Rechtsprechung
| BGH, 19.05.2010 - 5 StR 132/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
Versuchter Mord; Strafzumessung (Versagung der Strafrahmenverschiebung; Erfolgsnähe; Vollendungsnähe; Milderungsgründe; Doppelverwertungsverbot) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Versagung der Strafrahmenverschiebung beim versuchten Mord wegen Erfolgsnähe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 211 StGB
Strafzumessung: Versagung der Strafrahmenverschiebung beim versuchten Mord wegen Erfolgsnähe - Wolters Kluwer
Strafrahmenverschiebung i.S.v. §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 23 Abs. 2; StGB § 49 Abs. 1
Strafrahmenverschiebung i.S.v. §§ 23 Abs. 2 , 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zur Verschiebung des Strafrahmens
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 22.12.2009 - 305 Js 45061/09
- BGH, 19.05.2010 - 5 StR 132/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.04.2010 - 5 StR 113/10
Versuch (Strafrahmenwahl); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Versagung der …
Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 5 StR 132/10
Ferner weist der Senat abermals darauf hin (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10), dass es rechtsfehlerhaft ist, innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens die Erfolgsnähe neuerlich zu Lasten des Angeklagten zu gewichten. - BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93
Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch
Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 5 StR 132/10
Im Hinblick auf die Vielzahl der dem Angeklagten zugute zu haltenden Milderungsgründe (UA S. 26, 27), namentlich auch der Umstand, dass das Tatopfer nur unerheblich verletzt wurde (vgl. zu den Anforderungen an die vorzunehmende Gesamtschau BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 9 und 12), ist die Entscheidung der Strafkammer unvertretbar, die Strafrahmenverschiebung nach den § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zu versagen. - BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91
Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach …
Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 5 StR 132/10
Im Hinblick auf die Vielzahl der dem Angeklagten zugute zu haltenden Milderungsgründe (UA S. 26, 27), namentlich auch der Umstand, dass das Tatopfer nur unerheblich verletzt wurde (vgl. zu den Anforderungen an die vorzunehmende Gesamtschau BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 9 und 12), ist die Entscheidung der Strafkammer unvertretbar, die Strafrahmenverschiebung nach den § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zu versagen.
- BGH, 12.05.2016 - 5 StR 102/16
Unzulässige doppelte Berücksichtigung der Vollendungsnähe und Gefährlichkeit des …
Es verstößt gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB, innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens diese nochmals zu Lasten des Angeklagten zu gewichten (Senat, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512, und vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1031). - BGH, 17.02.2016 - 1 StR 12/16
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)
Innerhalb dieses Strafrahmens neuerlich die Erfolgsnähe aufgrund der erheblichen Gefährdung der im Haus schlafenden Personen und damit gerade ein bestimmendes Merkmal des Tatbestands zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen, ist mit § 46 Abs. 3 StGB unvereinbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512 und vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429). - BGH, 05.11.2013 - 4 StR 427/13
Versagte Strafrahmenverschiebung bei Versuch
Dass das Landgericht der Angeklagten eine Strafrahmenmilderung nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB wegen der Nähe des Totschlagsversuchs zur Vollendung versagt und ihr bei der Strafzumessung im engeren Sinn gleichwohl (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, BGHR § 46 Abs. 3 Totschlagsversuch 2; Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429) strafschärfend angelastet hat, das Opfer habe nur durch einen Zufall überlebt, begegnet hier wegen der festgestellten besonderen Umstände im Ablauf des Tatgeschehens keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
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