Rechtsprechung
| BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 244 StPO; § 245 Abs. 1 StPO
Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts (regelmäßig keine Hinzuziehung von Sachverständigen erforderlich); Erstreckung der Beweisaufnahme auf geladene Personen gemäß dem Inhalt der Ladung (Sachverständiger; Zeuge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Bewertung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen und der Glaubhaftigkeit der Aussage; Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 38 StPO, § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 StPO, § 244 Abs 4 S 1 StPO, § 245 Abs 1 StPO
Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Bewertung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen und der Glaubhaftigkeit der Aussage; Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 354 Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 245 StPO, § 245 Abs. 1 StPO, § 244 Abs. 3, 4 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 4 StPO, § 245 Abs. 2 StPO, § 38 StPO, § 245 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen in kindlichem oder jugendlichem Alter i.R.d. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen in kindlichem oder jugendlichem Alter i.R.d. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
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Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Bewertung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen und der Glaubhaftigkeit der Aussage; Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 26.04.2021 - 1 KLs 317 Js 18847/18
- BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von …
Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22
Ein Angeklagter oder sein Verteidiger können die Vorladung von Beweispersonen im Sinne dieser Vorschrift nur mithilfe eines Gerichtsvollziehers nach § 38 StPO bewirken (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 2 StR 567/51; Beschlüsse vom 14. Juli 1981 - 1 StR 385/81; vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11).Der erforderliche Vortrag war auch nicht deshalb entbehrlich, weil ein - nach § 245 Abs. 2 Satz 1 StPO ohnehin erforderlicher - Beweisantrag gestellt worden war (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11).
- BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05
Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die …
Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2013 - 5 StR 39/13 Rn. 9; vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05; vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93). - BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen
Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22
Die Auskunftsperson (Sachverständiger oder Zeuge) muss nur in der Eigenschaft vernommen werden, in der sie vorgeladen worden ist (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 1 StR 420/03 Rn. 32 (insoweit in BGHSt 49, 381 nicht abgedruckt);… LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 245 Rn. 14;… MüKoStPO/Trüg/Habetha, 1. Aufl., § 245 Rn. 13).
- BGH, 24.03.2014 - 5 StR 2/14
Strafverfahren wegen schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung: Notwendige …
Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22
Ein Angeklagter oder sein Verteidiger können die Vorladung von Beweispersonen im Sinne dieser Vorschrift nur mithilfe eines Gerichtsvollziehers nach § 38 StPO bewirken (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 2 StR 567/51; Beschlüsse vom 14. Juli 1981 - 1 StR 385/81; vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11). - BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (hier: auf Einholung der …
Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2013 - 5 StR 39/13 Rn. 9; vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05; vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93). - BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen …
Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22
Dies gilt bei Zeugen in kindlichem oder jugendlichem Alter erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit solcher Zeugen und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen verfügen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2017 - 1 StR 408/16 Rn. 15 f.;… vom 27. Januar 2005 - 3 StR 431/04 Rn. 5, jeweils mwN). - BGH, 10.12.2019 - 5 StR 578/19
Tateinheitlich begangene Waffendelikte bei gleichzeitiger Ausübung der …
Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22
Angesichts der konkreten Umstände des Einzelfalls sieht der Senat diese Kompensation als ausreichend an (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19 Rn. 8 mwN). - BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04
Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer kindlichen Zeugin (prinzipiell vorhandenen …
Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22
Dies gilt bei Zeugen in kindlichem oder jugendlichem Alter erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit solcher Zeugen und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen verfügen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2017 - 1 StR 408/16 Rn. 15 f.; vom 27. Januar 2005 - 3 StR 431/04 Rn. 5, jeweils mwN). - BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93
Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur …
Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2013 - 5 StR 39/13 Rn. 9; vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05; vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93). - BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20
Vermögensnachteil bei der Untreue (wirtschaftlicher Vermögens-/Schadensbegriff; …
Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22
Diese hatte ihre Ursache in einer allein dem Gericht zuzurechnenden Verzögerung der Protokollfertigstellung und war damit rechtsstaatswidrig (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 5 StR 481/20 (Fertigstellung mehr als ein Jahr nach Urteilsabsetzung)), was der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO feststellt. - BGH, 14.07.1981 - 1 StR 385/81
Vernehmung eines ohne Vorladung vom Angeklagten "gestellten" Sachverständigen - …
- BGH, 15.01.1952 - 2 StR 567/51
- BGH, 01.03.2023 - 5 StR 455/22
Zulässigkeit der Verfahrensrüge; Sachkunde von Berufsrichtern bei der Anwendung …
Die von einem anderen Verteidiger ebenfalls auf die unterbliebene Einholung eines aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsgutachtens gestützte, aber eigenständig begründete Aufklärungsrüge erweist sich dagegen als unbegründet: Regelmäßig ist davon auszugehen, dass Berufsrichter - hier zumal die Mitglieder einer Jugendschutzkammer - über die erforderliche Sachkunde bei der Anwendung der maßgeblichen aussagepsychologischen Kriterien verfügen, um auch Aussagen von Zeugen kindlichen oder jugendlichen Alters sachgerecht würdigen zu können (vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 5 StR 12/22). - LG Köln, 28.09.2022 - 110 KLs 4/22 Rn. 503 Soweit sich der Nebenklägers X. C. (wie ausgeführt) in psychiatrischer Behandlung befunden hat, misst die Kammer dem im Hinblick auf das übrige Ergebnis der Beweisaufnahme und den Umstand, dass er die erste Therapie im Alter von dreizehn/vierzehn Jahren angetreten hat, die dargestellten Folgebehandlungen aber erst später einsetzten, keine solche Bedeutung bei, die Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner Aussage wecken würden (vgl. zu später auftretenden psychischen Beeinträchtigungen BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - 5 StR 12/22 -, Rnr. 8).
- BGH, 10.03.2026 - 4 StR 180/25 Besonderheiten, welche diese als nicht ausreichend erscheinen lassen könnten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2025 - 3 StR 99/25, NStZ 2025, 700 Rn. 11 und vom 5. Juli 2022 - 5 StR 12/22, juris Rn. 7; jeweils mwN), zeigt die Revision nicht auf.
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