Rechtsprechung
| BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 2 StGB; § 301 StPO
Sicherungsverwahrung (wirksame Beschränkung des Rechtsmittels; Gefährlichkeitsprognose - maßgeblicher Zeitpunkt) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 274; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 67c Abs. 1
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Verletzung formelllen Rechts - Verletzung materiellen Rechts - Anordnung von Sicherungsverwahrung - Generalbundesanwalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93
Hangtäter - Verschiedenartige Delikte
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02
Zwischen Strafe und nicht angeordneter Maßregel nach § 66 StGB besteht nur dann eine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung, wenn im Einzelfall den Urteilsgründen zu entnehmen ist, daß die Strafe von dem Unterbleiben der Maßregel beeinflußt sein kann, sie insbesondere bei Anordnung der Sicherungsverwahrung möglicherweise niedriger ausgefallen wäre (BGH NStZ 1994, 280, 281; BGH…, Urt. vom 10. März 1992 - 5 StR 25/92, insoweit in NStZ 1992, 382 nicht abgedruckt). - BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88
Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02
Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beimessen (vgl. BGH StV 1982, 114; NStZ 1984, 309), doch sind diese Umstände nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung (BGH NStZ 1985, 261) - eine Verhaltensänderung des Angeklagten erwarten lassen (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 6). - BGH, 08.07.1997 - 5 StR 170/97
Strafbarkeit wegen mittäterschaftlichem unerlaubten Waffenbesitzes - …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02
Das Landgericht hat der Aussage des Zeugen jedoch keine Bedeutung beigemessen, vielmehr ausgeführt: "Sichere Schlußfolgerungen vermochte das Gericht aus den Bekundungen des Zeugen D nicht zu ziehen." Der Senat schließt aus, daß der Zeuge unter Eid mehr oder anderes ausgesagt hätte und daß das Gericht zu anderen Feststellungen gelangt wäre (…vgl. BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 1; BGH NStZ 1985, 182; BGH, Beschl. vom 8. Juli 1997 - 5 StR 170/97).
- BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02
Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beimessen (vgl. BGH StV 1982, 114; NStZ 1984, 309), doch sind diese Umstände nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung (BGH NStZ 1985, 261) - eine Verhaltensänderung des Angeklagten erwarten lassen (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 6). - BGH, 17.12.1998 - 5 StR 302/98
Anordnung der Sicherungsverwahrung; Hypothetische Gesamtstrafe; Maßgeblicher …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02
Das gilt insbesondere angesichts dessen, daß der Gesetzgeber in § 67c Abs. 1 StGB dem Vollstreckungsgericht die Aufgabe zugewiesen hat, vor dem Ende des Vollzugs der Strafe zu prüfen, ob der Zweck der Maßregel die Unterbringung noch erfordert (vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH NStZ 1985, 261; 1990, 334, 335; BGH NStZ-RR 1999, 301 m.N. der Rspr.;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 66 Rdn. 27). - BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02
Das gilt insbesondere angesichts dessen, daß der Gesetzgeber in § 67c Abs. 1 StGB dem Vollstreckungsgericht die Aufgabe zugewiesen hat, vor dem Ende des Vollzugs der Strafe zu prüfen, ob der Zweck der Maßregel die Unterbringung noch erfordert (vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH NStZ 1985, 261; 1990, 334, 335; BGH NStZ-RR 1999, 301 m.N. der Rspr.;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 66 Rdn. 27). - BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86
Voraussetzungen für Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen vor Gericht - …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02
Das Landgericht hat der Aussage des Zeugen jedoch keine Bedeutung beigemessen, vielmehr ausgeführt: "Sichere Schlußfolgerungen vermochte das Gericht aus den Bekundungen des Zeugen D nicht zu ziehen." Der Senat schließt aus, daß der Zeuge unter Eid mehr oder anderes ausgesagt hätte und daß das Gericht zu anderen Feststellungen gelangt wäre (vgl. BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 1; BGH NStZ 1985, 182; BGH, Beschl. vom 8. Juli 1997 - 5 StR 170/97). - BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02
Das gilt insbesondere angesichts dessen, daß der Gesetzgeber in § 67c Abs. 1 StGB dem Vollstreckungsgericht die Aufgabe zugewiesen hat, vor dem Ende des Vollzugs der Strafe zu prüfen, ob der Zweck der Maßregel die Unterbringung noch erfordert (vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH NStZ 1985, 261; 1990, 334, 335; BGH NStZ-RR 1999, 301 m.N. der Rspr.;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 66 Rdn. 27). - BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92
Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung - …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02
Zwischen Strafe und nicht angeordneter Maßregel nach § 66 StGB besteht nur dann eine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung, wenn im Einzelfall den Urteilsgründen zu entnehmen ist, daß die Strafe von dem Unterbleiben der Maßregel beeinflußt sein kann, sie insbesondere bei Anordnung der Sicherungsverwahrung möglicherweise niedriger ausgefallen wäre (BGH NStZ 1994, 280, 281; BGH, Urt. vom 10. März 1992 - 5 StR 25/92, insoweit in NStZ 1992, 382 nicht abgedruckt). - BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84
Verurteilung wegen Vergewaltigung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr - …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02
Das Landgericht hat der Aussage des Zeugen jedoch keine Bedeutung beigemessen, vielmehr ausgeführt: "Sichere Schlußfolgerungen vermochte das Gericht aus den Bekundungen des Zeugen D nicht zu ziehen." Der Senat schließt aus, daß der Zeuge unter Eid mehr oder anderes ausgesagt hätte und daß das Gericht zu anderen Feststellungen gelangt wäre (…vgl. BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 1; BGH NStZ 1985, 182; BGH, Beschl. vom 8. Juli 1997 - 5 StR 170/97). - BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
- BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02
Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen; …
Dies ist - auch wenn dies in den Gründen der.- 13 -landgerichtlichen Entscheidung ebensowenig unterschieden wird wie von der Beschwerdeführerin - keine Frage der Ermessensausübung im Sinne des § 66 Abs. 2 StGB, sondern betrifft die vorgelagerte Feststellung eines Hanges im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. BGH, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 14/02). - BGH, 25.06.2002 - 5 StR 202/02
Ermessensentscheidung bei der Sicherungsverwahrung (erforderliche Begründung; …
Die beantragte Teilaufhebung des Urteils läßt den Strafausspruch unberührt (vgl. Senat, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 14/02).".
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