Rechtsprechung
| BGH, 03.09.1957 - 5 StR 238/57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
Auszug aus BGH, 03.09.1957 - 5 StR 238/57
Ein solches Verhältnis kann auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten begründet werden (vgl. BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 03.09.1957 - 5 StR 238/57
Es fehlt in der Revisionsbegründung die nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderliche Angabe der Beweismittel, deren sich der Tatrichter nach Auffassung der Revision zur weiteren Sachaufklärung hätte bedienen müssen (vgl. BGHSt 2, 168). - RG, 13.10.1892 - 2415/92
1. Schließt der Umstand, daß das, was eine fälschlich angefertigte Urkunde zu …
Auszug aus BGH, 03.09.1957 - 5 StR 238/57
Das Delikt der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) ist ein Delikt, welches nicht in der Verletzung einer konkreten materiellen Berechtigung, sondern in dem dem objektiven Recht zuwiderlaufenden Mißbrauch der Form der Beurkundung im Rechtsverkehr sein Wesen hat (vgl. RGSt 23, 249 [250]).
- RG, 15.11.1921 - V 54/21
1. Zum inneren Tatbestand der Urkundenfälschung. 2. Grenzen der Befugnis des …
Auszug aus BGH, 03.09.1957 - 5 StR 238/57
Das durch § 267 StGB geschützte Rechtsgut ist die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs, soweit er sich der Urkundenform bedient (vgl. RGSt 50, 420 [421]; 56, 235 [236]; 76, 233 [234]). - RG, 24.09.1942 - 3 D 83/42
1. Das Revisionsgericht ist nicht befugt, nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 03.09.1957 - 5 StR 238/57
Das durch § 267 StGB geschützte Rechtsgut ist die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs, soweit er sich der Urkundenform bedient (vgl. RGSt 50, 420 [421]; 56, 235 [236]; 76, 233 [234]). - RG, 23.05.1917 - V 229/17
1. Wieweit reicht das Recht des Ausstellers einer Urkunde, sie abzuändern, …
- BGH, 28.07.1970 - 1 StR 180/69
Wahrnehmung der Vermögensinteressen eines anderen - Begründung eines …
Diese Auffassung wäre allerdings fehlerhaft, weil die Pflicht, die Vermögensinteressen eines anderen wahrzunehmen, nach anerkannten Rechtsgrundsätzen auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten begründet werden kann (BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]; BGH, Urteil vom 17. Juni 1952 - 1 StR 35/52; Urteil vom 3. September 1957 - 5 StR 238/57).Ein im Sinne des § 266 StGB erhebliches Treueverhältnis in solcher Richtung würde nicht unbedingt daran scheitern, daß dem Angeklagten weder gegen die spanische Gesellschaft noch gegen die Kunden Ansprüche auf Entlohnung zustanden; auch käme es nicht darauf an, daß der Angeklagte insoweit möglicherweise keine Befugnisse zur Vertretung nach außen besaß (BGH, Urteil vom 3. September 1957 - 5 StR 238/57).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".