Rechtsprechung
| BGH, 14.04.2020 - 5 StR 31/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 306c StGB; § 23 Abs. 1 StGB
Versuchter Mord und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Mordes in 21 tateinheitlichen Fällen jeweils mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung in 21 tateinheitlichen Fällen und der gefährlichen Körperverletzung in zwölf tateinheitlichen Fällen ; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Mordes in 21 tateinheitlichen Fällen jeweils mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung in 21 tateinheitlichen Fällen und der gefährlichen Körperverletzung in zwölf tateinheitlichen Fällen; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 07.10.2019 - 306 Js 65718/18
- BGH, 14.04.2020 - 5 StR 31/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.08.2004 - 1 StR 347/04
Konkurrenzen bei versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer …
Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 31/20
Denn in der vorliegenden Variante des Versuchs der Erfolgsqualifikation, dass der Branderfolg eingetreten, aber die Erfolgsqualifikation ausgeblieben ist, ist erforderlich, dass der Täter mit dem Tod des Opfers rechnet (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2004 - 1 StR 347/04; vom 29. November 2012 - 3 StR 293/12). - BGH, 29.11.2012 - 3 StR 293/12
Versuch der Brandstiftung mit Todesfolge; besonders schwere Brandstiftung; …
Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 31/20
Denn in der vorliegenden Variante des Versuchs der Erfolgsqualifikation, dass der Branderfolg eingetreten, aber die Erfolgsqualifikation ausgeblieben ist, ist erforderlich, dass der Täter mit dem Tod des Opfers rechnet (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2004 - 1 StR 347/04; vom 29. November 2012 - 3 StR 293/12). - BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19
Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der …
Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 31/20
Dies lässt besorgen, dass der Angeklagten das Unterlassen von Rettungsbemühungen oder tätiger Reue als Fehlen von Strafmilderungsgründen unzulässigerweise (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 514/19; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19) vorgeworfen wird. - BGH, 18.07.2007 - 2 StR 211/07
Besonders schwere Brandstiftung; Körperverletzung; gefährliche Körperverletzung; …
Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 31/20
Zwar übersieht das Landgericht, dass die der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zugrunde liegende abstrakte Lebensgefährdung durch die Qualifikation der vorsätzlichen konkreten Lebensgefährdung in §§ 306c, 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB verdrängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007- 2 StR 211/07;… MüKo/Radtke, StGB 3. Aufl., § 306b Rn. 43). - BGH, 10.12.2019 - 3 StR 514/19
Kurze Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit zur Verteidigung der Rechtsordnung); …
Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 31/20
Dies lässt besorgen, dass der Angeklagten das Unterlassen von Rettungsbemühungen oder tätiger Reue als Fehlen von Strafmilderungsgründen unzulässigerweise (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 514/19; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19) vorgeworfen wird.
- BGH, 04.06.2025 - 4 StR 501/24
Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Tatentschluss, billigende Inkaufnahme des …
Rn. 10 2. Damit ist nicht nur der Verurteilung wegen versuchten Mordes gemäß §§ 211, 22, 23 StGB in fünf tateinheitlichen Fällen, sondern auch der Verurteilung wegen versuchter Brandstiftung mit Todesfolge gemäß § 306c i.V.m. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB in fünf tateinheitlichen Fällen in der hier gegebenen Variante des Versuchs der Erfolgsqualifikation (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 31/20 Rn. 8 mwN) die Grundlage entzogen, denn auch insoweit bedarf es der rechtsfehlerfrei belegten Feststellung eines auf einen möglichen Todeseintritt gerichteten Tatentschlusses.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".