Rechtsprechung
| BGH, 28.02.1952 - 5 StR 28/52 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.1951 - 4 StR 9/50
Tötung und schwere Misshandlung von nach der Kristallnacht eingelieferten Juden. …
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - 5 StR 28/52
Das ist in Art. 1 § 1 der Verordnung zur Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die Strafrechtspflege vom 23. Mai 1947 (VOBl BZ 65) ausdrücklich ausgesprochen; daß die Anwendung dieser Verordnung weder gegen Art. 3 Abs. 1, noch gegen Art. 103 Abs. 2 GG verstößt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (4 StR 9/50 vom 20.12.1951).
- BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94
Verjährung - Nationalsozialismus - Auslagenerstattung - Schuldspruch - …
Geruht hat die Verjährung für Straftaten in der nationalsozialistischen Zeit, die damals aus politischen Gründen nicht verfolgt wurden, entsprechend § 69 StGB a.F., jetzt § 78 b Abs. 1 StGB, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 18, 367; 23, 137, 139; BGH NJW 1962, 2308 [BGH 02.10.1962 - 1 StR 299/62] ;Urteile vom 28. Februar 1952 - 5 StR 28/52; 9. Juli 1954 - 5 StR 218/54; 17. März 1970 - 5 StR 218/69; vgl. auch BVerfGE 1, 418, 423) [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] in der Zeit bis zum 8. Mai 1945. - BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62
Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen …
Im Ergebnis ist also im Gebiet des ehemaligen Landes Württemberg-Hohenzollern die Gesetzeslage die gleiche wie im Bereiche des Landes Berlin, wo der Gesetzgeber überhaupt auf eine besondere Regelung verzichtete, d.h. die Hemmung der Verjährung ist unmittelbar aus § 69 StGB abzuleiten (BGH Urt. v. 28. Februar 1952 - 5 StR 28/52 undv. 9. Juli 1954 - 5 StR 218/54; s. auch BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52]). - BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93
Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet …
Rn. 11 aa) Allerdings kann der Senat dabei nicht ohne weiteres diejenigen Grundsätze anwenden, die für die im nationalsozialistischen Unrechtsregime aufgrund eines als Gesetz geachteten "Führerwillens" unverfolgt gebliebenen Straftaten entwickelt worden sind (vgl. BGHSt 18, 367; 23, 137, 139; BGH NJW 1962, 2308; Urteile vom 28. Februar 1952 - 5 StR 28/52 - und vom 9. Juli 1954 - 5 StR 218/54 - vgl. auch BVerfGE 1, 418, 423).
- LG Tübingen, 22.07.1961 - Ks 4/61
Erschiessung eines als Dolmetscher verwendeten russischen Kriegsgefangenen wegen …
So hat der 5. Strafsenat des BGH in dem Urteil vom 28.Februar 1952, 5 StR 28/52 hiezu hinsichtlich des britischen Ahndungsgesetzes ausgeführt: "Die genannte Verordnung spricht nur aus, was nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ohnehin rechtens sein würde." In dem schon zit. Urteil desselben Senats vom 9.Juli 1954 5 StR 218/54 heisst es für Berlin, wo kein Ahndungsgesetz ergangen war: "Deshalb ist § 69 StGB entsprechend auf die Zeit anzuwenden, während der aufgrund des "Führerwillens" die Verfolgung bestimmter Straftaten nicht möglich war. - LG Tübingen, 10.05.1961 - Ks 2/61
Massen- und Einzelerschiessungen mehrerer tausend Juden und Kommunisten (Männer, …
Auf jeden Fall wäre § 69 StGB, wonach die Verjährung während der Zeit ruht, in welcher auf Grund gesetzlicher Vorschrift die Strafverfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann, analog anzuwenden, da die Nichtverfolgung der Straftaten der Angeklagten auf dem Willen Hitlers beruhte, dem zur damaligen Zeit Gesetzeskraft zukam (so der Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 28.2.1952 - 5 StR 28/52 - und vom 9.7.1954 - 5 StR 218/54 -, dem sich das Schwurgericht angeschlossen hat). - BGH, 27.03.1952 - 5 StR 72/52
Rechtsmittel
Die Handlungen des Angeklagten sind deshalb nunmehr ausschließlich nach deutschem Strafrecht zu beurteilen, wobei der Gedanke der Verjährung nicht entgegensteht, wie der BGH in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat (vgl. u.a.5 StR 28/52 v. 28.2.52). - LG Nürnberg-Fürth, 09.08.1968 - 42 Ks 4/68
Einzelerschiessungen von Juden in Gorlice in 14 Fällen
Die Verfolgungsverjährung hat deshalb mindestens bis zum 8.Mai 1945 geruht, die Verjährungsfrist hätte frühestens am 8.Mai 1945 begonnen (§ 69 StGB; BGH Urteil vom 28.2.1952, 5 StR 28/52 u.a.). - LG Nürnberg-Fürth, 12.05.1967 - Ks 4/67
Einzelerschiessung von Lagerinsassen in mehreren Fällen
Die Verfolgungsverjährung hat deshalb mindestens bis zum 8.Mai 1945 geruht, die Verjährungsfrist hätte frühestens am 8.Mai 1945 begonnen (§ 69 StGB; BGH Urteil vom 28.2.1952, 5 StR 28/52 u.a.). - BGH, 05.02.1953 - 5 StR 244/52
Rechtsmittel
Während der Herrschaft des Nationalsozialismus konnten nach der Auslegung, welche die damaligen Gesetze fanden, die Taten der Angeklagten nicht verfolgt werden (vgl. die Entscheidungen des Senats 5 StR 28/52 vom 28. Februar 1952 und 5 StR 49/52 vom 3. April 1952). - BGH, 03.04.1952 - 5 StR 49/52
Rechtsmittel
Während der Herrschaft des Nationalsozialismus konnten nach der Auslegung, welche die damaligen Gesetze fanden, die Taten der Angeklagten nicht verfolgt werden (vgl.5 StR 28/52 vom 28.2.1952). - BGH, 27.03.1952 - 5 StR 102/52
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".