Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2001 - 5 StR 278/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 33a StPO
Abgelehnter Antrag des Angeklagten auf Nachholung rechtlichen Gehörs; Erforderlichkeit einer besonderen Benachrichtigung an den Angeklagten nur bei Entscheidungen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 33a
- Wolters Kluwer
Gewährung rechtlichen Gehörs - Mangelnde Kenntnis der Antragsschrift - Zustellung an Pflichtverteidiger - Gelegenheit zur Äußerung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.10.1993 - 3 StR 454/93
Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftiger …
Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 278/01
Dem Angeklagten ist deshalb rechtliches Gehör gewährt worden (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 - Anhörung 6). - BGH, 24.11.1992 - 4 StR 460/92
Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 278/01
Eine besondere Benachrichtigung von der Antragsschrift an den Angeklagten selbst war nicht erforderlich, weil es sich bei dem Antrag nicht um eine Entscheidung handelt (§ 145a Abs. 1 und Abs. 3 StPO; vgl. BGHR StPO § 33a - Anhörung 1; § 33a Satz 1 - Anhörung 1).
- BGH, 14.11.2023 - 4 StR 239/23
Verwerfung eines unzulässige Ablehnungsantrags (enge Auslegung; tauglicher Grund …
Eine Pflicht des Revisionsgerichts oder des Vorsitzenden, auf die Abgabe einer Stellungnahme nach § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO hinzuwirken, existiert ebenso wenig wie eine solche zur zusätzlichen Übermittlung der Antragsschrift nach § 349 Abs. 3 Satz 1 StPO an den verteidigten Beschwerdeführer persönlich (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 278/01, juris Rn. 1 mwN).
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