Rechtsprechung
| BGH, 10.04.2013 - 5 StR 115/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 24 StGB; § 224 StGB
Rücktritt von der gefährlichen Körperverletzung (keine Bewertung der Rücktrittsmotivation bei freiwilliger Tataufgabe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Versuchte gefährlicher Körperverletzung: Freiwilligkeit des Rücktritts bei Opferwechsel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB, § 224 StGB
Versuchte gefährlicher Körperverletzung: Freiwilligkeit des Rücktritts bei Opferwechsel - Wolters Kluwer
Rücktritt von versuchter gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit einer Messerattacke bei ungehinderter Abwendung von der nicht getroffenen Person und Hinwendung zu einer anderen Person
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
Rücktritt von versuchter gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit einer Messerattacke bei ungehinderter Abwendung von der nicht getroffenen Person und Hinwendung zu einer anderen Person - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 26.11.2012 - 2 Ks 615 Js 2902/10
- BGH, 10.04.2013 - 5 StR 115/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87
Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit
Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 5 StR 115/13
Dadurch, dass sich der Angeklagte "jetzt körperlich vollständig" (UA S. 6, 7) von der Nebenklägerin S. F. ab- und der Nebenklägerin U. F. mit einer Messerattacke zuwandte, hat er ersichtlich ungehindert und damit freiwillig, ohne dass es auf eine Wertung seiner Motivation ankäme (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186 f.), die weitere Ausführung der Tat zum Nachteil der Nebenklägerin S. F. endgültig aufgegeben.
- LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19
Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann
Auch die Entscheidung, von der Tatausführung abzusehen, um eine andere Tat zu beginnen, ist in der Rechtsprechung als freiwillige Entscheidung anerkannt, weil es auf eine Bewertung der Motivation insoweit nicht ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 5 StR 115/13, juris Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 13. März 2001 - 4 StR 567/00, juris Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 StR 100/97, juris Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, juris Rn. 7).
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