Rechtsprechung
| BGH, 08.05.2024 - 5 StR 209/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 45 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 341 Abs. 1 StPO, § 43 Abs. 1 StPO, § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 32d Satz 2 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 7 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin I, 08.01.2024 - 534 KLs 21/23
- BGH, 08.05.2024 - 5 StR 209/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - …
Auszug aus BGH, 08.05.2024 - 5 StR 209/24
Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1982 - 2 StR 751/80, BGHSt 30, 335; vom 1. August 2023 - 2 StR 124/23). - BGH, 01.08.2023 - 2 StR 124/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung
Auszug aus BGH, 08.05.2024 - 5 StR 209/24
Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1982 - 2 StR 751/80, BGHSt 30, 335; vom 1. August 2023 - 2 StR 124/23). - BGH, 16.08.2023 - 5 StR 322/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 08.05.2024 - 5 StR 209/24
Da das Landgericht bereits ein vollständiges Urteil abgefasst hat, das wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe oder zur Zustellung des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2023 - 5 StR 322/23). - BGH, 21.03.2024 - 3 StR 463/23
Einziehung (notwendige Feststellungen zum Verbleib sichergestellter Tatbeute); …
Auszug aus BGH, 08.05.2024 - 5 StR 209/24
Das Verschulden seines Verteidigers wird ihm nicht zugerechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2024 - 3 StR 463/23).
- BGH, 10.03.2025 - 5 StR 113/25 Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 5 StR 322/23; vom 8. Mai 2024 - 5 StR 209/24 und vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 564/24).
- BGH, 04.12.2024 - 5 StR 564/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Da das Landgericht bereits ein vollständiges Urteil abgefasst hat, das wirksam zugestellt worden ist, bedarf es keiner Rückgabe der Akten an das Landgericht zur Ergänzung der Urteilsgründe oder zur Zustellung des Urteils (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 5 StR 322/23; vom 8. Mai 2024 - 5 StR 209/24).
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