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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 14.07.2000 - 5 Sa 1087/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10284
LAG Hamm, 14.07.2000 - 5 Sa 1087/99 (https://dejure.org/2000,10284)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.07.2000 - 5 Sa 1087/99 (https://dejure.org/2000,10284)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - 5 Sa 1087/99 (https://dejure.org/2000,10284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vertretung einer sich im Erziehungsurlaub befindenden Lehrerin; Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverhältnissen; Möglichkeit der Nachholung des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 707/00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung von Arbeitsverträgen

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Juli 2000 - 5 Sa 1087/99 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 11 Sa 559/01

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede; Zeitpunkt der erforderlichen Zustimmung des …

    Die nach §§ 66 Abs. 1, 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NW erforderliche Zustimmung des Personalrats zu einem befristeten Arbeitsvertrag muss vor Abschluss der Befristungsvereinbarung, und zwar vor Arbeitsbeginn, vorliegen (vgl. auch LAG Hamm 14.07.2000 - 5 Sa 1087/99 - n. v.; LAG Köln 01.08.2000 - 13 (10) Sa 637/00 - LAGE § 620 BGB Personalrat Nr. 2).

    Mit dem Landesarbeitsgericht Hamm (14.07.2000 - 5 Sa 1087/99 - unveröff.; LAG Köln 01.08.2000 - 13 (10) Sa 637/00 - LAGE § 620 BGB Personalrat Nr. 2) ist die erkennende Kammer der Auffassung, dass das Zustimmungsverfahren vor Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages und zwar vor Arbeitsbeginn abgeschlossen sein muss.

    Aus dem gleichen Grund scheidet eine Heilung der Maßnahme durch nachträgliche Zustimmung des Personalrates nach § 184 Abs. 1 BGB aus (ebenso LAG Hamm 14.07.2000 - 5 Sa 1087/99 - LAG Köln 01.08.2000 - 13 (10) Sa 637/00 - a. a. O.).

    Dieser sieht in seinem Absatz 8 vor, dass der Leiter der Dienststelle bei Maßnahmen, die der Natur der Sache nach keinen Aufschub dulden, bis zur endgültigen Entscheidung vorläufige Regelungen treffen kann, wobei er dem Personalrat die vorläufige Regelung mitzuteilen und zu begründen sowie unverzüglich das Verfahren nach den Absätzen 2, 3, 5 und 7 einzuleiten oder fortzusetzen hat (LAG Hamm 14.07.2000 - 5 Sa 1087/99 - vgl. auch LAG Köln 01.08.2000 - 13 (10) Sa 637/00 - a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 17.05.2001 - 5 (3) Sa 45/01

    Nachweisgesetz : Hinweispflicht des Arbeitgebers auf den anzuwendenden …

    Die nach §§ 66 Abs. 1, 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NW erforderliche Zustimmung des Personalrats zu einem befristeten Arbeitsvertrag muss vor Abschluss der Befristungsvereinbarung, und zwar vor Arbeitsbeginn, vorliegen (vgl. auch LAG Hamm 14.07.2000 - 5 Sa 1087/99 - n. v.; LAG Köln 01.08.2000 - 13 (10) Sa 637/00 - LAGE § 620 BGB Personalrat Nr. 2).
  • LAG Hamm, 06.07.2017 - 17 Sa 172/17

    Wirksamkeit der auf vorübergehend erhöhten Bedarf an Studienberatung gestützten …

    Rn. 61 Sie verteidigt das erstinstanzliche Urteil unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.2002 (7 AZR 707/00) und des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14.07.2000 (5 Sa 1087/99) als zutreffend und hält an ihrer Auffassung fest, der Personalrat habe der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses nicht zugestimmt.
  • LAG Köln, 27.06.2001 - 7 (2) Sa 9/01
    Die Klägerin verteidigt die Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts und weist darauf hin, dass diese Auffassung auch vom Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 14.07.2000 (5 Sa 1087/99) und vom Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 01.08.2000 (13 (10) Sa 63700) geteilt werde.

    Das Berufungsgericht teilt insoweit nicht nur die Auffassung des Arbeitsgerichts, sondern auch der 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 01.08.2000 in Sachen 13 (10) Sa 637/00) und der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 14.07.2000 - 5 Sa 1087/99).

  • LAG Köln, 27.06.2001 - 7 (1) Sa 1482/00
    Die Klägerin verteidigt die Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts und weist darauf hin, dass diese Auffassung auch vom Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 14.07.2000 (5 Sa 1087/99) und vom Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 01.08.2000 (13 (10) Sa 63700) geteilt werde.

    Das Berufungsgericht teilt insoweit nicht nur die Auffassung des Arbeitsgerichts, sondern auch der 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 01.08.2000 in Sachen 13 (10) Sa 637/00) und der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 14.07.2000 - 5 Sa 1087/99).

  • ArbG Bochum, 18.12.2003 - 3 Ca 1483/03

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW

    (BAG Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 707/00, Vorinstanz: LAG Hamm vom 14. Juli 2000 - 5 Sa 1087/99.).
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