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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99, 5 StR 423/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1160
BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99, 5 StR 423/97 (https://dejure.org/2000,1160)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2000 - 5 StR 310/99, 5 StR 423/97 (https://dejure.org/2000,1160)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 5 StR 310/99, 5 StR 423/97 (https://dejure.org/2000,1160)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 212 Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 227 StGB
    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch; Tatsachenalternativität; Körperverletzung mit Todesfolge

  • lexetius.com

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 171
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen …

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
    Daß eine so bei verschiedenen möglichen, aber jeweils als Gewaltdelikt strafbaren Tatvarianten nach dem Zweifelsgrundsatz festgestellte Tat nach der vorgegebenen zeitlichen, örtlichen und sachlichen Eingrenzung keine hinreichend konkrete Grundlage für eine Verurteilung hätte bieten können (vgl. BGHR StPO § 261 - Tatsachenalternativität 1, 2, 4), ist nicht erkennbar.
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
    Daß eine so bei verschiedenen möglichen, aber jeweils als Gewaltdelikt strafbaren Tatvarianten nach dem Zweifelsgrundsatz festgestellte Tat nach der vorgegebenen zeitlichen, örtlichen und sachlichen Eingrenzung keine hinreichend konkrete Grundlage für eine Verurteilung hätte bieten können (vgl. BGHR StPO § 261 - Tatsachenalternativität 1, 2, 4), ist nicht erkennbar.
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche …

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 62/87

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und unterlassene Hilfeleistung - Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
    Daß eine so bei verschiedenen möglichen, aber jeweils als Gewaltdelikt strafbaren Tatvarianten nach dem Zweifelsgrundsatz festgestellte Tat nach der vorgegebenen zeitlichen, örtlichen und sachlichen Eingrenzung keine hinreichend konkrete Grundlage für eine Verurteilung hätte bieten können (vgl. BGHR StPO § 261 - Tatsachenalternativität 1, 2, 4), ist nicht erkennbar.
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 132/99

    Überzeugung des Gerichts bei der Beweiswürdigung; Räuberische Erpressung; Mord …

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
    Der neue Tatrichter wird bei unveränderter Beweislage die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach keine überhöhten Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt werden dürfen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 332 m.w.N.), besonders zu beachten haben.
  • BGH, 04.11.1997 - 5 StR 423/97

    Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes wegen einer …

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
    Dieses Urteil hat der Senat auf eine Verfahrensrüge aufgehoben (BGHR StPO § 338 Nr. 2 - Ausschluß 1).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Es kann eine solche Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denk- oder Erfahrungssätze aufweist (st. Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGH NStZ 2001, 491, 492; 2002, 48).
  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH, Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03 - BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171;… BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171;… BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33 m.w.N.).

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl - wie hier - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muß es allerdings in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (BGH NStZ-RR 2000, 171).

    Rn. 22 Schließlich hätte in die Erwägungen der Umstand einbezogen werden müssen, daß der Angeklagte - wie vom Landgericht zutreffend festgestellt hinsichtlich des Beschuldigten Mar bereits in einem früheren Fall Vereitelungsvorsatz verwirklicht hatte (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 171;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 4).

    Die dieses Ergebnis begründenden Erwägungen sind ebenfalls lückenhaft und lassen nicht erkennen, ob der Tatrichter alle gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen in die Beweiswürdigung einbezogen hat (BGH NStZ-RR 2000, 171 f. m.w.N.).

    Rn. 32 Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern auch unter Einbeziehung ersichtlich wesentlicher gegen den Angeklagten sprechender Umstände in einer Gesamtwürdigung zu betrachten sein werden (vgl. BGH NStZ 2002, 48; 2001, 491, 492; NStZ-RR 2000, 171).

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