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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2014 - 5 StR 290/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19259
BGH, 16.07.2014 - 5 StR 290/14 (https://dejure.org/2014,19259)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2014 - 5 StR 290/14 (https://dejure.org/2014,19259)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2014 - 5 StR 290/14 (https://dejure.org/2014,19259)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 224 StGB; § 24 StGB
    Betrug (Absicht rechtswidriger und stoffgleicher Bereicherungsabsicht); fehlende Feststellungen zu den Voraussetzungen eines möglichen Rücktritts vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlgeschlagener Versuch ist von strafbefreiendem Rücktritt vom Versuch abzugrenzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 423
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 336/07

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; korrigierter …

    Auszug aus BGH, 16.07.2014 - 5 StR 290/14
    Maßgeblich dafür ist dessen Vorstellung nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157; BGH, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393 mwN).
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt: …

    Auszug aus BGH, 16.07.2014 - 5 StR 290/14
    Maßgeblich dafür ist dessen Vorstellung nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157; BGH, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393 mwN).
  • LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20
    Rn. 103 94 (b) Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Ablehnung eines strafbefreienden Rücktritts nach Scheitern des Einsatzes eines gefährlichen Werkzeuges mit der Begründung beanstandet wurde, dem Täter hätten noch weitere Ausführungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden (BGH Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 134/14 - NStZ 2014, 450; siehe auch Beschluss vom 16. Juli 2014 - 5 StR 290/14 -), wichen die zugrundeliegenden Sachverhalte von dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt insoweit ab, als zum einen bereits das Grunddelikt nicht verwirklicht war - also der auch für die Vollendung von § 224 StGB erforderliche und hinreichende Erfolg gerade ausblieb - und zum anderen die verbleibenden Ausführungsmöglichkeiten allesamt dieselbe Tatbestandsalternative betrafen.
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