Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorschriftsmäßigkeit der Besetzung eines Gerichts bei einer Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 469
- StV 1986, 418
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
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Auszug aus BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86
Daß bei der Zuweisung des zeitweiligen Vertreters die Hauptverhandlung in der vorliegenden Sache unmittelbar bevorstand und deswegen die Mitwirkung des bestellten Vertreters an dieser Sache von vornherein abzusehen war, liegt in der Natur einer solchen Notmaßnahme (vgl. BVerfGE 31, 145, 163 zu § 67 GVG a.F.). - BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77
Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer …
Auszug aus BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86
Diese Maßnahme des Präsidiums hielt sich in den in BGHSt 27, 209 genannten Grenzen. - RG, 28.06.1927 - I 587/27
1. Wird bei einer nach § 266 Abs. 2 StPO. unzulässigen Aburteilung durch die …
Auszug aus BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86
5 St 14/85|BGH; 26.03.1985; 5 StR 198/85">StV 1985, 357) vermag der Senat nicht zu folgen; die Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 61, 353), auf die sich das Bayerische Oberste Landesgericht beruft, betraf einen anderen Fall.
- BGH, 05.01.1989 - 1 StE 5/88
Eröffnungsbeschluß - Sofortig Beschwerde - Unzulässigkeit
Auch dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 (…BGHR StPO § 207 Abs. 2 Nr. 1, 1) liegt keine andere Rechtsauffassung zugrunde. - BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Besetzung (Vertretungsregelung BGHSt 27, 209); Verfall (Bruttoprinzip; …
Die grundsätzlich ausreichende, insgesamt zwölf Richter aus vier großen Strafkammern erfassende Vertretungsregelung versagte aus zu Beginn des Geschäftsjahres unvorhersehbaren Umständen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Beisitzer 1) und erforderte keine Änderung des Geschäftsverteilungsplans wegen einer voraussehbaren Häufung der Bestellung zeitweiliger Vertreter (vgl. BGHSt 27, 209, 210 f.). - BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung …
Die Entscheidungsgründe ergeben klar, daß der 5. Strafsenat die Bestellung zeitweiliger Vertreter auf vergleichbare Fälle beschränkt wissen will und bei voraussehbarer Häufung derartiger Maßnahmen Abhilfe durch sachgerechte Änderung des Geschäftsverteilungsplans verlangt (vgl. ebenso BGHSt 26, 382, 383; BGH, Urteile vom 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 = NStZ 1986, 469, und vom 6. März 1986 - 4 StR 587/85 = StV 1986, 236). - BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90
Genügen der Anforderungen an den Umfang einer Vertreterkette durch eine im …
Diese Anzahl von Vertretern wird den vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen an den Umfang der "Vertreterkette" gerecht, selbst wenn man berücksichtigt, daß alle Strafkammern nur mit der gesetzlichen Mindestzahl von Richtern (§ 76 Abs. 1 GVG) besetzt waren (vgl. BGHSt 27, 209; BGH StV 1987, 514; BGH, Urt. v. 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 - und Beschl. v. 9. Februar 1988 - 5 StR 6/88). - BGH, 09.02.1988 - 5 StR 6/88
Nicht ordnungsgemäße Besetzung des Schwurgerichts aufgrund eines unzureichenden …
Hierdurch unterscheidet sich der Fall von denjenigen, die der Senat in BGHSt 27, 209 (Vertretung durch die Mitglieder von vier anderen Kammern) und im Urteil vom 8. Juli 1986 - BGHR § 338 Nr. 1 StPO Beisitzer 1 = NStZ 1986, 469 = bei Holtz MDR 1986, 978 (Vertretung durch die Beisitzer aus drei anderen Strafkammern) entschieden hat.
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