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Rechtsprechung
   BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,391
BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58 (https://dejure.org/1958,391)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1958 - 5 StR 160/58 (https://dejure.org/1958,391)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1958 - 5 StR 160/58 (https://dejure.org/1958,391)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 33
  • NJW 1958, 1692
  • MDR 1958, 938
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende …

    Erforderlich ist jedoch die Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels (vgl. nur BGHSt 12, 33;… Sarstedt/ Hamm aaO m. w. N.).
  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines …

    Ein Verhinderungsgrund in diesem Sinne ist nach ständiger Rechtsprechung auch die Geschäftsüberlastung des Richters (RGSt 54, 298, 299; 55, 236, 237;… RG GA 47, 159; 62, 482; BGHSt 12, 33, 36 [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58]; BGH bei Dallinger MDR 1951, 539 zu GVG § 67).

    Deshalb ist die Feststellung, daß ein in einem bestimmten Vorfahren geschäftsplanmäßig zur Mitwirkung berufener Richter verhindert ist, eine Rechtspflegeaufgabe; sie muß von einem gerichtsverfassungsmäßig dafür vorgesehenen Rechtspflegeorgan getroffen werden (BGHSt 12, 33, 35) [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58], und zwar sowohl dann, wenn die Überlastung durch eine Häufung allein von Rechtsprechungsaufgaben, als auch dann, wenn sie durch das Zusammentreffen solcher und anderer (vgl. § 4 Abs. 2 DRiG) Obliegenheiten verursacht wird.

    In diesen Fällen läßt die ständige Rechtsprechung den Präsidenten des Gerichts nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, welche Aufgaben der überlastete Richter, gleichgültig ob Vorsitzender oder Beisitzer, zu erledigen hat und welche gleichzeitig zu erfüllen er verhindert ist (BGHSt 12, 33 und 113; 18, 162; BGH LM GVG § 83 Nr. 7).

    Wegen der Bedeutung, die dem durch die Verfassung geschützten Recht auf den gesetzlichen Richter zukommt (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), ist es jedoch erforderlich, daß die Verhinderung eines Richters, die nicht offenkundig ist, sondern von einer Ermessensentscheidung abhängt, "in einer für das Revisionsgericht rechtlich nachprüfbaren Form" festgestellt wird (BGHSt 12, 33, 36) [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58].

  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 39/89

    Vorübergehende Verhinderung - Vertreter aus einer anderen Kammer - …

    Bei dieser Feststellung handelt es sich um einen Akt der Rechtspflege, der der verfassungsmäßigen Garantie des Artikels 101 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung trägt (BGHSt 12, 33 [35]; 12, 113).

    Sie bildet auch die tatsächliche Grundlage für die Entscheidung des Revisionsgerichts, dessen Prüfung sich auf die Frage beschränkt, ob der Rechtsbegriff der Verhinderung verkannt ist (BGHSt 12, 33 [34]; 12, 113 f.).

    Urlaub stellt einen offenkundigen Verhinderungsgrund dar (BGHSt 12, 33 [35]; Kissel GVG § 21e RdNr. 129).

    Bei der Geschäftsüberlastung handelt es sich nämlich in aller Regel nicht um einen offenkundigen, klar objektivierbaren Sachverhalt, der wie Urlaub, Erkrankung oder Dienstreise, nach außen in Erscheinung tritt und für jedermann ohne weiteres erkennbar ist (BGHSt 12, 33 [35] f.; 18, 162 f.; 21, 174 f.; BGH NJW 1974, 870 ).

  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b) …

    Nun gilt das Verbot der Doppelverfolgung nach ständiger Rechtsprechung allerdings nicht im Verhältnis zur ausländischen Gerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 12, 62 [BVerfG 17.01.1961 - 2 BvL 17/60] ; BGHSt 6, 176 [BGH 21.05.1954 - 2 StR 118/51] ; 12, 36 [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58] ; BGH NJW 1969, 1542 Nr. 11; BayVerfGH 16, 15).
  • BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62

    Vera Brühne

    Unerheblich ist es, daß der Landgerichtspräsident die Verhinderung dieses Richters nicht ausdrücklich feststellte; dessen bedarf es bei klar zu Tage liegender Verhinderung nicht (vergleiche BGHSt 12, 33, 35 und BGHSt 113, 114).
  • BGH, 20.03.2025 - StB 10/25

    Besetzungseinwand; Feststellung des Verhinderungsfalls (eingeschränkte Kontrolle …

    Geprüft wird mithin, ob rechtlich ein Verhinderungsfall vorgelegen hat, nicht aber, ob die Verhinderung tatsächlich bestanden hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 485/20, BGHR GVG § 21e Abs. 1 Vertretung 4 Rn. 24; Urteile vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88, NJW 1989, 843, 844; vom 3. Februar 1961 - 4 StR 424/60, BGHSt 15, 390; vom 5. August 1958 - 5 StR 160/58, BGHSt 12, 33, 34;… vom 13. Dezember 1955 - 1 StR 354/55, BeckRS 1955, 31192348 Rn. 10 f.; vom 20. Oktober 1955 - 4 StR 286/55, NJW 1956, 110, 111;… KK-StPO/Diemer, 9. Aufl., § 21e GVG Rn. 10;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 26;… SK-StPO/Frisch, 5. Aufl., § 338 Rn. 38;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 338 Rn. 36;… Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 21e Rn. 147;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 338 Rn. 8;… MüKoStPO/Schuster, 2. Aufl., § 21e GVG Rn. 21).

    Denn zuständig für die Feststellung der Verhinderung ist der Präsident oder sein nach § 21h GVG bestimmter Vertreter, wenn - wie hier - ein Richter aus einem anderen Spruchkörper heranzuziehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 22. März 1988 - 4 StR 35/88, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 1; Urteile vom 1. Dezember 1981 - 1 StR 393/81, BGHSt 30, 268; vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66, BGHSt 21, 174, 176; vom 29. Januar 1974 - 1 StR 533/73, NJW 1974, 870; vom 21. Oktober 1958 - 5 StR 412/58, BGHSt 12, 113, 114; vom 5. August 1958 - 5 StR 160/58, BGHSt 12, 33, 34 ff.;… KK-StPO/Diemer, 9. Aufl., § 21e GVG Rn. 10;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 338 Rn. 34;… Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 21e Rn. 148;… MüKoStPO/Schuster, 2. Aufl., § 21e GVG Rn. 23).

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm - …

    Es ist auch nicht ausreichend, wenn nur um Nachprüfung gebeten wird, ob ein Verstoß vorgekommen ist (BGHSt 12, 33).
  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 35/88

    Revision gegen Verurteilung wegen Sexuellen Missbrauchs an Kindern - Nicht …

    Es bedurfte daher einer von zuständiger Stelle zu treffenden Ermessensentscheidung darüber, welcher Aufgabe - der Tätigkeit in der eigenen oder derjenigen in der Vertreterkammer - der Vorrang vor der anderen zukam (BGHSt 12, 33, 36; 18, 162, 163; 21, 174, 175).

    Zuständig hierfür war vielmehr der Präsident des Landgerichts (BGHSt 12, 33, 35; 12, 113, 114; 18, 162; 25, 163; BGH NJW 1974, 870).

  • BGH, 18.05.1965 - 1 StR 94/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Ob in deren anderen dienstlichen Aufgaben ein Verhinderungsgrund im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes zu sehen war, mußte deshalb der Landgerichtspräsident als das dafür zuständige Rechtspflegeorgan feststellen, und zwar vor der Hauptverhandlung, gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 12, 33, 35 f [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58]; BGH LM GVG § 83 Nr. 7).

    In dieser Erklärung kann schon deshalb keine Feststellung der Verhinderung der beiden zuerst zur Vertretung berufenen Richter gesehen werden, weil sie nicht durch den Landgerichtspräsidenten als das durch das Gerichtsverfassungsgesetz dafür vorgesehene Organ getroffen worden ist (BGHSt 12, 33).

    In Hinblick auf die Bedeutung, die dem durch die Verfassung geschützten Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) in der neueren Rechtsprechung zuerkannt wird, hat der Bundesgerichtshof es aber später dann, wenn der Verhinderungsgrund nicht offenkundig ist, sondern von einer Ermessensentscheidung abhängt, für unerläßlich angesehen, daß die Frage der Verhinderung eines Richters vor dem Tätigwerden seines Vertreters "in einer für das Revisionsgericht rechtlich nachprüfbaren Form" beantwortet sein müsse (BGHSt 12, 33, 36) [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58].

  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63

    Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Entscheidung über die …

    Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß vielmehr über sie nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, so ist dazu weder der Vorsitzende des eröffnenden noch des erkennenden Gerichts zuständig, sondern der Landgerichtspräsident oder sein Vertreter (im Anschluß an BGHSt 12, 33 und 12, 113).

    Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß erst - wie hier - geprüft und nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, ob er verhindert ist, so ist für die Entscheidung darüber der Landgerichtspräsident, gegebenenfalls sein Vertreter nach § 66 Abs. 2 GVG zuständig (BGHSt 12, 33; 12, 113 [BGH 21.11.1958 - 5 StR 412/58]; vgl. auch BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]).

  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72

    Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung …

  • BGH, 25.04.1995 - 4 StR 173/95

    Verhinderungsgrund - Teilnahme an einem Festakt - Präklusion des …

  • BGH, 19.12.1990 - 2 StR 426/90

    Rechtmäßigkeit der Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan

  • BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Voraussetzungen für …

  • BGH, 03.02.1961 - 4 StR 424/60

    Verhinderung des ordentlichen Vorsitzenden an der Führung des Vorsitzes aufgrund …

  • BGH, 28.10.1958 - VIII ZR 431/56
  • BGH, 21.10.1958 - 5 StR 412/58
  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 480/76

    Verurteilung wegen Meineides und wegen falscher uneidlicher Aussage - …

  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 183/73

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Ausschluss des …

  • BGH, 03.02.1967 - 4 StR 468/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.08.1977 - 1 StR 208/77

    Fehlerhafte Besetzung des erkennenden Gerichts wegen der fehlenden Mitwirkung des …

  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71

    Anforderungen an den Zusammentritt des Schwurgerichts - Anforderungen an die …

  • BGH, 02.11.1965 - 1 StR 416/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.08.1960 - 1 StR 326/60

    Rechtsmittel

  • DGH Hessen, 08.04.1980 - DGH 2/79

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit; Überlastung eines Richters mit einem …

  • BGH, 23.08.1974 - 2 StR 561/73

    Fehlende Feststellung des Landgerichtspräsidenten über die Verhinderung eines …

  • BGH, 04.05.1960 - 2 StR 141/60

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen eines Vergehens nach § 81a Gesetz …

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