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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2018 - 5 StR 223/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38878
BGH, 06.11.2018 - 5 StR 223/18 (https://dejure.org/2018,38878)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2018 - 5 StR 223/18 (https://dejure.org/2018,38878)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2018 - 5 StR 223/18 (https://dejure.org/2018,38878)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB
    Verfügungsgewalt über den für die Tat gezahlten Lohn als Voraussetzung der Einziehung von Taterträgen

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Anforderungen an eine Einziehung von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 06.11.2018 - 5 StR 223/18
    Vielmehr belegt dies, dass er die Verfügungsmacht über den gesamten Tatertrag innehatte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, - 5 StR 624/17 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 397/22

    Eintritt des Ergänzungsschöffen (Verhinderungsfall bei Erkrankung); Konkurrenzen …

    Daher muss dem Angeklagten ein Gesamtschuldnerausgleich eröffnet bleiben (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 StR 223/18, juris).
  • BGH, 01.06.2023 - 3 StR 414/22

    3 StR 108/23 - Hawala-Banking-Organisation: Verurteilungen wegen …

    Ohnehin soll der Innenausgleich den Betroffenen überlassen werden (…vgl. SSW-StGB/Heine, 5. Aufl. 2021, § 73 Rn. 57), zumal die gegen die Angeklagte ergangene Anordnung nicht auf deren "Anteil" beschränkt wurde (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 StR 223/18, juris).
  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22

    Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung des Wertersatzes von …

    So hat das Landgericht dem Ausspruch lediglich den beim Angeklagten verbliebenen Anteil zugrunde gelegt, weshalb er in dieser Höhe von den weiteren Tatbeteiligten keinen Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB beanspruchen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 StR 223/18, juris).
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