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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1992 - 5 StR 110/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3557
BGH, 17.03.1992 - 5 StR 110/92 (https://dejure.org/1992,3557)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1992 - 5 StR 110/92 (https://dejure.org/1992,3557)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1992 - 5 StR 110/92 (https://dejure.org/1992,3557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die zeitweise Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal - Verstoss gegen die freie Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 60 Nr. 2, § 247, § 338 Nr. 5
    Information des Angeklagten vor Entlassung minderjähriger Zeugin - Generalpräventive Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der …

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 110/92
    Das trifft aber nur in den Fällen zu, wo bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2 und 5).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine …

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 110/92
    Bleibt wegen Fehlens einer Begründung zweifelhaft, ob das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist, so ist der unbedingte Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO gegeben (BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung …

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 110/92
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 5 m.w.N.).
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 392/85

    Unterrichtung des Angeklagten vor Entlassung des in seiner Abwesenheit …

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 110/92
    Das entbindet jedoch nicht von der Pflicht, den Angeklagten vor der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen wieder vorzulassen, gemäß § 247 Satz 4 StPO zu unterrichten und ihm die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Zeugen zu stellen oder - falls erneute Entfernung gemäß § 247 StPO geboten ist - stellen zu lassen (BGH StV 1986, 46).
  • BGH, 04.10.1989 - 2 StR 261/89

    Strafschärfung aus generalpräventiven Gründen nur im Rahmen der …

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 110/92
    Das trifft aber nur in den Fällen zu, wo bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2 und 5).
  • BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von …

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 5 StR 110/92
    Zwar bildet die Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Vereidigung dann keinen Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 5 StPO, wenn der Zeuge - wie hier - das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eine Vereidigung also Kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460).
  • BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92

    Möglichkeit der Fernhaltung des Angeklagten von der Hauptverhandlung bei einer …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO ausnahmsweise ferngehalten werden kann (BGHSt 26, 218;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 jeweils mwN.; BGH Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 110/92 - sowie die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 247 Rdn. 8 bis 10).
  • BGH, 16.02.1994 - 5 StR 60/94

    Vereidigung - Zeuge - Zulassung - Ausschluß - Vernehmung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO ausnahmsweise ferngehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75];… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 jeweils m.w.N.; BGH, Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 110/92 - weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 247 Rdn. 8 bis 10).
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