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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1993 - 5 StR 263/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8569
BGH, 29.06.1993 - 5 StR 263/93 (https://dejure.org/1993,8569)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1993 - 5 StR 263/93 (https://dejure.org/1993,8569)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 5 StR 263/93 (https://dejure.org/1993,8569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Rechtsmittelbeschränkungen - Anforderungen an Annahme von Tatmehrheit - Fehlerhafte Feststellung verminderter Schuldfähigkeit als Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der …

    Auszug aus BGH, 29.06.1993 - 5 StR 263/93
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Entscheidungen BGHSt 22, 144, 145 und BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 4 der erneuten Verhängung eines Berufsverbots nicht entgegenstehen, weil der Angeklagte hier eine werbende Tätigkeit ausgeübt hat.
  • BGH, 20.07.1990 - 3 StR 242/90

    Voraussetzung der Verhängung einer Maßregel

    Auszug aus BGH, 29.06.1993 - 5 StR 263/93
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Entscheidungen BGHSt 22, 144, 145 und BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 4 der erneuten Verhängung eines Berufsverbots nicht entgegenstehen, weil der Angeklagte hier eine werbende Tätigkeit ausgeübt hat.
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des …

    Die Aufhebung des Strafausspruchs führt auch zur Aufhebung des Berufsverbots (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1993 - 5 StR 263/93, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 5).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für …

    Dies wird jedoch dadurch ausgeglichen, daß bei Tatmehrheit der Einzelakte ein höherer Strafrahmen für die Gesamtstrafe zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1993 - 5 StR 263/93 -).
  • BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93

    Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der …

    Der insgesamt hohe Schaden hätte im Ergebnis auch bei der Aburteilung als Einzelakte berücksichtigt werden können (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Juni 1993 - 5 StR 263/93 - sowie Senatsbeschluß nach § 132 Abs. 3 GVG vom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 -).
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93

    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der …

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. Juni 1993 - 5 StR 263/93 - ausgesprochen, daß bei vertretbarer Annahme von Fortsetzungszusammenhang eine untrennbare Verknüpfung von Schuldspruch und Strafzumessung - wie sie der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Fall des Zusammenhangs fortgesetzter Untreue und ihrer Einstufung als besonders schwerer Fall nach § 266 Abs. 2 StGB mit der Folge der Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung angenommen hat (…BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 7) - nicht vorliegt.
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 685/93
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. Juni 1993 - 5 StR 263/93 - ausgesprochen, daß bei vertretbarer Annahme von Fortsetzungszusammenhang eine untrennbare Verknüpfung von Schuldspruch und Strafzumessung - wie sie der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Fall des Zusammenhangs fortgesetzter Untreue und ihrer Einstufung als besonders schwerer Fall nach S 266 Abs. 2 StGB mit der Folge der Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung angenommen hat (…BGHR StPO § 344 Abs. 1 - Beschränkung 7) - nicht vorliegt.
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