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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2024 - 5 StR 227/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,19974
BGH, 16.07.2024 - 5 StR 227/24 (https://dejure.org/2024,19974)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2024 - 5 StR 227/24 (https://dejure.org/2024,19974)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2024 - 5 StR 227/24 (https://dejure.org/2024,19974)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Aussicht auf Therapieerfolg; Wahrscheinlichkeitsgrad; Therapiemotivation; Gesamtwürdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Prognose des Behandlungserfolgs nach neuem Recht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB vom 26.07.2023
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Prognose des Behandlungserfolgs nach neuem Recht

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Prognose des Behandlungserfolgs nach neuem Recht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der …

    Auszug aus BGH, 16.07.2024 - 5 StR 227/24
    Es bedarf in einem solchen Fall einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19 mwN, NStZ-RR 2020, 28).

    Hiergegen könnte die dissoziale Persönlichkeitsstörung sprechen, die allgemein als prognoseungünstiger Faktor angesehen wird (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19 mwN, NStZ-RR 2020, 28), so dass zu erörtern gewesen wäre, wie sie sich konkret auf die Suchttherapie auswirkt und inwieweit diese ihrerseits überhaupt darauf ausgelegt und geeignet ist, (auch) die dissoziale Persönlichkeitsstörung hinreichend zu behandeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22, RuP 2023, 235; vom 1. März 2022 - 2 StR 28/22, NStZ-RR 2022, 240).

  • BGH, 17.01.2024 - 5 StR 509/23

    Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach der …

    Auszug aus BGH, 16.07.2024 - 5 StR 227/24
    Der Gesetzgeber hat damit bewusst erhöhte prognostische Anforderungen statuiert, wodurch sich der Einfluss ungünstiger Risikofaktoren wie der Therapieunwilligkeit erhöht (…BT-Drucks. 20/5913, S. 49; vgl. bereits BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 5 StR 509/23, StV 2024, 436).
  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Therapie bei der Anordnung der …

    Auszug aus BGH, 16.07.2024 - 5 StR 227/24
    Hiergegen könnte die dissoziale Persönlichkeitsstörung sprechen, die allgemein als prognoseungünstiger Faktor angesehen wird (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19 mwN, NStZ-RR 2020, 28), so dass zu erörtern gewesen wäre, wie sie sich konkret auf die Suchttherapie auswirkt und inwieweit diese ihrerseits überhaupt darauf ausgelegt und geeignet ist, (auch) die dissoziale Persönlichkeitsstörung hinreichend zu behandeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22, RuP 2023, 235; vom 1. März 2022 - 2 StR 28/22, NStZ-RR 2022, 240).
  • BGH, 01.03.2022 - 2 StR 28/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der erforderlichen …

    Auszug aus BGH, 16.07.2024 - 5 StR 227/24
    Hiergegen könnte die dissoziale Persönlichkeitsstörung sprechen, die allgemein als prognoseungünstiger Faktor angesehen wird (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19 mwN, NStZ-RR 2020, 28), so dass zu erörtern gewesen wäre, wie sie sich konkret auf die Suchttherapie auswirkt und inwieweit diese ihrerseits überhaupt darauf ausgelegt und geeignet ist, (auch) die dissoziale Persönlichkeitsstörung hinreichend zu behandeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22, RuP 2023, 235; vom 1. März 2022 - 2 StR 28/22, NStZ-RR 2022, 240).
  • BGH, 11.08.2026 - 5 StR 346/26
    Diese möglicherweise gegen einen Therapieerfolg sprechenden Umstände wären vom Landgericht in die erforderliche Gesamtwürdigung einzustellen gewesen (vgl. zur Persönlichkeitsstörung BGH, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 5 StR 227/24, RuP 2025, 47 mwN; zu einer langjährig verfestigten Drogenabhängigkeit und einem früheren Therapieabbruch BGH, Beschluss vom 16. Januar 2025 - 4 StR 47/24, NStZ-RR 2025, 107).
  • BGH, 17.11.2025 - 5 StR 385/25

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anforderungen an die …

    Je mehr Faktoren gegen den Therapieerfolg eines Angeklagten sprechen, umso gewichtiger müssen die Anhaltspunkte dafür sein, dass die Hindernisse im Therapieverlauf gleichwohl überwunden werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 5 StR 227/24 Rn. 9).
  • BGH, 12.12.2024 - 6 StR 238/24

    Ablehnung von Beweisanträgen (Erwiesenheit, schon erwiesen: Widerspruch, …

    Seine negative Bewertung hat es maßgeblich auf die beim Angeklagten diagnostizierte dissoziale Persönlichkeitsstörung gestützt, die allgemein als prognoseungünstiger Faktor angesehen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19 vom 16. Juli 2024 - 5 StR 227/24, Rn. 12).
  • BGH, 15.07.2025 - 2 StR 547/24

    Schuldfähigkeit (Sachverständigengutachten: Darstellungsanforderungen, fehlende …

    Die hier für beide Angeklagte angenommene Therapiebereitschaft ist dabei ein (wesentlicher) prognosegünstiger Umstand, der aber - wie die Strafkammer zutreffend erkannt hat - allein für die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht nicht genügt, wenn zugleich prognoseungünstige Umstände von Gewicht festzustellen sind (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 1 StR 214/23, NStZ-RR 2024, 45, 47 f. mwN; Beschluss vom 16. Juli 2024 - 5 StR 227/24, Rn. 9).
  • BayObLG, 18.11.2025 - 203 StRR 437/25

    Revision, Erfolgsprognose, Persönlichkeitsdepravation, Beikonsum, Therapieerfolg, …

    Rn. 5 b. Die Beurteilung einer derartigen Erfolgsaussicht ist im Rahmen einer richterlichen Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonst maßgeblichen, also prognosegünstigen und -ungünstigen Umstände vorzunehmen (…vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 70; BGH, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 5 StR 227/24 -, juris Rn. 9; BGH…, Urteil vom 19. Juni 2024 - 2 StR 2/24-, juris Rn. 22).

    Je mehr Faktoren gegen den Therapieerfolg eines Angeklagten sprechen, umso gewichtiger müssen die Anhaltspunkte dafür sein, dass die Hindernisse im Therapieverlauf gleichwohl überwunden werden können (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 5 StR 227/24 -, juris Rn. 9).

  • LG Hamburg, 19.07.2024 - 628 KLs 1/24

    Strafverurteilung wegen gemeinschaftlichen Raubes sowie schwerer …

    Der Gesetzgeber hat damit bewusst erhöhte prognostische Anforderungen statuiert, wodurch sich der Einfluss ungünstiger Risikofaktoren wie der Therapieunwilligkeit erhöht (BGH, Beschluss v. 16.07.2024,5 StR 227/24 = juris Rn. 7 f. m.w.N.).
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