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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.1999 - 5 StR 301/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7647
BGH, 27.07.1999 - 5 StR 301/99 (https://dejure.org/1999,7647)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1999 - 5 StR 301/99 (https://dejure.org/1999,7647)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 5 StR 301/99 (https://dejure.org/1999,7647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 3 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG;
    Strafschärfung; Handeltreiben;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 46 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Strafschärfung - Ständige Spruchpraxis - Doppelverwertungsverbot - Straferschwerungsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a; StGB § 46 Abs. 3
    Verbot der Doppelverwertung beim Handel mit BtM

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 5 StR 301/99
    Abgesehen davon, daß sich die Formulierung des Tatrichters im vorliegenden Fall von derjenigen abhebt, die der 4. Strafsenat in seinem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98 - (NJW 1999, 1724) beanstandet hat, schließt der Senat hier angesichts der weiteren besonders gewichtigen Straferschwerungsgründe aus, daß die erkannte Strafe ohne jene Erwägung milder bemessen worden wäre.
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 316/99

    Strafschärfungsgrund; Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 5 StR 301/99
    Der Senat verneint - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis im Rahmen der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO zu ähnlichen Erwägungen - einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. Anfragebeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 316/99).
  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …

    Der Senat verneint - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis im Rahmen der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO zu ähnlichen Erwägungen und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Angeklagte den darniederliegenden Betäubungsmittelmarkt in Neuruppin "in Schwung gebracht" hat (UA S. 27) - einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (vgl. BGHSt 44, 361; BGH, Anfragebeschluß vom 27. Juli 1999 - 5 StR 316/99 - und Beschlüsse vom 27. Juli 1999 - 5 StR 301/99 -, - 5 StR 331/99 - 5 StR 333/99).
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