Rechtsprechung
| BGH, 03.09.2009 - 5 StR 207/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73d StGB
Erweiterter Verfall (deliktische Herkunft von Vermögensgegenständen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anordnung von Verfall i.S.d. § 73 Strafgesetzbuch (StGB) i.R.d. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einer Größenordnung von 40.000 Euro
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73; StGB § 73d
Anordnung von Verfall i.S.d. § 73 Strafgesetzbuch ( StGB ) i.R.d. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einer Größenordnung von 40.000 Euro - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 384
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme …
Auszug aus BGH, 03.09.2009 - 5 StR 207/09
Die betreffenden Taten müssen dabei weder Gegenstand der Anklage noch bewiesen sein; es genügt, wenn das Gericht von der Herkunft des Erlangten aus (irgendwelchen) rechtswidrigen Taten überzeugt ist (BGHSt 40, 371).
- BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …
Wenn der Bundesgerichtshof auf Revision der Staatsanwaltschaft die Nichtanordnung des erweiterten Verfalls beanstandete, forderte er das Vorhandensein der Gegenstände zum Zeitpunkt der Anknüpfungstat nicht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Juli 2004 - 1 StR 115/04; vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384; vom 4. August 2010 - 5 StR 184/10, NStZ-RR 2010, 385;… vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11, BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Mai 1995 - 4 StR 266/95, NStZ 1995, 540). - BGH, 14.10.2020 - 5 StR 165/20
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Erlangung aus rechtswidrigen Taten; …
Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in den persönlichen Verhältnissen des Täters und insbesondere in seinen Einkommensverhältnissen liegen (§ 437 Satz 1 und 2 Nr. 3 StPO; vgl. auch BGH, Urteile vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116; vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384; vom 4. August 2010 - 5 StR 184/10, NStZ-RR 2010, 385). - BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines …
Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in der Anlasstat selbst (BGH…, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, aaO) oder in den persönlichen Verhältnissen des Täters (BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384), insbesondere seinen Einkommensverhältnissen (BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73a Rn. 12), liegen.
- BGH, 07.07.2011 - 3 StR 144/11
Verfall; erweiterter Verfall; Vorrang von Ansprüchen Geschädigter; Verfall von …
Trifft der Tatrichter keine Entscheidung über den Verfall und den erweiterten Verfall, so kommt die isolierte Anfechtung allein der Nichtanordnung des erweiterten Verfalls nicht in Betracht, wenn nach den Feststellungen offen bleibt, in welchem Umfang vom Angeklagten erzielte Erlöse aus den angeklagten und abgeurteilten (BGH, Beschluss vom 28. März 1979 - 2 StR 700/78, BGHSt 28, 369) oder aus anderen rechtwidrigen Taten stammen (andere Ausgangslage bei BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384; Urteil vom 4. August 2010 - 5 StR 184/10, NStZ-RR 2010, 385). - BGH, 23.03.2022 - 6 StR 611/21
Unzulässige Verfahrensrügen betreffend Verwertung von Erkenntnissen aus …
Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in der Anlasstat selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373) oder in den persönlichen Verhältnissen des Täters (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384), insbesondere seinen Einkommensverhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116), liegen. - BGH, 04.08.2010 - 5 StR 184/10
Erweiterter Verfall (Erörterungsmangel; Diskrepanz zwischen Vermögenslage und …
- BGH, 10.01.2018 - 5 StR 465/17
Verfall (Berichtigung der Verfallsanordnung wegen Schreibversehen und …
"Die Anordnung des erweiterten Verfalls gemäß §§ 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 73d Abs. 1 Satz 1 StGB a.F. kommt nur in Betracht, wenn das Tatgericht aufgrund erschöpfender Beweiserhebung und -würdigung die uneingeschränkte Überzeugung gewonnen hat, dass der Angeklagte die von der Anordnung erfassten Gegenstände aus rechtswidrigen Taten erlangt hat, ohne dass diese selbst im Einzelnen festgestellt werden müssten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373; Urteile vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, NStZ 2001, 531; vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384 und vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11, NStZ-RR 2012, 312, 313). - BGH, 26.01.2023 - 6 StR 503/22
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (mangelnde Mitteilung des …
Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in der Anlasstat selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373) oder in den persönlichen Verhältnissen des Täters liegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384), insbesondere seinen Einkommensverhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116).
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