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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.1984 - 5 StR 290/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,7865
BGH, 05.06.1984 - 5 StR 290/84 (https://dejure.org/1984,7865)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1984 - 5 StR 290/84 (https://dejure.org/1984,7865)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1984 - 5 StR 290/84 (https://dejure.org/1984,7865)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Nichtanwendung des § 63 StGB

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80

    Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub

    Auszug aus BGH, 05.06.1984 - 5 StR 290/84
    Es muß die Wahrscheinlichkeit solcher Taten bestehen; die bloße Möglichkeit genügt nicht (BGH Urteil vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 670/78 - bei Holtz in MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80 - bei Holtz in MDR 1981, 265/266).
  • BGH, 18.11.1980 - 1 StR 606/80

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Auszug aus BGH, 05.06.1984 - 5 StR 290/84
    Es muß die Wahrscheinlichkeit solcher Taten bestehen; die bloße Möglichkeit genügt nicht (BGH Urteil vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 670/78 - bei Holtz in MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80 - bei Holtz in MDR 1981, 265/266).
  • BGH, 05.12.1978 - 5 StR 670/78

    Zulässigkeit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Auszug aus BGH, 05.06.1984 - 5 StR 290/84
    Es muß die Wahrscheinlichkeit solcher Taten bestehen; die bloße Möglichkeit genügt nicht (BGH Urteil vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 670/78 - bei Holtz in MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80 - bei Holtz in MDR 1981, 265/266).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und …

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf, die weiteren Anforderungen des in § 63 StGB vorausgesetzt, nur angeordnet werden, wenn gerade auf Grund des zur Schuldunfähigkeit oder zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führenden Zustandes im Sinne der §§ 20, 21 StGB eine bestimmte oder doch gewisse, über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (vgl. BGH NStZ 1986, 572; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f.; 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 1984 - 5 StR 290/84 - und vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91).
  • BGH, 22.03.1991 - 2 StR 60/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen von schwerer …

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur dann angeordnet werden, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht; die bloße Möglichkeit genügt nicht (BGH bei Holtz, MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; 1981, 265 f.; Beschl. v. 5. Juni 1984 - 5 StR 290/84; NStZ 1986, 572).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 148/94

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Wahrscheinlichkeitsschätzung

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur dann angeordnet werden, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht; die bloße Möglichkeit genügt nicht (BGH bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; 1981, 265 f.; BGH NStZ 1986, 572;… BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 13; BGH, Beschluß vom 5. Juni 1984 - 5 StR 290/84 -).
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