Rechtsprechung
| LAG Köln, 12.10.2000 - 5 Sa 796/00 |
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BGB § 315
Tarifvertrag; Bühnenengagement; Änderung; Nichtverlängerungsmitteilung; Befristung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 09.02.2000 - 15 Ca 9129/99
- LAG Köln, 12.10.2000 - 5 Sa 796/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98
Bühnenengagementvertrag - Nichtverlängerungsmitteilung zur Vertragsänderung
Auszug aus LAG Köln, 12.10.2000 - 5 Sa 796/00
Dieser vom Bundesarbeitsgericht zuletzt in der Entscheidung vom 03. November 1999 7 AZR 898/98 bestätigten Rechtsprechung folgt auch das Berufungsgericht.Die im Tarifvertrag vorgesehene Nichtverlängerungsmitteilung, die nach 15-jähriger Beschäftigungszugehörigkeit nur noch zum Zwecke einer Änderung der Arbeitsbedingungen ausgesprochen werden kann und damit dem Künstler einen gewissen Bestandsschutz sichert, ist keine Kündigung im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes und daher nicht an den entsprechenden Gesetzesbestimmungen (z. B. § 1 KSchG, 102 BetrVG) zu messen, vielmehr haben mit der Nichtverlängerungsmitteilung die Tarifparteien abweichend von sonstigen rechtsgeschäftlichen Grundsätzen bestimmt, unter welchen Voraussetzungen vom Vorliegen der zum Abschluss von befristeten Anschlussverträgen notwendigen Willenserklärungen auszugehen ist; die mit dem Schweigen einer Partei verbundenen Fiktion muss durch Abgabe einer Willenserklärung entkräftet werden (BAG, Urteil vom 03. November 1999 7 AZR 898/98; BAG AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
Als tariflich geregeltes einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers muss die Nichtverlängerungsmitteilung nach § 2 Abs. 3 TVM billigem Ermessen entsprechen, § 315 BGB, (vergl. BAG, Urteil vom 03. November 1999 7 AZR 898/98 ...).
- BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97
Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Schauspielmusikerin
Auszug aus LAG Köln, 12.10.2000 - 5 Sa 796/00
Dabei stellt die Rechtsprechung nicht maßgeblich auf die Üblichkeit bzw. das Bestehen eines jahrzehntelangen Bühnenbrauchs ab, sondern darauf, dass die Befristung der Arbeitsverhältnisse mit künstlerischen Bühnenmitgliedern, die als Solisten individuelle Leistungen erbringen, der Auffassung verständiger und verantwortungsbewusster Vertragspartner entspricht (BAG AP Nr. 15, 27 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; ferner zuletzt Urteil vom 26. August 1998 7 AZR 263/97 gleich AP Nr. 53 zu § 611 Bühnenengagementsvertrag).Außerdem liegt es im eigenen Interesse der Künstler am Erhalt der Freizügigkeit ihres Engagementwechsels, dass an anderen Bühnen durch Beendigung befristeter Engagements Arbeitsplätze frei werden (BAG, Urteil vom 26. August 1998 aaO.).
- LAG Köln, 28.01.2014 - 12 Sa 679/13
Änderungs-Nichtverlängerungsmitteilung im Bühnenschiedsgerichtsverfahren
Bei der Ausübung seines insoweit bestehenden Leistungsbestimmungsrechts ist er gemäß § 315 Abs. 1 BGB an billiges Ermessen gebunden (BAG…, Urteil vom 03. November 1999 - 7 AZR 898/98, NZA 2000, 491, juris-Rz. 15; LAG Köln, Urteil vom 12. Oktober 2000 - 5 Sa 796/00, juris-Rz. 4;… Groeger/Kalb, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Aufl., Teil 14 G Rz. 17;… Nix/Hegemann/Hemke-Schneider, 2. Aufl., § 61 NV Bühne Rz. 16).
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