Rechtsprechung
| BayObLG, 18.07.1985 - RReg. 5 St 112/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 265 a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Strafbarkeit wegen Leistungserschleichung bei bloßer Nichtmitnahme einer entwerteten Tageskarte - Strafbarkeit setzt Nichtzahlung der Transportleistung voraus
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Leistungserschleichung; Lösung; Entwertung; Verkehrsmittel; Tagesfahrkarte
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1504
- MDR 1985, 1047
- BayObLGSt 1985, 94
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 04.04.1919 - II 67/19
Wird der Vermieter dadurch, daß er die vermietete Wohnung dem Mieter bereits vor …
Auszug aus BayObLG, 18.07.1985 - RReg. 5 St 112/85
Der Vermögensschaden liegt dann in der unentgeltlichen Leistung (RGSt 53/225) des Transportunternehmers.
- BayObLG, 27.05.2020 - 205 StRR 2332/19
Voraussetzungen des Erschleichens von Leistungen bei übertragbarem Fahrschein
Ein für die Verwirklichung des Tatbestandes von § 265 StGB erforderlicher Vermögensschaden liegt nicht vor, wenn die einem Angeklagten vorgeworfene Fahrt durch eine von ihm erworbene Zeitkarte abgedeckt und er es entgegen der Vertragsbedingungen lediglich unterlässt, die Zeitkarte bei sich zu führen oder einen neuen, zusätzlichen Fahrschein zu erwerben (Anschluss an BayObLG, Urteil vom 18.07.1985, Az. 5 St 112/85, …Der Vermögensschaden liegt dann in der unentgeltlichen Leistung des Transportunternehmers (vgl. BayObLG, Urteil vom 18.07.1985, Az. RReg. 5 St 112/85, …
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