Rechtsprechung
| BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23 |
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§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit; Auswirkung einer festgestellten Störung auf Einsichts- und Steuerungsfähigkeit; Zusammenhang mit Anlasstat; widerspruchsfreie Darstellung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an Darlegungen in Unterbringungsentscheidung zur Gefährlichkeit eines paranoid schizophrenen Beschuldigten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 63 S 1 StGB, § 267 StPO
Anforderungen an Darlegungen in Unterbringungsentscheidung zur Gefährlichkeit eines paranoid schizophrenen Beschuldigten - IWW
- Wolters Kluwer
Revision eines unter einer Schizophrenie leidenden Angeklagten gegen die Unterbringung in ein psychatrisches Krankenhaus nach Begehung von Körperverletzung und Bedrohung in schuldunfähigem Zustand; Psychische Erkrankung als Grund für die Schuldunfähigkeit bei Tatbegehung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision eines unter einer Schizophrenie leidenden Angeklagten gegen die Unterbringung in ein psychatrisches Krankenhaus nach Begehung von Körperverletzung und Bedrohung in schuldunfähigem Zustand; Psychische Erkrankung als Grund für die Schuldunfähigkeit bei Tatbegehung ...
- rechtsportal.de
Revision eines unter einer Schizophrenie leidenden Angeklagten gegen die Unterbringung in ein psychatrisches Krankenhaus nach Begehung von Körperverletzung und Bedrohung in schuldunfähigem Zustand; Psychische Erkrankung als Grund für die Schuldunfähigkeit bei Tatbegehung ...
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an Darlegungen in Unterbringungsentscheidung zur Gefährlichkeit eines paranoid schizophrenen Beschuldigten
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.03.2023 - 616 KLs 14/22
- BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23
Papierfundstellen
- StV 2024, 247 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23
b) Diese Begründung des Landgerichts steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die im Urteil zu früheren Taten getroffenen Feststellungen, auf die das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose ebenfalls stützt, belegen müssen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.;… vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20 Rn. 17; vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9 f.; vgl. dagegen noch Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, StV 2017, 585, 587: "regelmäßig"). - BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23
b) Diese Begründung des Landgerichts steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die im Urteil zu früheren Taten getroffenen Feststellungen, auf die das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose ebenfalls stützt, belegen müssen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.;… vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20 Rn. 17; vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9 f.; vgl. dagegen noch Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, StV 2017, 585, 587: "regelmäßig"). - BGH, 26.10.2022 - 4 StR 366/22
Schuldunfähigkeit (mehrstufige Prüfung; Beurteilungsgrundlage: konkretes …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23
Ob jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat (§ 63 Satz 1 StGB), ist eine Rechtsfrage, die einer konkretisierenden und widerspruchsfreien Darlegung bedarf, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat, und woraus sich ergibt, dass die Anlasstat auf diesen Zustand zurückzuführen ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 5 StR 532/22, NStZ-RR 2023, 136 ff.; vom 26. Oktober 2022 - 4 StR 366/22, NStZ-RR 2023, 72; vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 83/20, NStZ-RR 2021, 69).
- BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose); …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23
Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 4 StR 385/20, NStZ-RR 2021, 71 f.; Urteil vom 28. April 2021 - 2 StR 484/20, NStZ-RR 2021, 275 f. mwN). - BGH, 22.07.2020 - 1 StR 176/20
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23
b) Diese Begründung des Landgerichts steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die im Urteil zu früheren Taten getroffenen Feststellungen, auf die das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose ebenfalls stützt, belegen müssen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.; vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20 Rn. 17; vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9 f.; vgl. dagegen noch Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, StV 2017, 585, 587: "regelmäßig"). - BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23
b) Diese Begründung des Landgerichts steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die im Urteil zu früheren Taten getroffenen Feststellungen, auf die das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose ebenfalls stützt, belegen müssen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.;… vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20 Rn. 17; vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9 f.; vgl. dagegen noch Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, StV 2017, 585, 587: "regelmäßig"). - BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22
Darstellungsanforderungen bei der Anordnung der Unterbringung in einem …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23
Ob jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat (§ 63 Satz 1 StGB), ist eine Rechtsfrage, die einer konkretisierenden und widerspruchsfreien Darlegung bedarf, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat, und woraus sich ergibt, dass die Anlasstat auf diesen Zustand zurückzuführen ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 5 StR 532/22, NStZ-RR 2023, 136 ff.; vom 26. Oktober 2022 - 4 StR 366/22, NStZ-RR 2023, 72; vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 83/20, NStZ-RR 2021, 69). - BGH, 21.10.2020 - 2 StR 83/20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Beurteilungsgrundlage des …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23
Ob jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat (§ 63 Satz 1 StGB), ist eine Rechtsfrage, die einer konkretisierenden und widerspruchsfreien Darlegung bedarf, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat, und woraus sich ergibt, dass die Anlasstat auf diesen Zustand zurückzuführen ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 5 StR 532/22, NStZ-RR 2023, 136 ff.; vom 26. Oktober 2022 - 4 StR 366/22, NStZ-RR 2023, 72; vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 83/20, NStZ-RR 2021, 69). - BGH, 26.10.2021 - 2 StR 372/21
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23
Damit lässt sich eine auf die festgestellte Erkrankung zurückzuführende wahnbedingte Beeinträchtigung auch nicht ohne weiteres aus dem festgestellten Tatgeschehen herleiten, welches nach Motivation und Tatbild normalpsychologisch erklärbar sein könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2020 - 2 StR 43/20; vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 372/21). - BGH, 23.06.2020 - 2 StR 43/20
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23
Damit lässt sich eine auf die festgestellte Erkrankung zurückzuführende wahnbedingte Beeinträchtigung auch nicht ohne weiteres aus dem festgestellten Tatgeschehen herleiten, welches nach Motivation und Tatbild normalpsychologisch erklärbar sein könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2020 - 2 StR 43/20; vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 372/21). - BGH, 15.12.2020 - 4 StR 385/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)
- BGH, 28.07.2026 - 5 StR 270/26 Allerdings muss der Senat erneut nicht entscheiden, ob frühere Taten ohne symptomatischen Zusammenhang für die Gefährlichkeitsprognose generell unverwertbar sind (insoweit kritisch BGH, Beschlüsse vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23; vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 3. Dezember 2024 - 5 StR 443/24, NStZ-RR 2025, 273;… Fischer/Anstötz, StGB, 73. Aufl., § 63 Rn. 34; siehe auch BGH, Beschluss vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339; demgegenüber BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2024 - 6 StR 394/24, StV 2025, 366; vom 6. November 2024 - 6 StR 564/24, StV 2025, 379; vom 24. Juni 2025 - 6 StR 244/25).
- BGH, 14.02.2024 - 2 StR 341/23
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (paranoide Schizophrenie; …
Ihre Begründung zur Gefährlichkeitsprognose steht indes im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die in dem Urteil zu früheren Taten getroffenen Feststellungen, auf die das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose ebenfalls stützt, belegen müssen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021- 4 StR 449/20, juris Rn. 20;… vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21, juris Rn. 10; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201, 202; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23, juris Rn. 15).Der Senat kann offenlassen, ob dieser Rechtsprechung uneingeschränkt zu folgen ist oder ob nicht auch im Zuge der umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters einschließlich seines Vorlebens aus einer Vordelinquenz Bedingungsfaktoren für seine Gefährlichkeit abgeleitet werden können, zu denen die Störung noch hinzutritt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23, juris Rn. 15;… LK-StGB/Cirener, 13. Aufl., § 63 Rn. 130).
- BGH, 06.11.2024 - 6 StR 564/24
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Zur Begründung der Gefährlichkeitsprognose können Taten ohne Weiteres nur herangezogen werden, wenn auch sie auf der Erkrankung des Angeklagten beruhen und ihnen daher Symptomcharakter zukommt (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20, Rn. 20;… vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21, Rn. 10; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201, 202;… vom 14. Februar 2024 - 2 StR 341/23, Rn. 15; weitergehend BGH, Beschlüsse vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23, Rn. 15;… vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23, Rn. 11).
- BGH, 23.04.2024 - 4 StR 8/24
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Zu der Frage, ob sich aus dieser von der Störung nicht beeinflussten Delinquenz gleichwohl individuell bedeutsame Bedingungsfaktoren für die Gefährlichkeit des Angeklagten ergeben, zu denen dann die Störung als gefährlichkeitserhöhend noch hinzutritt, verhalten sich die Urteilsgründe nicht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23 Rn. 15). - BGH, 03.12.2024 - 5 StR 443/24
Unterbringung (Verwertung früherer Straftaten bei der Gefährlichkeitsprognose; …
Rn. 3 Diese Ausführungen belegen, dass die beschriebene Neigung zu Gewalt einen individuell bedeutsamen Bedingungsfaktor für die Gefährlichkeit des Angeklagten darstellt, zu dem die Störung gefährlichkeitserhöhend hinzutritt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23 Rn. 15; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339).Rn. 6 Diesem Zweck - eine möglichst zuverlässige Tatsachenbasis für die Beurteilung der Gefährlichkeit zu schaffen - würde es aber widerstreiten, wollte man individuell bedeutsame Bedingungsfaktoren für die zu erwartende Delinquenz deswegen unbeachtet lassen, weil sie sich aus nicht von der Störung beeinflusstem Vorverhalten ergeben (so aber BGH, Beschlüsse vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.; für die Zulässigkeit einer nicht tragenden Heranziehung Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23; Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20; vgl. demgegenüber Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339).
- BGH, 13.08.2024 - 4 StR 301/24
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Auch zu der Frage, ob sich hieraus gleichwohl individuell bedeutsame Bedingungsfaktoren für eine Gefährlichkeit des Beschuldigten ergeben, zu denen dann die Störung als gefährlichkeitserhöhend noch hinzutritt, verhalten sich die Urteilsgründe nicht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23 Rn. 15). - BGH, 30.05.2024 - 5 StR 390/23
Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt …
Der Senat neigt der Ansicht zu, dass sich individuell bedeutsame Bedingungsfaktoren für die zu erwartende Delinquenz im Einzelfall auch aus nicht von der Störung beeinflusstem Vorverhalten ergeben können, was zu begründen ist (vgl. dazu schon BGH, Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23). - BGH, 16.07.2024 - 5 StR 184/24
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung
Da die Strafkammer diesen Punkt der Einlassung, mit dem sie sich beweiswürdigend hätte auseinandersetzen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23 Rn. 12), schlicht übergangen hat, stellt sich ihre Beweiswürdigung als lückenhaft dar. - BGH, 24.06.2025 - 6 StR 244/25
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Damit können die abgeurteilten Taten zur Begründung einer Gefährlichkeitsprognose nicht ohne Weiteres herangezogen werden, weil nicht festgestellt ist, ob sie auch auf der Erkrankung des Angeklagten beruhen und ihnen daher Symptomcharakter zukommt (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20, Rn. 20;… vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21, Rn. 10; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201, 202;… vom 14. Februar 2024 - 2 StR 341/23, Rn. 15; weitergehend BGH, Beschlüsse vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23, Rn. 15;… vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23, Rn. 11). - BGH, 01.10.2024 - 6 StR 394/24
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Taten zur Begründung der Gefährlichkeitsprognose ohne Weiteres nur herangezogen werden, wenn auch sie auf der Erkrankung des Angeklagten beruhen und ihnen daher Symptomcharakter zukommt (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20, Rn. 20;… vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21, Rn. 10; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201, 202;… vom 14. Februar 2024 - 2 StR 341/23, Rn. 15; weitergehend BGH, Beschlüsse vom 15. August 2023 ? 5 StR 302/23, Rn. 15;… vom 30. Mai 2024 ? 5 StR 390/23, Rn. 11).
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