Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1959 - 5 StR 307/59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88
Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit …
Ist - wie im hier zu beurteilenden Fall - dem höherrangigen Gericht das bereits schwebende andere Verfahren schon vor der Entscheidung über die Eröffnung des eigenen Verfahrens bekannt, muß dieser Verfahrensakt, um eine - sonst "sehenden Auges" eintretende - unzulässige doppelte Rechtshängigkeit zu vermeiden, vor oder spätestens gleichzeitig mit dem Eröffnungsbeschluß ergehen (zu dieser Fallgestaltung vgl. insbesondere BGH, Urt. vom 3. November 1959 - 5 StR 307/59).Dabei hat der Bundesgerichtshof - ebenso wie das Reichsgericht - die Zulässigkeit der Verbindung zunächst auf die §§ 2, 3, 4 StPO gestützt, in späteren Entscheidungen dann jedoch - ohne allerdings eine klare systematische und dogmatische Begründung hierfür zu geben - deutlich gemacht, daß es sich bei dieser Verbindung um einen Verfahrensakt eigener Art handele (BGHSt 19, 177; 22, 185; BGH NJW 1958, 31; BGH, Urt. vom 3. November 1959 - 5 StR 307/59;… Urt. vom 2. Februar 1960 - 5 StR 609/59).
- BGH, 02.02.1960 - 5 StR 609/59
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Dieser Entscheidung ist der Senat schon in seinem unveröffentlichten Urteile vom 3. November 1959 - 5 StR 307/59 - gefolgt.
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