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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2003 - 5 StR 341/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9949
BGH, 27.08.2003 - 5 StR 341/03 (https://dejure.org/2003,9949)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2003 - 5 StR 341/03 (https://dejure.org/2003,9949)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2003 - 5 StR 341/03 (https://dejure.org/2003,9949)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 57a StGB; § 46 StGB; § 21 StGB
    Revisibilität der besonderen Schuldschwere (unzulängliche Aufreihung schuldmindernder und schulderhöhender Umstände; reine Feststellung eines Übergewichts ohne Analyse der einzelnen Strafzumessungskriterien; Relativierung durch verminderte Steuerungsfähigkeit)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 5 StR 341/03
    Rn. 3 Zwar hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Entscheidung zur besonderen Schuldschwere grundsätzlich hinzunehmen, ihm ist eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; es hat nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat, darf seine Wertung aber nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (BGHSt 40, 360, 370).
  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 408/18

    Voraussetzungen der Bejahung der besonderen Schuldschwere bei der Verurteilung …

    In diesem Zusammenhang war die Erörterung geboten, ob dieses Verhalten zumindest teilweise auch durch die infolge hochgradiger affektiver Erregung geminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten beeinflusst war (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 341/03, juris Rn. 4).
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