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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2014 - 5 StR 257/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18396
BGH, 02.07.2014 - 5 StR 257/14 (https://dejure.org/2014,18396)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2014 - 5 StR 257/14 (https://dejure.org/2014,18396)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 5 StR 257/14 (https://dejure.org/2014,18396)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.2008 - 3 StR 503/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unbegründete Revision

    Auszug aus BGH, 02.07.2014 - 5 StR 257/14
    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2008 - 2 StR 292/08, und vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 503/08) setzt der Senat die Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz von einem Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) fest.
  • BGH, 08.08.2008 - 2 StR 292/08

    Unbegründete Revision; Festsetzung der Tagessatzhöhe für alle Einzelstrafen

    Auszug aus BGH, 02.07.2014 - 5 StR 257/14
    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2008 - 2 StR 292/08, und vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 503/08) setzt der Senat die Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz von einem Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) fest.
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 88/15

    Verwerfung der Revision als unbegründet (hier: Festsetzung der Tagessatzhöhe auf …

    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2008 - 2 StR 292/08 und vom 2. Juli 2014 - 5 StR 257/14 mwN) setzt der Senat die Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz von einem Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) fest.
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