Rechtsprechung
| BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 46 StGB
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (rauschbedingte Vorgehensweise bei der Tat; unzutreffende Ermittlung des Alkoholisierungsgrades; Voraussetzungen für die Einbeziehung generalpräventiver Aspekte) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung bei gefährlicher Körperverletzung: Annahme der uneingeschränkten Schuldfähigkeit bei fehlerhafter Ermittlung des Alkoholisierungsgrades; Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 StGB, § 46 Abs 1 StGB, § 224 StGB
Strafzumessung bei gefährlicher Körperverletzung: Annahme der uneingeschränkten Schuldfähigkeit bei fehlerhafter Ermittlung des Alkoholisierungsgrades; Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte - Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Mitteilung von Trinkmenge und Alkoholgehalt des konsumierten Getränks für die Überprüfung der Blutalkoholkonzentration durch Sachverständigengutachten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 213 Alt. 1
Erforderlichkeit der Mitteilung von Trinkmenge und Alkoholgehalt des konsumierten Getränks für die Überprüfung der Blutalkoholkonzentration durch Sachverständigengutachten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 03.12.2012 - 6 KLs 8/12
- BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 240
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00
Atemalkoholmessung
Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13
Abgesehen von der Unsicherheit eines Atemalkoholkonzentrationswertes (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358), ergibt sich bei einem angenommenen (Indiz-)Wert (vgl. BGH, Urteil vom 1. November 1994 - 5 StR 276/94, NStZ 1995, 96, 97) von "0,99 ‰" und einer vorzunehmenden Rückrechnung zur acht Stunden zurückliegenden Tatzeit einschließlich des Sicherheitszuschlags schon ein Alkoholisierungsgrad von 2, 79 ‰. - BGH, 10.08.2004 - 3 StR 263/04
Gefährliche Körperverletzung; schwere Körperverletzung; minder schwerer Fall …
Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13
Damit hat das Tatgericht eine dem Tatbestand des § 213, 1. Alt. StGB mindestens ähnliche Situation beschrieben, die in die Zumessungserwägungen deutlich einzubeziehen gewesen wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 4, und vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654, 655). - BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91
Generalprävention bei Schutzgelderpressung
Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13
Dies ist gegeben, wenn sich eine gemeinschaftsgefährdende Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 2 StR 427/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6).
- BGH, 01.11.1994 - 5 StR 276/94
Zeugenvernehmung - Beweisantrag - Vollrausch - Nichtbeachtung von Rauschtaten - …
Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13
Abgesehen von der Unsicherheit eines Atemalkoholkonzentrationswertes (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358), ergibt sich bei einem angenommenen (Indiz-)Wert (vgl. BGH, Urteil vom 1. November 1994 - 5 StR 276/94, NStZ 1995, 96, 97) von "0,99 ‰" und einer vorzunehmenden Rückrechnung zur acht Stunden zurückliegenden Tatzeit einschließlich des Sicherheitszuschlags schon ein Alkoholisierungsgrad von 2, 79 ‰. - BGH, 14.11.2007 - 2 StR 465/07
Verminderte Schuldfähigkeit (Trinkmengenangaben; BAK; Rückrechnung); …
Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13
Unter diesen Umständen sind die vom Tatgericht aufgeführten psychodiagnostischen Anzeichen einer neuen Bewertung zuzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 StR 465/07, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 39). - BGH, 09.08.1988 - 4 StR 221/88
Körperverletzung - Reizung zum Zorn - Strafmilderungsgrund
Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13
Damit hat das Tatgericht eine dem Tatbestand des § 213, 1. Alt. StGB mindestens ähnliche Situation beschrieben, die in die Zumessungserwägungen deutlich einzubeziehen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 4, und vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654, 655).
- AG Landstuhl, 25.01.2022 - 2 Cs 4106 Js 15848/21
Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen des Gebrauchs gefälschter Impfpässe
Erforderlichkeit liegt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung vor, wenn bei der abzuurteilenden Tat die Gefahr der Nachahmung besteht (…BGH, BeckRS 2011, 428 Rn. 4 m.w.N.) oder weil bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten festzustellen ist (BGH, NStZ 1986, 358; 2007, 702; NStZ-RR 2013, 240). - LG Hamburg, 10.07.2020 - 617 KLs 35/18
Strafverfahren wegen des gewalttätigen Aufmarschs über die Elbchaussee
Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn sich eine gemeinschaftsgefährdende Zunahme und folglich ein besonderes Ausmaß solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen lässt (…st. Rspr. BGH, Urt. v. 21.03.2001, Az. 5 StR 566/01 = BeckRS 2002, 3102;… Beschl. v. 23.11.2010, Az. 3 StR 393/10 = BeckRS 2011, 00428 Rn. 4; Beschl. v. 11.04.2013, Az. 5 StR 113/13 - juris Rn. 6;… im Hinblick auf die Strafzumessung bei Steuerhinterziehung: BGH, Beschl. v. 07.03.2018, Az. 1 StR 663/17 - juris Rn. 2). - OLG Zweibrücken, 04.12.2024 - 1 ORs 3 SRs 72/24
Bande wendet den sogenannten "Enkeltrick" an
Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung (nicht nur des Angeklagten, sondern auch) anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst angemessen wäre nur dann, wenn sich eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen lässt (BGH…, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 173/07, BeckRS 2007, 9616 Rn. 5 mwN; BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - 5 StR 113/13, BeckRS 2013, 199891 Rn. 6 mwN).
- OLG Hamm, 19.09.2024 - 5 ORs 37/24
Bemessung der Strafe nach Wurf eines Polenböllers bei einem Fußballspiel
Dies ist gegeben, wenn sich eine gemeinschaftsgefährdende Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen lässt (BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - 5 StR 113/13 -, Rn. 6, juris; BGH…, Urteil vom 05.10.2023 - 6 StR 299/22 -, Rn. 40, juris). - BGH, 27.03.2024 - 4 StR 1/24
Schwerer Bandendiebstahl (Bandenabrede: Beweiswürdigung); Sachbeschädigung …
Für die zusätzliche Berücksichtigung eines generalpräventiven Aspekts (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 5 StR 113/13 Rn. 6 mwN) boten die getroffenen Feststellungen keinen Anlass. - BGH, 28.11.2018 - 5 StR 376/18
Rechtsfehlerfreie Strafzumessungsentscheidung (Unbestraftheit des Angeklagten; …
Angesichts dessen begegnet es keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht den generalpräventiven Aspekt nicht ausdrücklich als wesentlichen Strafzumessungsgrund bei der Bemessung der Strafe erwähnt hat (vgl. zu den Voraussetzungen generalpräventiver Strafschärfung BGH…, Urteil vom 29. Januar 1992 - 2 StR 427/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6; Beschlüsse vom 11. April 2013 - 5 StR 113/13, und vom 7. März 2018 - 1 StR 663/17, ZWH 2018, 184 mwN). - BGH, 20.02.2024 - 6 StR 3/24
Entfallen des Zusatzes "in nicht geringer Menge" bei Verurteilung wegen Ausfuhr …
Bedenklich ist auch die strafschärfende Berücksichtigung "generalpräventiver Gesichtspunkte", weil das Urteil zu einer etwaigen Zunahme der hier in Rede stehenden oder ähnlicher Straftaten keine Ausführungen enthält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2013 - 5 StR 113/13; vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 174/22;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 843 f.), sowie bezüglich der ersten vier Taten der tatsächlich nicht gegebenen Vorbestraftheit. - KG, 03.05.2024 - 3 ORs 29/24
Anforderungen an die Strafzumessung bei Verurteilung wegen (gefährlicher) …
Bei Körperverletzungsdelikten sind daher das Maß der Gewalt sowie Art und Schwere der Verletzungen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 5 StR 113/13 -, juris;… Schneider in Leipziger Kommentar zum StGB 13. Aufl., § 46 StGB Rdn. 277;… Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 46 Rdn. 19).
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