Rechtsprechung
| BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20 |
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§ 263 Abs. 5 StGB; § 263a StGB; § 64 StGB; § 267 StPO
Bandentat und Bandenabrede bei der Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen (Computer-)Betrugs; Anforderungen an die Urteilsgründe (freisprechendes Urteil; Einlassung des Angeklagten; Überprüfung durch das Revisionsgericht); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverurteilung wegen Computerbetrugs u.a.: Voraussetzungen von Bandentat und -abrede
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 Abs 5 StGB, § 263a Abs 2 StGB
Strafverurteilung wegen Computerbetrugs u.a.: Voraussetzungen von Bandentat und -abrede - IWW
- Wolters Kluwer
Feststellung eines kontinuierlichen Zusammenwirkens der Angeklagten und der weiteren Personen aufgrund einer (konkludenten) Bandenabsprache zur Begehung von Vermögensdelikten; Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände für die ...
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Feststellung eines kontinuierlichen Zusammenwirkens der Angeklagten und der weiteren Personen aufgrund einer (konkludenten) Bandenabsprache zur Begehung von Vermögensdelikten; Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände für die ...
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Verfahrensgang
- LG Leipzig, 06.09.2019 - 8 KLs 606 Js 19933/14
- BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 342
- StV 2022, 23 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (15)
- BGH, 30.12.2014 - 2 StR 403/14
Lückenhafte Beweiswürdigung (Fehlen jeglicher Auseinandersetzung mit der …
Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
a) In einem Strafurteil ist die Einlassung des Angeklagten zumindest in wesentlichen Grundzügen in einer geschlossenen und zusammenhängenden Darstellung wiederzugeben und unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300).Erst auf dieser Grundlage kann das Revisionsgericht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt und bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300; vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45).
- BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
Die Bandenabrede umfasst von vornherein die Begehung einer Mehrzahl künftiger Straftaten (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325; Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, BGHSt 50, 160 f.). - BGH, 22.03.2018 - 5 StR 566/17
Gebührenunterschreitung durch einen Notar im Gegenzug für einen …
Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
Eine Fallgestaltung, in der Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen in Gänze nicht möglich gewesen wären (BGH, Urteile vom 22. März 2018 - 5 StR 566/17, BGHSt 63, 107; vom 6. April 2005 ? 5 StR 441/04), liegt nicht vor.
- BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
"Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20; vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121, 122; vom 22. Mai 2019 ? 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254; vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11). - BGH, 10.10.2012 - 2 StR 120/12
Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande: Bandenabrede, Gesamtwürdigung, …
Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
Zwischen ihnen besteht keine Deckungsgleichheit, auch wenn im Einzelfall aus einer Tat auf eine vorangegangene Vereinbarung geschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12, StraFo 2013, 128). - BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede …
Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
Die Bandenabrede umfasst von vornherein die Begehung einer Mehrzahl künftiger Straftaten (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325; Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, BGHSt 50, 160 f.). - BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende …
Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
Dabei hat das Landgericht nicht in den Blick genommen, dass einerseits Intervalle der Abstinenz dem Vorliegen eines Hanges nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 StR 210/20 mwN), während andererseits bei einer dauerhaften Abstinenz nicht mehr von einem Hang im Sinne des § 64 ausgegangen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113; vom 16. Januar 2019 - 2 StR 479/18). - BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger …
Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
Ob dies der Fall ist, muss aber aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände beurteilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, NStZ-RR 2017, 310 mwN). - BGH, 04.02.2021 - 4 StR 457/20
Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen)
Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20; vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121, 122; vom 22. Mai 2019 ? 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254; vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11). - BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98
Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der …
Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
Erst auf dieser Grundlage kann das Revisionsgericht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt und bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300; vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45). - BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04
Nicht schematische Anwendung der Darstellungspflichten und Beweiswürdigung beim …
- BGH, 22.05.2019 - 5 StR 36/19
Anforderungen an die Begründung des Urteils bei Freispruch aus tatsächlichen …
- BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19
Urteilsgründe (Freispruch aus tatsächlichen Gründen)
- BGH, 28.07.2020 - 2 StR 210/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Intervalle der Abstinenz)
- BGH, 16.01.2019 - 2 StR 479/18
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)
- BGH, 30.01.2025 - 5 StR 528/24
Verwertung von "EncroChat"-Daten bei Cannabis-Handel möglich
Hinsichtlich der auf EncroChat-Daten gestützten Tatvorwürfe aus dem Jahr 2020 gibt es zwar - im Gegensatz zum anders gelagerten Anklagevorwurf 1 (Tatzeit 2018) - keinen auf die Taten bezogenen Feststellungsteil, was einen auf die Sachrüge hin zu beachtenden Fehler darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 23 mwN).In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass es Fallgestaltungen gibt, in denen Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen in Gänze unmöglich sind (vgl. BGH, Urteile vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 24; vom 22. März 2018 - 5 StR 566/17, BGHSt 63, 107; vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04).
- OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 2 Rv 34 Ss 789/21
Reichweite des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots
Denn nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (st. Rspr., zuletzt BGH, Urteile vom 14.4.2021 - 5 StR 102/20, …und vom 26.1.2022 - 6 StR 395/21, jew. juris, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 267 Rn. 33, 33a, jew. m.w.N.). - BGH, 06.07.2022 - 5 StR 170/22
Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln …
Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. Mai 2022 - 5 StR 344/21 ; vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 ; vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20; vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19 , NStZ 2021, 121, 122).Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. Mai 2022 - 5 StR 344/21 ; vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 ; vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20; vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19 , NStZ 2021, 121, 122).
Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. Mai 2022 - 5 StR 344/21 ; vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 ; vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20; vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19 , NStZ 2021, 121, 122).
- BGH, 07.09.2022 - 6 StR 225/22
Lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des …
In einem Strafurteil ist die Einlassung des Angeklagten zumindest in wesentlichen Grundzügen in einer geschlossenen und zusammenhängenden Darstellung wiederzugeben und unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20, Rn. 27; Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300).Erst auf dieser Grundlage kann das Revisionsgericht überprüfen, ob das Tatgericht die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt und bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300; vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45).
- BGH, 09.04.2026 - 5 StR 635/25
Aufhebung der Feststellungen des Urteils des LG u.a. bzgl. Freispruch der …
Ein Ausnahmefall, bei dem überhaupt keine Feststellungen getroffen werden konnten (vgl. BGH, Urteile vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 24; vom 22. März 2018 - 5 StR 566/17, BGHSt 63, 107; vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04), lag nicht vor. - BGH, 14.12.2022 - 6 StR 449/22
Urteilsgründe, widersprüchliche Feststellungen (Schuldunfähigkeit, verminderte …
Dabei ist die Einlassung des Angeklagten zumindest in wesentlichen Grundzügen in einer geschlossenen und zusammenhängenden Darstellung nachvollziehbar wiederzugeben und unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20, Rn. 27; vom 7. September 2022 - 6 StR 225/22).Erst auf dieser Grundlage kann das Revisionsgericht überprüfen, ob das Tatgericht die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt und bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 27; Beschlüsse vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300; vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45;… eingehend Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 30. Aufl., Rn. 353 mwN).
- BGH, 30.01.2025 - 5 StR 514/24
Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (alle relevanten …
Hiervon ausgehend ist anschließend in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 23 mwN).Dies stellt - auch bei einem Freispruch - einen auf die Sachrüge hin zu beachtenden Fehler der Beweiswürdigung dar (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20; allgemein BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 5 StR 444/19, NStZ 2020, 625 mwN).
- BGH, 11.09.2024 - 5 StR 236/24
Unzureichend begründete Ablehnung der Unterbringung des Beschuldigten im …
Spricht das Tatgericht einen Angeklagten aus tatsächlichen Gründen frei, muss es regelmäßig in einer geschlossenen Darstellung die als erwiesen angesehenen Tatsachen feststellen, bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht getroffen werden können; nur so kann das Revisionsgericht die Entscheidung auf mögliche Rechtsfehler nachprüfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 23 mwN). - BGH, 25.03.2025 - 5 StR 649/24
Anforderungen an das freisprechende Urteil (geschlossene Darstellung der als …
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es Fallgestaltungen gibt, in denen Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen in Gänze unmöglich sind (vgl. BGH, Urteile vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 24; vom 22. März 2018 - 5 StR 566/17, BGHSt 63, 107; vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04). - OLG Braunschweig, 19.09.2024 - 1 ORs 13/24
Strafbarkeit wegen der Besetzung und Nutzung einer nicht mehr in Betrieb …
Denn nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (st. Rspr., zuletzt BGH, Urteile vom 14. April 2021, 5 StR 102/20, …und vom 26. Januar 2022, 6 StR 395/21, jeweils juris, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 267 Rn. 33, 33a, jeweils m. w. N.). - BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22
Rechtsfehlerhafte Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer …
- BGH, 13.08.2024 - 5 StR 343/24
Unterbringung in Entziehungsanstalt bei Substanzkonsumstörung
- BGH, 26.07.2023 - 6 StR 186/23
Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
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