Rechtsprechung
| BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Art. 6 EMRK; § 244 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Beweisantrag (Individualisierung eines Beweismittels); Nichtbescheidung eines Beweisantrages (Widerspruchsobliegenheit; Präklusion; Verwirkung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 54 Abs. 2; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 6; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine ausreichende Individualisierung des Zeugen als Beweismittel; Berechnung einer Gesamtfreiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für eine ausreichende Individualisierung des Zeugen als Beweismittel; Berechnung einer Gesamtfreiheitsstrafe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 553
- NStZ 2009, 649
- NStZ-RR 2010, 133
- JR 2010, 456
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag …
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
Dies ist für die Individualisierung des Zeugen als Beweismittel grundsätzlich nicht ausreichend; es bedarf vielmehr der Angabe der genauen ladungsfähigen Anschrift des Zeugen (vgl. BGHSt 40, 3, 7).Inwieweit und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch andere Arten der Individualisierung des Zeugen zur formgerechten Beweismittelbezeichnung ausreichen können (…vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (vgl. dazu BGHSt 40, 3, 5 ff.;… Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.); es fehlt hier an jedem weiteren Individualisierungsansatz.
- BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04
Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren; …
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
Rn. 4 Ob die auf Verletzung des § 244 Abs. 6 StPO gestützte Rüge wegen der Nichtbescheidung des Antrags auch von vornherein daran scheitern müsste, dass die Verteidigung in der Hauptverhandlung der Feststellung des Strafkammervorsitzenden, sämtliche Beweisanträge seien "beschieden bzw. anderweitig erledigt worden", nicht entgegengetreten ist (vgl. Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft vom 6. April 2009), bedarf bei der gegebenen Sachlage keiner abschließenden Entscheidung; dies liegt aber vor dem Hintergrund der Stellung einer Vielzahl von Beweisanträgen durch die Verteidigung nicht fern (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 42). - BGH, 08.05.2003 - 5 StR 120/03
Rekonstruktionsverbot; Verbot der Aktenrüge
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
Dazu, dass es sich so verhalten hat, muss dann aber gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bei einer Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts zum Beleg, dass überhaupt ein formgerechter Beweisantrag gestellt worden ist, gegenüber dem Revisionsgericht vollständig vorgetragen werden (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).
- BGH, 12.10.2004 - 4 StR 304/04
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Begrenzung der neuen Gesamtstrafe durch die …
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
Mit Rücksicht auf eine anzunehmende fortdauernde Wirkkraft der vom Amtsgericht rechtskräftig verhängten früheren Gesamtstrafe darf das neue Tatgericht die Summe aus dieser jetzt aufzulösenden Gesamtfreiheitsstrafe und der hier einzubeziehenden Einzelfreiheitsstrafe (zwei Jahre und drei Monate) nicht überschreiten (vgl. BGHSt 15, 164, 166; BGH NStZ 2005, 210;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 55 Rdn. 18;… Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 55 Rdn. 31). - BGH, 31.08.1960 - 2 StR 406/60
Festlegung einer neuen Gesamtstrafenbildung auf Grund der Revision des …
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
Mit Rücksicht auf eine anzunehmende fortdauernde Wirkkraft der vom Amtsgericht rechtskräftig verhängten früheren Gesamtstrafe darf das neue Tatgericht die Summe aus dieser jetzt aufzulösenden Gesamtfreiheitsstrafe und der hier einzubeziehenden Einzelfreiheitsstrafe (zwei Jahre und drei Monate) nicht überschreiten (vgl. BGHSt 15, 164, 166; BGH NStZ 2005, 210;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 55 Rdn. 18;… Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 55 Rdn. 31). - BGH, 26.05.1989 - 2 StR 155/89
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
Inwieweit und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch andere Arten der Individualisierung des Zeugen zur formgerechten Beweismittelbezeichnung ausreichen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (vgl. dazu BGHSt 40, 3, 5 ff.;… Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.); es fehlt hier an jedem weiteren Individualisierungsansatz. - BGH, 28.10.1998 - 2 StR 415/98
Antrag auf Einholung eines dactyloskopischen Gutachtens zum Beweis einer …
Auszug aus BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09
Inwieweit und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch andere Arten der Individualisierung des Zeugen zur formgerechten Beweismittelbezeichnung ausreichen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (vgl. dazu BGHSt 40, 3, 5 ff.;… Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.); es fehlt hier an jedem weiteren Individualisierungsansatz.
- BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"
Dies ist aber erforderlich (BGHSt 40, 3, 7; Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09 - zur Veröffentlichung bestimmt in BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag). - BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14
Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von …
Da für die Prüfung des Revisionsgerichts, ob ein formgerechter Beweisantrag vorliegt, die in den Anträgen in Bezug genommenen Aktenstellen entscheidend sind, in denen die Zeugen nach dem Beweisantrag mit Namen und ladungsfähiger Anschrift genannt sind, muss deren Inhalt im Rahmen der Beweisantragsrüge umfassend vorgetragen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09, NStZ 2009, 649, 650; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 5 StR 120/03, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).Indes hat die Rechtsprechung von diesem Grundsatz eine Ausnahme zugelassen, wenn alle Individualisierungsfaktoren dem Tatgericht eindeutig bekannt sind, etwa aus der Anklageschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09, NStZ 2009, 649 f.).
- BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud); …
Der Revision ist darin zuzustimmen, dass dieser Antrag, wenn ihm die Strafkammer nicht nachgehen will und er sich nicht sonst erledigt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04; BGH, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 5 StR 175/92), eines ablehnenden Beschlusses gemäß § 244 Abs. 6 StPO bedurft hätte.
- BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10
Ablehnung eines Beweisantrages (mangelhafte Anschrift eines zu ladenden Zeugen); …
Ohne nähere Angaben dazu, ob es sich bei letzteren um Einrichtungen, Straßen, Stadtteile oder ähnliches handelt, stellt dies ohne konkrete aus dem Revisionsvortrag ersichtliche Erklärungen weder die regelmäßig erforderliche ladungsfähige Anschrift dar (vgl. BGHSt 40, 3, 7), noch werden so die benannten Zeugen als Beweismittel zureichend individualisiert (…vgl. BGH aaO S. 5; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34, 46;… Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.). - BGH, 22.04.2026 - 4 StR 225/25
Änderung des Schuldspruchs betreffend den Angeklagten u.a. des schweren sexuellen …
Die Rüge ist bereits deshalb unzulässig, weil sich dem Revisionsvorbringen nicht entnehmen lässt, dass der zugrunde liegende Antrag auf ein bestimmt bezeichnetes Beweismittel - hier: eines individualisierten Zeugen - im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO gerichtet war; sie genügt daher nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14, NStZ 2014, 604 Rn. 11; Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 313/13; Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09, NStZ 2009, 649;… KK-StPO/Krehl, 9. Aufl., § 244 Rn. 224 mwN). - OLG Celle, 26.03.2013 - 32 Ss 39/13
Grundsätze zum Geltungsbereich des Verschlechterungsverbots für den Fall der …
Fehlt es daran, kann nicht geprüft werden, ob es sich überhaupt um einen förmlichen Beweisantrag oder aber lediglich um einen Beweisermittlungsantrag oder eine Beweisanregung handelt (vgl. BGH NStZ 2009, 649). - BGH, 23.05.2024 - 5 StR 170/23
Rechtsfehlerfreie Ablehnung der Ladung eines Auslandszeugen
Das Landgericht hat die Ablehnung des Antrags mit Beschluss vom 29. August 2022 zunächst rechtlich zutreffend damit begründet, dass mangels konkreter Behauptung eigener Wahrnehmungen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93, BGHSt 39, 251, 253 f.) und mangels Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Zeugen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09, NStZ 2009, 649) nur ein Beweisermittlungsantrag vorliegt und die Aufklärungspflicht die Ladung und Vernehmung des Zeugen nicht gebietet. - BGH, 13.03.2012 - 5 StR 69/12
Unbegründete Revision
Der die Aufnahme einer Arbeit betreffende "Beweisantrag" ist, selbst wenn die darauf bezogene Rüge zulässig wäre (vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 46), vom Landgericht in der Sache zutreffend als bedeutungslos zurückgewiesen worden.
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