gebiet Unruhe hineingetragen wird. - BVerwG, 23.12.1993 - 4 B 212.92
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis von Wohnungsmietern; Zulässigkeit einer …
- VGH Bayern, 16.05.2017 - 15 N 15.1485
Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag
Dies wird teilweise damit begründet, dass es sich hierbei lediglich um mittelbare Auswirkungen des Bebauungsplans handelt, für die dieser keine unmittelbare rechtliche Grundlage darstellt (…vgl. BayVGH, v. 17.11.2014 - 9 N 13.1303 - juris Rn. 24;… VGH BW, U.v. 17.2.2014 - 5 S 3254/11 - BauR 2014, 1243 = juris Rn. 50;… OVG Schl.-Holst., U.v. 29.6.2016 - 1 KN 16/15 - juris Rn. 47;… OVG Rh-Pf, U.v. 9.11.2011 - 1 C 10021/11 - NVwZ-RR 2012, 263 = juris LS und Rn. 47;… a.A. BayVGH, 28.9.2000 - 2 N 96.4292 - Rn. 19 und 31; U.v.4.8.1988 - 2 N 86.03043 - BauR 1989, 309/310; VGH BW, U.v. 26.7.1996 - 5 S 69/95 - juris Rn. 37; OVG NRW, U.v. 12.5.1989 - 11a NE 51/87 - NVwZ 1990, 894/895), teilweise aber auch damit, dass die durch die Erschließung erwachsenden Vorteile - Erhöhung des Gebrauchswerts der betreffenden Grundstücke - bei gebotener objektiver Betrachtung im Regelfall in keinem krassen Missverhältnis zu den Belastungen durch die anfallenden Erschließungsbeiträge stehen (…vgl. SaarlOVG, U.v. 23.5.2011 - 2 C 505/09 - BauR 2011, 1700 = LS 1 und juris Rn. 35). - VGH Bayern, 28.07.2011 - 15 N 10.582
Bebauungsplan für Hotelerweiterung; Abwägungsfehler; Parkplatzlärm
Es spricht viel für eine verbindliche Festsetzung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, wonach eine Zufahrt zur Tiefgarage von Osten ausgeschlossen ist (vgl. auch VGH BW vom 22.03.1995 VBlBW 1995, 317; vom 26.7.1996 Az. 5 S 69/95 ; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 54 zu § 9).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".