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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1993 - 5 StR 287/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,18461
BGH, 09.06.1993 - 5 StR 287/93 (https://dejure.org/1993,18461)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1993 - 5 StR 287/93 (https://dejure.org/1993,18461)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - 5 StR 287/93 (https://dejure.org/1993,18461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 5 StR 287/93
    Im weiteren Ablauf der Zeit wird auch der folgende vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 70, 297) entwickelte Grundsatz zu beachten sein: Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sind an die Voraussetzungen für die Fortdauer des Freiheitsentzuges um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Unterbringung andauert (BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 - vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 413/92 - und vom 22. März 1993 - 5 StR 123/93 -).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 413/92

    Freispruch aufgrund Nichterweisbarkeit der Tat - Beweschwer durch Nichtbilden …

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 5 StR 287/93
    Im weiteren Ablauf der Zeit wird auch der folgende vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 70, 297) entwickelte Grundsatz zu beachten sein: Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sind an die Voraussetzungen für die Fortdauer des Freiheitsentzuges um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Unterbringung andauert (BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 - vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 413/92 - und vom 22. März 1993 - 5 StR 123/93 -).
  • BGH, 22.03.1993 - 5 StR 123/93

    Besondere Aufmerksamkeit für den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 5 StR 287/93
    Im weiteren Ablauf der Zeit wird auch der folgende vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 70, 297) entwickelte Grundsatz zu beachten sein: Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sind an die Voraussetzungen für die Fortdauer des Freiheitsentzuges um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Unterbringung andauert (BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 - vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 413/92 - und vom 22. März 1993 - 5 StR 123/93 -).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 547/91

    Voraussetzungen einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 5 StR 287/93
    Im weiteren Ablauf der Zeit wird auch der folgende vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 70, 297) entwickelte Grundsatz zu beachten sein: Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sind an die Voraussetzungen für die Fortdauer des Freiheitsentzuges um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Unterbringung andauert (BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 - vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 413/92 - und vom 22. März 1993 - 5 StR 123/93 -).
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