Rechtsprechung
| BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24 |
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§ 261 StPO
Beweiswürdigung bei Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 345 Abs. 2 StPO, § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 176a StGB, § 174 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB a.F. § 176a Abs. 2 Nr. 1
Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen - datenbank.nwb.de
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Jüngere Rechtsprechung des BGH zu Strafzumessungserwägungen beim sexuellen Missbrauch von Kindern
Verfahrensgang
- LG Kiel, 07.06.2023 - 2 KLs 500 Js 38591/22
- BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
- BGH, 20.08.2024 - 5 StR 104/24
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (Einlassung des …
Auszug aus BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts; die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11 mwN), oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überzogene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21 Rn. 7 mwN).Ohne konkrete Beweisanzeichen, die eine Relativierung der Aussage der Geschädigten hätten bedingen können, erweist sich die vom Landgericht gezogene Schlussfolgerung auf eine mögliche Vermengung oder einen Personentransfer aber als rechtsfehlerhaft, denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21 Rn. 10 mwN).
- BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91
Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind
Auszug aus BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
Denn § 176a StGB aF soll die ungestörte sexuelle Entwicklung und Selbstbestimmung von Kindern schützen, die schon auf Grund ihres geringen Alters sexuellen Übergriffen nicht begegnen können (vgl. BGH, Urteile vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 69; vom 16. Juni 1999 - 2 StR 28/99, BGHSt 45, 131, 132). - BGH, 16.06.1999 - 2 StR 28/99
"Eindringen" beim schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern
Auszug aus BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
Denn § 176a StGB aF soll die ungestörte sexuelle Entwicklung und Selbstbestimmung von Kindern schützen, die schon auf Grund ihres geringen Alters sexuellen Übergriffen nicht begegnen können (vgl. BGH, Urteile vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 69; vom 16. Juni 1999 - 2 StR 28/99, BGHSt 45, 131, 132).
- BGH, 14.04.2022 - 5 StR 313/21
Strafzumessung (Zuständigkeit des Tatgerichts; Spielraum; begrenzte …
Auszug aus BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
Soweit der Angeklagte verurteilt wurde, ergibt die Auslegung nach den genannten Grundsätzen, dass allein der Schuldspruch zu Tat 4 der Urteilsgründe und der (gesamte) Strafausspruch angefochten sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2022 - 5 StR 313/21, NStZ-RR 2022, 201 mwN). - BGH, 19.05.2010 - 2 StR 102/10
Strafmilderung infolge einer Aufklärungshilfe (sichere Grundlage für den …
Auszug aus BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
Denn die Trennung des Angeklagten von seiner Familie ist eine zwangsläufige Folge der Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe und als solche kein die Strafe mildernder Gesichtspunkt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10 Rn. 7). - BGH, 10.11.2021 - 5 StR 127/21
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Zweifel; unbegründete Annahmen zugunsten des …
Auszug aus BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts; die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11 mwN), oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überzogene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21 Rn. 7 mwN). - BGH, 24.06.2021 - 5 StR 545/20
Strafzumessung als Aufgabe des Tatgerichts (revisionsgerichtliche Überprüfung; …
Auszug aus BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Strafzumessung ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, von unzutreffenden Tatsachen ausgehen oder gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20 Rn. 7 mwN). - BGH, 04.07.2024 - 5 StR 632/23
Hang zu erheblichen Straftaten als Voraussetzung der Anordnung von …
Auszug aus BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
Entgegen der auch in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vertretenen Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft ist damit das - in aller Regel und mangels entgegenstehender Gesichtspunkte (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 4. Juli 2024 - 5 StR 632/23 Rn. 9 mwN) auch hier unabhängig vom Strafausspruch zu beurteilende und isoliert anfechtbare - Unterbleiben der Anordnung der Sicherungsverwahrung (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, NStZ 2007, 212, 213 mwN) nicht angefochten und damit nicht der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterworfen. - BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14
Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das …
Auszug aus BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
In einem solchen Fall ist das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88 f. mwN), wobei maßgeblich auf den Sinn der Rechtsmittelbegründung abzustellen und bei Revisionen der Staatsanwaltschaft Nr. 156 RiStBV in den Blick zu nehmen ist. - BGH, 28.06.2000 - 2 StR 213/00
Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage; Anwendung des Zweifelssatzes; …
Auszug aus BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
Die Vorschrift des § 174 StGB bezweckt den Schutz von Minderjährigen, die sich in den dort erfassten Abhängigkeitsverhältnissen befinden und deshalb nicht selbstbestimmt entscheiden können (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 2 StR 213/00, BGHSt 46, 85, 87). - BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99
Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung
- BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06
Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der …
- BGH, 08.11.2023 - 2 StR 374/23
Strafzumessung (Betäubungsmitteldelikte: bestimmender Strafzumessungsgrund, …
- BGH, 06.11.2024 - 5 StR 276/24
Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung der Schuldfähigkeit
Unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV (vgl. hierzu nur BGH, Urteile vom 15. August 2024 - 5 StR 104/24; vom 8. Mai 2024 - 5 StR 445/23) versteht der Senat das Revisionsvorbringen dahin, dass die Staatsanwaltschaft weder den Schuldspruch in den Verurteilungsfällen noch den Freispruch hinsichtlich des Falls 3 der Anklage und ebenso wenig die unterbliebene Anordnung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angreifen will.Zwar ist allein der Umstand, dass jemand als (mutmaßlicher oder verurteilter) Sexualstraftäter in Haft gerät, für sich genommen kein tragfähiger Strafmilderungsgrund, solange keine konkreten, sich aus der Haft ergebenden Belastungen festgestellt werden (BGH, Urteil vom 15. August 2024 - 5 StR 104/24 Rn. 39), was vorliegend nicht geschehen ist.
- BGH, 19.11.2024 - 5 StR 401/24
Betrug (Versuch und Vollendung bei Überweisung von Geldern auf Konten sog. …
Eine strafmildernde Berücksichtigung kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände des Haftvollzugs hinzutreten oder eine gesteigerte Haftempfindlichkeit (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 5 StR 252/18; Urteil vom 15. August 2024 - 5 StR 104/24 Rn. 39). - BGH, 05.02.2025 - 6 StR 406/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis (Akzessorietät der Teilnahme; …
Eine strafmildernde Berücksichtigung kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände des Haftvollzugs hinzutreten oder eine gesteigerte Haftempfindlichkeit durch die Urteilsgründe belegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 5 StR 252/18; Urteil vom 15. August 2024 - 5 StR 104/24, Rn. 39).
- OLG Brandenburg, 28.05.2025 - 1 ORs 3/25
Revision gegen die Verurteilung wegen schwerer Brandstifung aufgrund mangelhafter …
Zwar muss es das Revisionsgericht grundsätzlich hinnehmen, wenn das Tatgericht einen Angeklagten freispricht, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag (vgl. hierzu und dem Folgenden: BGH, Urteil vom 15. August 2024 - 5 StR 104/24).Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr. BGH, vgl. statt vieler: BGH, Urteil vom 15. August 2024 - 5 StR 104/24 ; Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 m.w.N.) oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überzogene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21 Rn. 7 m.w.N.).
- BGH, 27.03.2025 - 4 StR 565/24
Aufklärungshilfe im Rahmen des KCanG (Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum …
Dafür, dem Rechtsmittel im Wege der Auslegung (vgl. hierzu allg. BGH, Urteile vom 15. August 2024 - 5 StR 104/24 Rn. 21;… vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14 Rn. 7) ein noch enger begrenztes Angriffsziel dergestalt zu entnehmen, dass nur die Einzelstrafen in den Fällen III.1. - BGH, 23.10.2024 - 5 StR 318/24
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; neue Rechtslage; Strafzumessung)
Der Senat weist darauf hin, dass eine durch den Vollzug von Untersuchungshaft bedingte Trennung von der Familie nicht ohne weiteres eine besondere und damit strafmildernde Belastung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 2024 - 5 StR 104/24 Rn. 39). - BGH, 11.12.2024 - 1 StR 324/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Für die vom Angeklagten mit der Inbegriffsrüge intendierte Mutmaßung, P. könnte die Ausgangsumsätze der G. GmbH zwar unter Ausnutzung der an die A. GmbH vergebenen Kundennummer, aber ohne Kenntnis des Angeklagten nicht vollständig in der Buchhaltung der Lieferantin erfasst haben, hat ersichtlich kein tragfähiger Anhaltspunkt bestanden; damit musste sich das Landgericht nicht weitergehend auseinandersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 2024 - 5 StR 104/24 Rn. 28 mN).
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Verfahrensgang
- LG Kiel, 07.06.2023 - 2 KLs 500 Js 38591/22
- BGH, 15.08.2024 - 5 StR 104/24
- BGH, 20.08.2024 - 5 StR 104/24
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