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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,26738
BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22 (https://dejure.org/2022,26738)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2022 - 5 StR 175/22 (https://dejure.org/2022,26738)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2022 - 5 StR 175/22 (https://dejure.org/2022,26738)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB
    Erforderlichkeit der Notwehr bei lebensgefährlichen Messerstichen (mildestes Abwehrmittel; objektive ex ante-Betrachtung; Zeitpunkt der Verteidigungshandlung; endgültige Beseitigung der Gefahr; unzweifelhafte Abwehrwirkung; Androhung lebensgefährlicher Verteidigung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Versuchter Totschlag: Erforderlichkeit der Notwehrhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 2 StGB
    Versuchter Totschlag: Erforderlichkeit der Notwehrhandlung

  • IWW

    § 32 StGB, § 32 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat; Sofortiger, das Leben des Angreifers gefährdender Einsatz eines Messers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat; Sofortiger, das Leben des Angreifers gefährdender Einsatz eines Messers

  • rechtsportal.de

    Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat; Sofortiger, das Leben des Angreifers gefährdender Einsatz eines Messers

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 156
  • StV 2023, 311
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18

    Notwehr (Erforderlichkeit: Androhung des Gebrauchs eines Messers)

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ-RR 2016, 271;… Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20 Rn. 8; jeweils mwN).

    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10;… vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 Rn. 10;… Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 Rn. 11; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; Urteile vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; jeweils mwN).

    Denn es geht bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Abwehrmittels im Sinne von § 32 Abs. 2 StGB nicht darum, ob eine weitere Eskalation der Situation heraufbeschworen wird; maßgeblich ist vielmehr die Frage, ob in der zugespitzten Angriffssituation gewährleistet ist, dass der Angriff endgültig beendet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 15).

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz …

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ-RR 2016, 271; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20 Rn. 8; jeweils mwN).

    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (…BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10;… vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 Rn. 10;… Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 Rn. 11; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH…, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; Urteile vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; jeweils mwN).

  • BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15

    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei mehreren möglichen …

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (…BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 Rn. 10;… Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 Rn. 11; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16

    Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei lebensgefährlichem Waffeneinsatz …

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ-RR 2016, 271;… Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15

    Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage …

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (…BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10;… vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 Rn. 10; Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 Rn. 11; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16

    Notwehr (Erforderlichkeit eines sofortigen, lebensgefährlichen Messereinsatzes); …

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH…, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; Urteile vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; jeweils mwN).
  • BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22

    Notwehr durch lebensgefährliche Schüsse auf den Oberkörper (Geeignetheit; …

    Er muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (siehe nur BGH, Beschluss vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22 mwN).
  • BGH, 21.11.2024 - 2 StR 503/24

    Notwehr (Erforderlichkeit: konkrete Kampflage, Einsatz eines Messers, vorherige …

    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex-ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593;… vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18, NStZ 2019, 598, 599, Rn. 10, und vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, NStZ 2023, 156, 157, Rn. 6; jeweils mwN).

    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (…BGH, Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, aaO, und vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15, NStZ 2017, 276; BGH, Beschlüsse vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15, NStZ 2016, 526, 527;… vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18, aaO, und vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, aaO).

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (…BGH, Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, aaO, und vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16, NStZ-RR 2018, 69, 70;… BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18, aaO, und vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, aaO; jeweils mwN).

    Maßgeblich ist vielmehr die Frage, ob in der zugespitzten Angriffssituation die Verteidigung gewährleistet, dass der Angriff endgültig beendet wird (…BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18, NStZ 2019, 598, 599, Rn. 15, und vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, NStZ 2023, 156, 157, Rn. 7).

  • BGH, 31.03.2026 - 6 StR 23/26

    Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat; Annahme eines …

    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140; Beschlüsse vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, NStZ 2023, 156, 157; vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18, NStZ 2019, 598, 599;… vom 18. Februar 2025 - 6 StR 617/24 Rn. 12).
  • BGH, 04.09.2025 - 3 StR 557/24

    Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger …

    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (…vgl. insgesamt BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - 5 StR 421/18, NStZ 2019, 136 Rn. 8; vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, NStZ 2023, 156 mwN).
  • BGH, 04.12.2025 - 4 StR 287/25

    Freispruch vom Vorwurf des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher …

    Diese Einschränkungen stehen jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Drohung oder der weniger gefährliche Messereinsatz unter den konkreten Umständen eine so hohe Erfolgsaussicht haben, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. November 2024 - 2 StR 503/24, juris Rn. 8; Beschluss vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, juris Rn. 6;… Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, juris Rn. 8 mwN).

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, juris Rn. 6;… Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 18.02.2025 - 6 StR 617/24

    Versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz: Berücksichtigung aller Umstände des …

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagsrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140; Beschlüsse vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, NStZ 2023, 156, 157; vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18, NStZ 2019, 598, 599; jew. mwN).
  • LG Hamburg, 10.01.2025 - 604 Ks 9/24

    Bedingter Tötungsvorsatz und Verletzungsabsicht bei einem Messerstich in den …

    Wegen der schwierigen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos seien an die regelmäßig in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen zu stellen (st. Rspr., s. nur BGH, NStZ 2023, 156, 157 Rn. 6;… NStZ 2019, 598, 599 Rn. 10; NStZ 2018, 84, 84 f.; NStZ-RR 2016, 271, 271 f.).
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