Rechtsprechung
| BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 257b StPO; § 257c StPO
Wiedereinsetzung trotz anderweitig bereits form- und fristgerecht begründeter Revision (vom Angeklagten nicht verschuldeter technischer Fehler bei der Übersendung der Revisionsbegründung); Hinweispflicht bei Gesprächen außerhalb der Hauptverhandlung (Verständigungsbezug; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Abgrenzung zwischen Rechtsgespräch und mitteilungspflichtiger Verfahrensverständigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 243 Abs 4 StPO, § 257b StPO
Strafverfahren: Abgrenzung zwischen Rechtsgespräch und mitteilungspflichtiger Verfahrensverständigung - IWW
- Wolters Kluwer
Annahme einer Bewertungseinheit und Tateinheit i.R.d. Ankaufs und Verkaufs der vorrätig gehaltenen Betäubungsmittel; Anm. des Senats zur Möglichkeit einer Verständigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Annahme einer Bewertungseinheit und Tateinheit i.R.d. Ankaufs und Verkaufs der vorrätig gehaltenen Betäubungsmittel; Anm. des Senats zur Möglichkeit einer Verständigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Mitteilungspflicht verletzt - "Verständigungs-” oder "Rechtsgespräch”?
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Wenn das Faxgerät zwei Seiten verschluckt - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafrecht
Verfahrensgang
- LG Kiel, 11.12.2020 - 5 KLs 593 Js 60461/19
- BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21
Papierfundstellen
- NStZ 2022, 187
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14
Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei …
Auszug aus BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21
Nachdem indes die Anregung dazu in öffentlicher Hauptverhandlung erging und - wenn auch spät - in der Hauptverhandlung durch die Verlesung des Protokolls über den Inhalt des Gesprächs informiert wurde, war dem Transparenzgebot im Hinblick auf die Belange der Öffentlichkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170, 171) noch hinreichend Genüge getan. - BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15
Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21
Es hätte von den Verfahrensbeteiligten auch nicht als ein Gespräch verstanden werden können, das aufgrund des ausdrücklichen oder konkludenten Bemühens um eine Verständigung zur Vorbereitung einer solchen diente (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilung 4). - BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15
Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung (Vorliegen …
Auszug aus BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21
Es liegt auch kein Fall vor, in dem das Tatgericht "die Verfahrensbeteiligten auf dem Weg der weiteren Entscheidungsfindung im Hinblick auf verfahrensbezogene Maßnahmen sowie ihr Prozessverhalten (vgl. § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO) "mitnehmen" wollte" (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Urteil vom 23. März 2016 - 2 StR 121/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Hinweis 6), denn es ging - wie dargelegt - gerade nicht darum, mit den Verfahrensbeteiligten über ihr Prozessverhalten zu sprechen.
- BGH, 12.12.2019 - 5 StR 444/19
Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Angaben zur Einlassung des Angeklagten)
Auszug aus BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21
Zwar ist es, wie die Verteidigung im Ausgangspunkt zu Recht rügt, unter dem Gesichtspunkt der Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung nicht unbedenklich, dass das Urteil in den Fällen, in denen sich der Angeklagte nicht geständig eingelassen hat, seine Einlassung nicht wiedergibt; aus dem Schweigen der Urteilsgründe kann auch nicht ohne Weiteres der Schluss gezogen werden, er habe insoweit keine Angaben zur Sache gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 5 StR 444/19, NStZ 2020, 625). - BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
Ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21
Denn von den dort aufgestellten Grundsätzen ist die Rechtsprechung etwa in Fällen abgewichen, in denen fristgerecht die Revisionsbegründung vorgelegt worden, aber nicht mit einer Unterschrift des Verteidigers versehen und deshalb nicht formgerecht war (BGH, Beschlüsse vom 24. November 1982 - 3 StR 116/82, BGHSt 31, 161, 162 f.; vom 25. Januar 2002 - 2 StR 511/01, in dem die letzte Seite mit der Unterschrift erst nach 0.00 Uhr per Fax einging; vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615 bei Unterschrift durch einen Sozius des Pflichtverteidigers). - BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Heilung unzulässiger …
Auszug aus BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21
Mit solchen Konstellationen vergleichbar sind Fälle, in denen - wie hier - infolge eines vom Angeklagten nicht verschuldeten technischen Fehlers die Übersendung der Revisionsbegründung nicht (vollständig) gelingt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18, NStZ 2019, 625; vom 19. Januar 2021 - 5 StR 423/20). - BGH, 04.03.2021 - 4 StR 209/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Sinn und Zweck; …
Auszug aus BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Wiedereinsetzung zur Begründung von unzulässig erhobenen Verfahrensrügen in aller Regel ausscheidet, wenn die Revision anderweitig bereits form- und fristgerecht begründet worden war (st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44 unter Hinweis auf die entsprechende ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts; vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 4 StR 209/20 Rn. 5 mwN), steht der Wiedereinsetzung nicht entgegen. - BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer …
Auszug aus BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Wiedereinsetzung zur Begründung von unzulässig erhobenen Verfahrensrügen in aller Regel ausscheidet, wenn die Revision anderweitig bereits form- und fristgerecht begründet worden war (st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44 unter Hinweis auf die entsprechende ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts; vgl. zuletzt etwa BGH…, Beschluss vom 4. März 2021 - 4 StR 209/20 Rn. 5 mwN), steht der Wiedereinsetzung nicht entgegen. - BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz Einhaltung der …
Auszug aus BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21
Denn von den dort aufgestellten Grundsätzen ist die Rechtsprechung etwa in Fällen abgewichen, in denen fristgerecht die Revisionsbegründung vorgelegt worden, aber nicht mit einer Unterschrift des Verteidigers versehen und deshalb nicht formgerecht war (BGH, Beschlüsse vom 24. November 1982 - 3 StR 116/82, BGHSt 31, 161, 162 f.; vom 25. Januar 2002 - 2 StR 511/01, in dem die letzte Seite mit der Unterschrift erst nach 0.00 Uhr per Fax einging; vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615 bei Unterschrift durch einen Sozius des Pflichtverteidigers). - BGH, 25.01.2002 - 2 StR 511/01
Begründete Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vollständiger Faxeingang kurz …
Auszug aus BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21
Denn von den dort aufgestellten Grundsätzen ist die Rechtsprechung etwa in Fällen abgewichen, in denen fristgerecht die Revisionsbegründung vorgelegt worden, aber nicht mit einer Unterschrift des Verteidigers versehen und deshalb nicht formgerecht war (BGH, Beschlüsse vom 24. November 1982 - 3 StR 116/82, BGHSt 31, 161, 162 f.; vom 25. Januar 2002 - 2 StR 511/01, in dem die letzte Seite mit der Unterschrift erst nach 0.00 Uhr per Fax einging; vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615 bei Unterschrift durch einen Sozius des Pflichtverteidigers). - BGH, 20.08.1996 - 1 StR 378/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
- BGH, 19.01.2021 - 5 StR 423/20
Anforderungen an einen rechtlichen Hinweis gegenüber dem verteidigten Angeklagten
- BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an …
Bei einem solchen Sachverhalt einer außergewöhnlich langen Postlaufzeit ist daher die Gewährung von Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen veranlasst (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80, NStZ 1981, 110; Beschluss vom 10. Juni 1960 - 2 StR 132/60, BGHSt 14, 330;… MüKo-StPO/Valerius, § 44 Rn. 32; s. ferner BGH, Beschlüsse vom 28. September 2021 - 5 StR 140/21, juris Rn. 2; vom 13. September 2000 - 3 StR 342/00, juris). - BGH, 25.03.2025 - 4 StR 357/23
Form der Revisionsbegründung (Einreichung durch Kanzleiangestellte; qualifizierte …
Es handelt sich auch nicht um einen technischen Übersendungsfehler (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2021 - 5 StR 140/21 mwN). - BayObLG, 06.02.2024 - 202 ObOWi 90/24
Feststellungsanforderungen für LKW-Überholverstoß anlässlich sog. …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Wiedergabe der Einlassung zur sachlich-rechtlichen Überprüfung der Beweiswürdigung grundsätzlich geboten (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 27.09.2023 - 4 StR 148/23 bei juris; 28.09.2021 - 5 StR 140/21 = NStZ 2022, 187; 02.02.2021 - 4 StR 471/20 bei juris;… 15.12.2020 - 2 StR 476/19 = BGHR StGB § 73 Abs. 1 Erlangtes 2; 03.12.2020 - 4 StR 371/20 = StV 2021, 256 = NZV 2021, 329 = NStZ 2022, 228), weil diese den Umfang der Beweiswürdigung bestimmt. - BGH, 16.07.2025 - 5 StR 34/25
Wiedereinsetzung bei einem vom Angeklagten nicht verschuldeten technischen …
Dies gilt gerade dann, wenn infolge eines vom Angeklagten nicht verschuldeten technischen Fehlers die Übersendung der Revisionsbegründung nicht (vollständig) gelingt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2021 - 5 StR 140/21, Rn. 2 mwN) oder - dem gleichzustellen und wie hier - zur Verarbeitung durch die Justiz nicht (vollständig) geeignet ist.
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