Rechtsprechung
| BGH, 17.09.2009 - 5 StR 343/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 18 Abs. 1 Satz 2 JGG
Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Gewicht der Rechtsverletzung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
JGG § 18 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Gebotenheit einer Verhängung einer fünf Jahre übersteigenden Jugendstrafe zur erzieherischen Einwirkung nach der gesetzlichen Wertung in § 18 Abs. 1 S. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 18 Abs. 1 S. 2
Gebotenheit einer Verhängung einer fünf Jahre übersteigenden Jugendstrafe zur erzieherischen Einwirkung nach der gesetzlichen Wertung in § 18 Abs. 1 S. 2 Jugendgerichtsgesetz ( JGG ) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09
BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - 5 StR 343/09
Rn. 7 Angesichts der Bestätigung des Schuldspruchs und der Art der Sanktion konnte der Senat trotz der Zurückverweisung der Sache die auf § 74 JGG, § 472 StPO gestützte Kostenentscheidung bereits jetzt treffen (Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt, und 25. Juni 2009 - 5 StR 174/09). - BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96
Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der …
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - 5 StR 343/09
Rn. 5 " ... Auch kann nach der gesetzlichen Wertung in § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG die Verhängung einer fünf Jahre übersteigenden Jugendstrafe zur erzieherischen Einwirkung geboten sein (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 5 m.w.N.). - BGH, 25.06.2009 - 5 StR 174/09
Totschlag; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtschau der Persönlichkeit …
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - 5 StR 343/09
Rn. 7 Angesichts der Bestätigung des Schuldspruchs und der Art der Sanktion konnte der Senat trotz der Zurückverweisung der Sache die auf § 74 JGG, § 472 StPO gestützte Kostenentscheidung bereits jetzt treffen (Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt, und 25. Juni 2009 - 5 StR 174/09).
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Rechtsprechung
| BGH, 18.05.2010 - 5 StR 168/10, alt: 5 StR 343/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 17 JGG; § 18 JGG; § 88 JGG
Bemessung der Jugendstrafe (Schuldausgleich); Aussetzung des Rests der Jugendstrafe zur Bewährung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision bzgl. der Höhe einer Jugendstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de
JGG § 88
Verwerfung einer Revision bzgl. der Höhe einer Jugendstrafe - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
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