Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - zum Inhalt des Beschlusses des Gemeinderats - Abwägungsgebot und Konfliktbewältigung bei Verkehrslärmerhöhung
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kompensation einer zusätzlichen Verkehrslärmerhöhung durch aktiven und passiven Lärmschutz als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer die bereits gesundheitsschädliche Lärmbelastung übersteigenden Bauleitplanung; Beachtlichkeit der geringfügigen Steigerung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kompensation einer zusätzlichen Verkehrslärmerhöhung durch aktiven und passiven Lärmschutz als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer die bereits gesundheitsschädliche Lärmbelastung übersteigenden Bauleitplanung; Beachtlichkeit der geringfügigen Steigerung einer ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
- BVerwG, 19.04.2011 - 4 BN 4.11
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 580
- DÖV 2011, 206
- DÖV 2011, 206 DVBl 2011, 580
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91
Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
Damit handelt es sich bei dem Merkmal der Erforderlichkeit um eine nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen wirksame Schranke der gemeindlichen Planungshoheit, die nicht greift, wenn der Plan nach der planerischen Konzeption der Gemeinde vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 -, BVerwGE 92, 8).Das Bundesverwaltungsgericht hat es in seinem Urteil vom 22.01.1993 (- 8 C 46.91 -, DVBl. 1993, 669 = juris Rdnr. 21ff) mit Blick auf § 1 Abs. 3 BauGB zwar als problematisch angesehen, wenn eine Gemeinde ein größeres Gebiet überplant, in der Begründung des Bebauungsplans zugleich aber zum Ausdruck bringt, das Plangebiet nur abschnittsweise erschließen zu wollen.
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99
Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, die "Siedlungspolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338).Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, a.a.O.) oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856; BVerwGE 117, 351, 353).
- BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
Rn. 40 cc) Bei den genannten Ermittlungs- und Bewertungsfehlern handelt es sich um "wesentliche Punkte" i.S.d. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, denn sie waren in der konkreten Planungssituation für die Abwägung von Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.04.2008 - 4 CN 1.07 - NVwZ 2008, 899ff).Dies ist immer dann anzunehmen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Abwägungsvorgang die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urt. v. 09.04.2008 - 4 C 1.07 -, BVerwG 131, 100 m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
Eine Bauleitplanung, die eine bereits vorhandene Lärmbelastung in gesundheitsschädlichem Ausmaß (mind. 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts) weiter erhöht, entspricht nur dann dem im Abwägungsgebot verankerten Gebot der Konfliktbewältigung, wenn sie die zusätzliche Verkehrslärmerhöhung durch entsprechende Maßnahmen, z.B. des aktiven und passiven Schallschutzes, kompensiert (wie OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.03.1999 - 1 C 11636/98 -, BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 47, juris [nur Leits.].Denn eine Bauleitplanung, die eine bereits vorhandene Lärmbelastung in gesundheitsschädlichem Ausmaß (mind. 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts) weiter erhöht, entspricht nur dann dem im Abwägungsgebot verankerten Gebot der Konfliktbewältigung, wenn sie die zusätzliche Verkehrslärmerhöhung durch entsprechende Maßnahmen, z.B. des passiven Schallschutzes, kompensiert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.03.1999 - 1 C 11636/98 -, BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 47, juris [nur Leits.]; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, DVBl. 1992, 1099).
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmenden Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG Urt. v. 15.07.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309) im vorliegenden Zusammenhang darauf zu beschränken, ob in die Abwägung an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste (kein Abwägungsdefizit), ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist (kein unrichtiges Abwägungsmaterial) und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität). - BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01
Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 11.05.1999, a.a.O.) oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856; BVerwGE 117, 351, 353). - BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03
Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 11.05.1999, a.a.O.) oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856; BVerwGE 117, 351, 353). - BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02
Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
Bei der Entscheidung, ob, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt eine Planung betrieben wird, haben die Gemeinden grundsätzlich ein weites planerisches Ermessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2002 - 4 CN 1.02 -, DVBl. 2003, 204). - BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
Rn. 34 Entgegen der Auffassung des Antragstellers liegt ein Verstoß gegen das Konfliktbewältigungsgebot auch nicht deshalb vor, weil die Antragsgegnerin die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die Verlagerung von Problemlösungen aus dem Bauleitplanverfahren in ein anderes Verwaltungsverfahren verkannt hätte (BVerwG, Beschl. v. 14.07.1994 - 4 NB 25.94 -, DVBl. 1994, 1152, juris Rdnr. 5;… BVerwG, Beschl. v. 20.04.2010 - 4 BN 17.10 -, juris Rdnr. 3). - BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
Dieses Tatbestandsmerkmal ist stets erfüllt, wenn der Fehler zur "äußeren Seite" des Abwägungsvorgangs gehört und sich - wie hier - aus den Planungsakten ergibt (BVerwG, Urt. v. 21.08.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33, 38). - BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06
Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans
- BVerwG, 20.04.2010 - 4 BN 17.10
Gebot der Konfliktbewältigung; zulässige Konfliktverlagerung
- BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …
- BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …
- BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97
Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.; …
- BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens …
- BVerwG, 14.11.2000 - 4 BN 54.00
Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Voraussetzungen für …
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 5 S 2662/04
Verneinung eines potenzielles FFH-Gebiets
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 8 S 810/95
Verwirkung der Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren
- VGH Bayern, 30.07.1993 - 26 W 91.1677
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2021 - 8 C 10362/20
Bebauungsplan "Quartier Alte Brauerei" der Stadt Zweibrücken unwirksam
Abwägungsrelevant kann dabei auch eine Verkehrszunahme sein, bei der die planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen unterhalb der Schwelle von 3 dB(A) für die "wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen" i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV bleibt; maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Juli 2013, a.a.O., Rn. 27 m.w.N., …und Beschluss vom 11. August 2015, a.a.O., Rn. 6; VGH BW, Urteil vom 10. November 2010 - 5 S 955/09 -, juris, Rn. 19; OVG NRW…, Urteil vom 18. Januar 2019 - 7 D 49/17 -, juris, Rn. 21). - VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan
Durch die im Bebauungsplan geforderten Maßnahmen des passiven Schallschutzes und die Herabstufung des Gewerbegebiets zum eingeschränkten Gewerbegebiet ist die Lärmproblematik aber zuverlässig kompensiert (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.11.2010 - 5 S 955/09 -, BWGZ 2011, 94 ff.). - VG Osnabrück, 13.11.2019 - 6 A 243/17
Grundzüge der Planung; Konfliktverlagerung; Teileinziehung
Denn eine etwaige Irrelevanzschwelle existiert bei der Überschreitung der Schwelle zur Gesundheitsschädigung nicht (BVerwG, Urteil vom 7.3.2007 - 9 C 2/06, 2. Leitsatz, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2010 - 5 S 955/09, 2. Leitsatz, Rn. 36, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.3.1999 - 1 C 11636/98, 2. Leitsatz, juris).Darüber hinaus ist es auch irrelevant, ob sich die Lärmerhöhung im Bereich des Wahrnehmbaren bewegt, wenn die Schwelle zur Gesundheitsschädigung überschritten wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2010 - 5 S 955/09, 2. Leitsatz, Rn. 36, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.3.1999 - 1 C 11636/98, 2. Leitsatz, juris).
- VGH Hessen, 11.01.2022 - 4 B 1092/21
Baurechts-Bebauungsplan "Kaisergärten"
Allerdings entspricht eine Bauleitplanung, die eine bereits vorhandene Lärmbelastung im gesundheitsschädlichen Ausmaß - wie hier - weiter erhöht, nur dann dem im Abwägungsgebot verankerten Gebot der Konfliktbewältigung, wenn sie die zusätzliche Verkehrslärmerhöhung durch entsprechende Maßnahmen, z.B. des passiven Schallschutzes kompensiert (…vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 31. August 2004 - 8 C 10423/04 -, juris Rdnr. 15 und vom 25. März 1999 - 1 C 11636/98 -, juris (Ls.); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10 November 2010 - 5 S 955/09 -, juris Rdnr. 36). - VGH Hessen, 21.01.2025 - 4 C 655/21
Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Verkehrszunahme außerhalb des Plangebiets
Eine Bauleitplanung, die eine bereits vorhandene Lärmbelastung in gesundheitsschädlichem Ausmaß - wie hier - weiter erhöht, entspricht nur dann dem im Abwägungsgebot verankerten Gebot der Konfliktbewältigung, wenn sie die zusätzliche Verkehrslärmerhöhung durch entsprechende Maßnahmen, z.B. des aktiven oder passiven Schallschutzes, kompensiert (vgl. VGH BW, Urteil vom 10. November 2010 - 5 S 955/09 -, juris Rdnr. 36; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 19. April 2011 - 4 BN 4/11 -, juris;… OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 31. August 2004 - 8 C 10423/04 -, juris Rdnr. 15 und vom 25. März 1999 - 1 C 11636/98 -, juris [nur Leits.]). - VG Freiburg, 05.01.2026 - 6 K 5723/25
Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch ergänzendes Verfahren; …
Die von den Antragstellerinnen ins Feld geführte Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2010 - 5 S 955/09 - juris Rn. 36) betrifft den sich vom vorliegenden unterscheidenden Fall einer eigenen Bauleitplanung der betroffenen Gemeinde, die eine bereits vorhandene Lärmbelastung in gesundheitsschädlichem Ausmaß (mind. 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts) weiter erhöht.
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