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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2024 - 5 StR 111/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,11264
BGH, 07.05.2024 - 5 StR 111/24 (https://dejure.org/2024,11264)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2024 - 5 StR 111/24 (https://dejure.org/2024,11264)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2024 - 5 StR 111/24 (https://dejure.org/2024,11264)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Übermittlung der Revisionsbegründung auf …

    Auszug aus BGH, 07.05.2024 - 5 StR 111/24
    Nach § 32a Abs. 3 Alt. 2 StPO ist aber zur Wirksamkeit der Revisionsbegründung bei der hier von Rechtsanwalt St. gewählten einfachen Signatur des elektronischen Dokuments dessen Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg erforderlich gewesen, im Fall der Übertragung über das besondere elektronische Anwaltspostfach im Sinne von § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO über das Postfach von Rechtsanwalt St. selbst (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, Rn. 4).
  • BGH, 29.05.2024 - 6 StR 93/24

    Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, Pflicht …

    a) Zwar muss bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach gemäß § 32a Abs. 3 Var. 2 StPO i.V.m. § 31a BRAO das Dokument grundsätzlich über das Postfach desjenigen Rechtsanwalts übertragen werden, dessen Name als einfache Signatur in der Schrift als verantwortende Person aufgeführt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2024 - 5 StR 111/24; vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23, NStZ-RR 2024, 25; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 379).
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