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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2001 - 5 StR 278/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8975
BGH, 22.10.2001 - 5 StR 278/01 (https://dejure.org/2001,8975)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2001 - 5 StR 278/01 (https://dejure.org/2001,8975)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 278/01 (https://dejure.org/2001,8975)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 33a StPO
    Abgelehnter Antrag des Angeklagten auf Nachholung rechtlichen Gehörs; Erforderlichkeit einer besonderen Benachrichtigung an den Angeklagten nur bei Entscheidungen

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1993 - 3 StR 454/93

    Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftiger …

    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 278/01
    Dem Angeklagten ist deshalb rechtliches Gehör gewährt worden (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 - Anhörung 6).
  • BGH, 24.11.1992 - 4 StR 460/92
    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 278/01
    Eine besondere Benachrichtigung von der Antragsschrift an den Angeklagten selbst war nicht erforderlich, weil es sich bei dem Antrag nicht um eine Entscheidung handelt (§ 145a Abs. 1 und Abs. 3 StPO; vgl. BGHR StPO § 33a - Anhörung 1; § 33a Satz 1 - Anhörung 1).
  • BGH, 14.11.2023 - 4 StR 239/23

    Verwerfung eines unzulässige Ablehnungsantrags (enge Auslegung; tauglicher Grund …

    Eine Pflicht des Revisionsgerichts oder des Vorsitzenden, auf die Abgabe einer Stellungnahme nach § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO hinzuwirken, existiert ebenso wenig wie eine solche zur zusätzlichen Übermittlung der Antragsschrift nach § 349 Abs. 3 Satz 1 StPO an den verteidigten Beschwerdeführer persönlich (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 278/01, juris Rn. 1 mwN).
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