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| BGH, 26.05.1993 - 5 StR 134/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geständnis - Abgabe - Umsatzsteuerererklärung - Einkommensteuerererklärung - Gewerbesteuererklärung - Besteuerungsgrundlagen - Tateinheit
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84
Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter …
Auszug aus BGH, 26.05.1993 - 5 StR 134/93
Er hält an den Grundsätzen von BGHSt 33, 163 fest. - BGH, 14.05.1987 - 4 StR 213/87
Aufhebung der Anordnung, die Strafe nicht zur Bewährung - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 26.05.1993 - 5 StR 134/93
Daraus aber lässt sich nicht ohne weiteres auf eine ungünstige Prognose im Sinne des 5 56 Abs. 1 StGB schließen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 4).
- BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96
Steuerhinterziehung - Hinterziehung verschiedener Steuerarten - Gleichzeitige …
Zwischen der tateinheitlich begangenen Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung einerseits und der Umsatzsteuerhinterziehung andererseits für die Jahre 1990, 1991 und 1992 wird jeweils Tateinheit dadurch hergestellt, daß die entsprechenden Steuererklärungen gleichzeitig beim Finanzamt eingereicht wurden (vgl. UA S. 4) und in den für die Steuerhinterziehung entscheidenen Punkten inhaltsgleich waren (vgl. BGHSt 33, 163;… BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 9 und 11; BGH wistra 1993, 222; BGH wistra 1996, 62). - BGH, 20.09.1995 - 5 StR 197/95
Hinterziehung verschiedener Steuern - Tateinheit
Wie der Beschwerdeführer zutreffend ausgeführt hat, liegt zwischen der tateinheitlich begangenen Körperschaft- und Gewerbesteuerhinterziehung einerseits und der Umsatzsteuerhinterziehung andererseits in den einzelnen Jahren jeweils Tateinheit vor, weil die insoweit abgegebenen Steuererklärungen gleichzeitig beim Finanzamt eingereicht wurden und in den für die Steuerhinterziehungen entscheidenden Punkten inhaltsgleich waren (vgl. BGHSt 33, 163;… BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 9 und 11; BGH, Beschluß vom 24. Mai 1993 - 5 StR 134/93 -). - BGH, 16.07.1996 - 5 StR 343/96
Unbegründetheit einer Revision
Die fehlerhafte Annahme von Tateinheit im Tatkomplex II 2 (vgl. BGH wistra 1993, 222; BGHSt 33, 163) hat sich ebenfalls nicht zu Lasten des Angeklagten ausgewirkt.
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