Rechtsprechung
| BGH, 10.07.1962 - 5 StR 207/62, alt: 5 StR 185/61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme eines unter mildernden Umständen begangenen Totschlags trotz fehlender Erwähnung der entsprechenden Vorschrift im Eröffnungsbeschluss und nicht erfolgten Hinweises des Angeklagten auf die Möglichkeit ihrer Anwendung - § 213 Strafgesetzbuch (StGB) als ein anderes ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52
Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß, …
Auszug aus BGH, 10.07.1962 - 5 StR 207/62
Was die Revisionen unter Hinweis auf BGHSt 3, 194 ff hiergegen vortragen, geht fehl. - BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …
Auszug aus BGH, 10.07.1962 - 5 StR 207/62
Die Entscheidung BGHSt 7, 238 betrifft einen Fall, der wesentlich anders lag. - BGH, 16.02.1956 - 3 StR 473/55
Auszug aus BGH, 10.07.1962 - 5 StR 207/62
§ 213 StGB ist im Verhältnis zu dem im Eröffnungsbeschluß angeführten § 212 StGB kein "anderes Strafgesetz" im Sinne des § 265 Abs. 1 StPO; er bestimmt keinen anderen Straftatbestand, enthält vielmehr nur für den in § 212 StGB geregelten Totschlag einen zweiten Strafrahmen, der statt des in § 212 StGB vorgesehenen Strafrahmens anzuwenden ist, wenn mildernde Umstände vorliegen (so BGH NJW 1956, 756 18 ).
- BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit
Der Wegfall eines in der gerichtlich zugelassenen Anklage aufgeführten Milderungsgrundes steht auch nicht dem Hervortreten eines - gesetzlich besonders vorgesehenen - rechtsfolgenverschärfenden Umstandes im Sinne des § 265 Abs. 2 StPO gleich (…Hürxthal in KK StPO § 265 Rdn. 14;… Gollwitzer a.a.O. Rdn. 41; vgl. ferner BGH NJW 1955, 31 zu § 157 Abs. 1 StGB; 1959, 996 f. zu § 266 Abs. 2 StGB; BGH, Urt. vom 10. Juli 1962 - 5 StR 207/62 - zu § 213 StGB). - BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80
Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen …
§ 265 Abs. 1 StPO betrifft dagegen nicht solche Vorschriften, die lediglich Hinweise auf die gesetzliche Strafdrohung enthalten (BGH, Urteile vom 10. Juni 1955 - 1 StR 199/55 - und vom 10. Juli 1962 - 5 StR 207/62), die gleichen Rechtsfolgen für alle Straftatbestände aussprechen und allgemein neben den Straftatbeständen berücksichtigt werden müssen (BGH NJW 1956, 1246;… Gollwitzer a.a.O. Rdn. 32). - BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67
Revisionsgerichtliche Beanstandung der Mitwirkung eines Bundestagsmitgliedes als …
Der Angeklagte wurde nicht aus einem anderen als dem im Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegten Strafgesetz verurteilt; die bei Anwendung des § 51 Abs. 2 StGB mögliche Strafmilderung schafft keinen anderen Tatbestand (ebenso BGH LM StPO § 265 Nr. 17 = NJW 1959, 996 Nr. 18 zu § 266 Abs. 2 StGB; BGH NJW 1955, 31 Nr. 20 zu § 157 StGB; Urteil vom 10. Juli 1962 - 5 StR 207/62 - zu § 213 StGB).
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