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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2010 - 5 StR 243/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7553
BGH, 21.07.2010 - 5 StR 243/10 (https://dejure.org/2010,7553)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2010 - 5 StR 243/10 (https://dejure.org/2010,7553)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2010 - 5 StR 243/10 (https://dejure.org/2010,7553)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 62 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose (lückenhafte Feststellungen);

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Voraussetzungen der - nochmaligen - Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB
    Voraussetzungen der - nochmaligen - Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund der Gefahr einer Begehung von Straftaten in schuldunfähigem Zustand wegen eigenmächtiger Absetzung der Medikation durch einen psychisch Kranken; Anforderungen an die für eine nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB) ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund der Gefahr einer Begehung von Straftaten in schuldunfähigem Zustand wegen eigenmächtiger Absetzung der Medikation durch einen psychisch Kranken; Anforderungen an die für eine nach § 63 Strafgesetzbuch ( StGB ) ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 41
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz …

    Auszug aus BGH, 21.07.2010 - 5 StR 243/10
    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sie zur Erreichung des Maßregelziels erforderlich war, weil von ihr Wirkungen ausgehen, die nicht bereits der erste Maßregelausspruch zeitigt (vgl. BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 6).
  • OLG Naumburg, 13.04.2026 - 1 Ws 95/26
    Rn. 9 Zwar darf im Urteil die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die einfache Möglichkeit neuerlicher erheblicher Straftaten besteht (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2010, 5 StR 243/10; Beschluss vom 6. März 2025, 3 StR 12/25; zitiert nach juris).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen einer …

    Dabei ist auch in Erwägung zu ziehen, inwieweit neu zu Tage getretenen Betreuungs- und Kontrollbedürfnissen durch eine Anpassung der bisherigen Unterbringung Genüge getan werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 629/16, NStZ-RR 2017, 170;… Beschluss vom 9. April 2013 - 5 StR 58/13, Rn. 11; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 243/10, NStZ-RR 2011, 41, 42 mwN).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Im Rahmen der jeweils auf den Zeitpunkt der tatrichterlichen Hauptverhandlung zu beziehenden Gefährlichkeitsprognose (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 243/10, NStZ-RR 2011, 41, 42;… van Gemmeren aaO § 63 Rn. 61 mwN) wird die bis dahin eingetretene Entwicklung bei dem Beschuldigten, vor allem hinsichtlich der wahnhaften Störung und ihrer eventuellen Behandlung sowie der sonstigen prognoserelevanten Lebensumstände, ebenso in den Blick zu nehmen sein wie bei Vorliegen der dafür gemäß § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB auch erforderlichen "besonderen Umstände' eine Aussetzung des Vollzugs der Maßregel.
  • KG, 20.02.2018 - 2 Ws 28/18

    Entscheidungsbefugnis des Gerichts bei Eröffnung des Sicherungsverfahrens

    Rn. 11 Zwar darf im Urteil die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die einfache Möglichkeit neuerlicher erheblicher Straftaten besteht (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 41 = Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 243/10 -, juris).
  • OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11

    Rechtmäßigkeit der wiederholten Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem …

    Die wiederholte Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB gegenüber einem dort bereits Untergebrachten kommt unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit insbesondere dann in Betracht, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und wenn das Erkenntnisverfahren besser als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin wiederspiegelnde Gefährlichkeit des Betroffenen für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen (im Anschluss an BGH, NStZ-RR 2007, 8; BGHSt 50, 199; BGH, RuP 2010, 57; BGH, NStZ-RR 2011, 41).

    Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin wiederspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 8; BGHSt 50, 199; BGH, RuP 2010, 57; BGH, NStZ-RR 2011, 41).

  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 629/16

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Die Verhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann gewahrt, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Angeklagten bzw. Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 6 mwN sowie Beschlüsse vom 9. April 2013 - 5 StR 58/13, StraFo 2013, 250 und vom 21. Juli 2010 - 5 StR 243/10, NStZ-RR 2011, 41; Urteil vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, RuP 2010, 57).
  • BGH, 29.04.2024 - 6 StR 139/24

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Grundsatz der …

    Aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (§ 62 StGB) folgt, dass die erneute Unterbringung nur angeordnet werden darf, wenn sie auch erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2013 - 5 StR 58/13; vom 21. Juli 2010 - 5 StR 243/10).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 58/13

    Unzureichende Beweiswürdigung (fehlende Erörterung der Umstände der …

    Im Übrigen kann die nochmalige Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus neben einer bereits bestehenden Anordnung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann in Betracht kommen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie zur Erreichung des Maßregelziels erforderlich ist, weil von ihr Wirkungen ausgehen, die nicht bereits der erste Maßregelausspruch zeitigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2010 - 5 StR 243/10, NStZ-RR 2011, 41, …und vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 6).
  • KG, 29.12.2017 - 5 Ws 228/17

    Maßregelvollstreckung: Notwendige Gefährlichkeitsprognose bei Prüfung einer …

    Für die Feststellung einer Negativprognose ergeben sich daher entsprechende Anforderungen: Die bloße Möglichkeit oder eine lediglich "latente" Gefahr einer (prognoserelevanten) rechtswidrigen Tat reicht für die Annahme einer Taterwartung im Sinne von § 63 Abs. 1 StGB und - dementsprechend - für die Bejahung einer Gefahr im Sinne von § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB nicht aus; erforderlich ist vielmehr eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 141; 2011, 41; 2009, 306; 2006, 265; NStZ 1993, 78;… Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08 - juris Rdn. 7;… Senat NStZ-RR 2017, 8 - juris Rdn. 21 m.w.N.;… ebenso OLG Hamm a.a.O.), mithin eine - von der einfachen Möglichkeit abzugrenzende - bestimmte Wahrscheinlichkeit (…vgl. BGH StV 2001, 676 - juris Rdn. 3).
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