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| BGH, 09.06.1993 - 5 StR 287/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 5 StR 287/93
Im weiteren Ablauf der Zeit wird auch der folgende vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 70, 297) entwickelte Grundsatz zu beachten sein: Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sind an die Voraussetzungen für die Fortdauer des Freiheitsentzuges um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Unterbringung andauert (BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 - vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 413/92 - und vom 22. März 1993 - 5 StR 123/93 -). - BGH, 10.11.1992 - 5 StR 413/92
Freispruch aufgrund Nichterweisbarkeit der Tat - Beweschwer durch Nichtbilden …
Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 5 StR 287/93
Im weiteren Ablauf der Zeit wird auch der folgende vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 70, 297) entwickelte Grundsatz zu beachten sein: Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sind an die Voraussetzungen für die Fortdauer des Freiheitsentzuges um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Unterbringung andauert (BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 - vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 413/92 - und vom 22. März 1993 - 5 StR 123/93 -). - BGH, 22.03.1993 - 5 StR 123/93
Besondere Aufmerksamkeit für den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 5 StR 287/93
Im weiteren Ablauf der Zeit wird auch der folgende vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 70, 297) entwickelte Grundsatz zu beachten sein: Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sind an die Voraussetzungen für die Fortdauer des Freiheitsentzuges um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Unterbringung andauert (BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 - vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 413/92 - und vom 22. März 1993 - 5 StR 123/93 -). - BGH, 10.12.1991 - 5 StR 547/91
Voraussetzungen einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus
Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 5 StR 287/93
Im weiteren Ablauf der Zeit wird auch der folgende vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 70, 297) entwickelte Grundsatz zu beachten sein: Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sind an die Voraussetzungen für die Fortdauer des Freiheitsentzuges um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Unterbringung andauert (BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 - vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 413/92 - und vom 22. März 1993 - 5 StR 123/93 -).
- BGH, 09.07.2026 - 3 StR 565/25 Zwar können Straftaten im Sinne des § 252 StGB und der §§ 114, 223 StGB nach den Umständen des Einzelfalls durchaus eine Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2024 - 1 StR 417/24, juris Rn. 6; vom 23. April 2024 - 4 StR 8/24, NStZ-RR 2024, 305, 306; vom 22. November 2022 - 5 StR 464/22, NStZ-RR 2023, 7; vom 9. Juni 1993 - 5 StR 287/93, juris Rn. 1).
- BGH, 18.10.1994 - 5 StR 588/94
Unterbringungsanordnung - Dauer der Unterbringung - Aussetzung zur Bewährung - …
Angesichts der Anlaßtaten wird bei den nach § 67d Abs. 2, § 67e StGB zu treffenden Entscheidungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein (vgl. BVerfGE 70, 297; Senatsbeschlüssevom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 -, 10. November 1992 - 5 StR 413/92 -, 22. März 1993 - 5 StR 123/93 - und9. Juni 1993 - 5 StR 287/93 -).
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