Rechtsprechung
| BGH, 06.07.1954 - 5 StR 156/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.03.1954 - 1 StR 641/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.07.1954 - 5 StR 156/54
In einem solchen Fall darf nicht auf die Aberkennung der Fähigkeit, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, erkannt werden (vgl BGH 1 StR 641/53 vom 16.3.1954 und 5 StR 418/52 vom 13.11.1952). - BGH, 13.11.1952 - 5 StR 418/52
Auszug aus BGH, 06.07.1954 - 5 StR 156/54
In einem solchen Fall darf nicht auf die Aberkennung der Fähigkeit, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, erkannt werden (vgl BGH 1 StR 641/53 vom 16.3.1954 und 5 StR 418/52 vom 13.11.1952). - BGH, 28.05.1953 - 4 StR 136/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.07.1954 - 5 StR 156/54
Das Gericht darf aber nicht solche Strafen mit zur Veröffentlichung bestimmen, die mit der wissentlich falschen Anschuldigung nicht in Tateinheit stehen (vgl BGH 4 StR 136/53 vom 28.5.1953).
- BGH, 06.03.1956 - 1 StR 387/55
Rechtsmittel
Sie ist beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 157 StGB ohne Rücksicht darauf, ob der Richter von der Möglichkeit der Strafmilderung Gebrauch macht, in das Ermessen des Tatrichters gestellt (§ 161 Abs. 2 StGB; BGH 5 StR 418/52 vom 13. November 1952; 1 StR 563/53 vom 24. November 1953; 5 StR 738/53 vom 11. Mai 1954; 5 StR 156/54 vom 6. Juli 1954; 5 StR 327/54 vom 14. September 1954; 5 StR 414/55 vom 8. November 1955). - BGH, 14.09.1954 - 5 StR 327/54
Rechtsmittel
Wie der Senat in seinemUrteil vom 1. Juni 1954 - 5 StR 156/54 - bereits entschieden hat, ist der erwähnte Ausnahmefall des § 157 StGB auch dann gegeben, wenn die Voraussetzungen des § 157 StGB vorliegen, der Tatrichter aber von der Milderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht (ebenso1 StR 563/53 vom 24.11.1953).
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