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| BGH, 14.09.1954 - 5 StR 327/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.1954 - 1 StR 745/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.09.1954 - 5 StR 327/54
Wie der Senat in seinemUrteil vom 6. Juli 1954 - 5 StR 234/54 - entschieden hat, kann das öffentliche Interesse an der Strafvollstreckung allerdings auch damit begründet werden, daß der Verletzte hinreichende Sühne nur erfährt, wenn die Strafe vollstreckt wird (ebenso 1 StR 745/53 vom 23. April 1954). - BGH, 06.07.1954 - 5 StR 234/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.09.1954 - 5 StR 327/54
Wie der Senat in seinemUrteil vom 6. Juli 1954 - 5 StR 234/54 - entschieden hat, kann das öffentliche Interesse an der Strafvollstreckung allerdings auch damit begründet werden, daß der Verletzte hinreichende Sühne nur erfährt, wenn die Strafe vollstreckt wird (ebenso 1 StR 745/53 vom 23. April 1954). - BGH, 06.07.1954 - 5 StR 156/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.09.1954 - 5 StR 327/54
Wie der Senat in seinemUrteil vom 1. Juni 1954 - 5 StR 156/54 - bereits entschieden hat, ist der erwähnte Ausnahmefall des § 157 StGB auch dann gegeben, wenn die Voraussetzungen des § 157 StGB vorliegen, der Tatrichter aber von der Milderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht (ebenso1 StR 563/53 vom 24.11.1953).
- BGH, 06.03.1956 - 1 StR 387/55
Rechtsmittel
Sie ist beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 157 StGB ohne Rücksicht darauf, ob der Richter von der Möglichkeit der Strafmilderung Gebrauch macht, in das Ermessen des Tatrichters gestellt (§ 161 Abs. 2 StGB; BGH 5 StR 418/52 vom 13. November 1952; 1 StR 563/53 vom 24. November 1953; 5 StR 738/53 vom 11. Mai 1954; 5 StR 156/54 vom 6. Juli 1954; 5 StR 327/54 vom 14. September 1954; 5 StR 414/55 vom 8. November 1955).
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